Beiträge von Hornie

    § 52 Abs. 50a Satz 6 EStG
    Wenn nach dem 31.12.2026 ein neuer zertifizierter Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird, gilt für alle Altersvorsorgeverträge des Zulageberechtigten einheitlich das neue Förderrecht.

    Das finde ich spannend!

    Wenn ein Riester weiter interessant ist (z.B. wegen gutem Rentenfaktor), dann könnte ich ein AVD ohne Einzahlungen abschließen und bekomme dann für den Riester die höheren Zulagen.

    Bei einem unmittelbar Zulageberechtigten werden beide Verträge im Verhältnis der Einzahlungen gefördert, hier also 100% zu 0%. Bei einem mittelbar Zulageberechtigten wird nur ein Vertrag gefördert (§ 87 EStG, Abs. 2) und zwar der ältere Vertrag. Sollte also auch mit 100% zu 0% klappen. Nur die höheren Mindesteinzahlungen sind ggf. zu beachten.

    Grundproblem bzw. eine Denkblockade ist, dass die meisten Menschen "Rentenbeginn" mit "Arbeitsende" gleichsetzen. Tatsächlich hat das Eine mit den Anderen fast nichts mehr zu tun! Daher meine Empfehlung, das auch getrennt zu betrachten.

    Der Abschlag von 0,3% p.M. ist rechnerisch viel zu klein. Daher halte ich es für eine gute Empfehlung, die Rente so früh wie möglich zu beantragen, zunächst egal, ob als Vollrente oder als 99,99% Teilrente.

    Die andere Überlegung ist, wie lange man arbeiten möchte und in welchem Umfang. Wenn Mischu bis 65 weiterarbeiten will, warum nicht? Eine Teilrente muss m.E. dem Arbeitgeber gar nicht mitgeteilt werden. Wenn er es sich vorher oder später anders überlegt, auch gut. Mit einer Rente im Rücken wird aus einem Arbeiten-müssen ein Arbeiten-können. Alleine das wirkt sehr befreiend! Ich bevorzuge das langsame Reduzieren der Arbeitszeit, ggf. bei einem anderen Arbeitgeber oder auf selbständiger Basis. Das kann jeder für sich selbst entscheiden. Einen aktuellen Entscheidungsdruck sehe ich hier nicht für Dich.

    Bis eine Rentenreform beschlossen ist, wird noch einige Zeit vergehen und die wird auch lange Übergangsfristen haben. Die Rente mit 67 wurde 2007 beschlossen und ist erst 2029 vollständig umgesetzt. Da würde ich mich nicht verrückt machen. Wenn bei Dir aus 63 Jahren vielleicht 63 Jahre + 2 Monate geworden sind, ändert das nichts an Deinen grundsätzlichen Überlegungen.

    Menschen leben nicht in der Jahresendabrechnung. Sie leben im Monat. Sie schauen auf Gehaltszettel und Kontostände. Genau hier entfalten die Steuerklassen III und V ihre Wirkung. Nicht als juristische Theorie, sondern als psychologische und finanzielle Alltagserfahrung.

    Steuerklasse III und V übersetzen die gemeinsame Veranlagung in eine monatliche Hierarchie. Der besserverdienende Partner, in der Regel der Mann, erhält das größere Netto. Der schlechter verdienende Partner, in der Regel die Frau, sieht auf der Abrechnung hohe Abzüge und ein vergleichsweise kleines eigenes Einkommen.

    Dieser Analyse kann ich voll unterstützen.

    „Die Kombination aus Ehegattensplitting, beitragsfreier Mitversicherung und steuerlicher Behandlung der Einkünfte aus Minijobs macht das Modell 'Vater arbeitet Vollzeit, Mutter arbeitet im Minijob' extrem attraktiv“, sagt Katharina Wrohlich.

    Und genau deswegen halte ich diese Aussage für absoluten Quatsch. Ursache sind die Steuerklassen III und V. Würden diese abgeschafft, wäre das steuerlich-psychologische Problem beseitigt. Mit dem Ehegattensplitting hat das m.E. gar nichts zu tun.

    Die beitragsfreie Mitversicherung hat eine ähnliche Wirkung, wie das Ehegattensplitting. Es ist finanziell gleichwertig, ob die Einkommensverteilung 100%/0% oder 50%/50% ist.

    Einzig beim Minijob kann man ins Grübeln kommen. Aber auch hier gilt, dass es finanziell irrelevant ist, ob die Frau einen Minijob hat oder der Mann einen (zusätzlichen) Minijob.

    Die Festzins-Zertifikate der HelaBa werden nicht an den Börsen gehandelt, so dass ein vorzeitiger Verkauf in der Regel nur mit Verlusten möglich ist.

    Die prozentnotierten Anleihen der Helaba werden an der Börse Frankfurt eingeführt und dort täglich gehandelt. Viele Anleihen sind auch an anderen Börsen notiert, dort aber nur im Freiverkehr von Maklern.

    Wie gesagt sind die Neuemissionen mit Provisionen (für die Sparkassen), darauf würde ich verzichten. Ich kaufe Helaba-Anleihen ausschließlich an der Börse Frankfurt, wo die Helaba den Marktausgleich macht.

    Die Helaba hat auch stücknotierte Anleihen. Das sind Emissionen, die speziell für die Deka-Kunden aufgelegt werden. Hintergrund ist, dass im Deka-Depot keine prozentnotierten Produkte abbildbar sind. Diese Produkte sind daher in der Tat nicht börsennotiert, können also nicht über die Börse gekauft werden. Für Deka-Kunden stellt die Deka täglich Geldkurse.

    Sorry, Du verrennst Dich gerade.

    Zunächst: Der juristisch korrekte Begriff für Anleihen ist Schuldverschreibung. Auch strukturierte Anleihen und Zertifikate sind Anleihen. Juristisch ist also kein Unterschied zwischen Anleihe und Zertifikat, was das Ausfallrisiko betrifft.

    Die Helaba hat auch nur einen Basisprospekt, der für alle Emissionen benutzt wird, egal ob normaler Bond, Pfandbrief, Nachrang oder strukturierte Anleihe.

    In dem Prospekt muss auf alle Risiken hingewiesen werden, das ist gesetzlich vorgegeben. Also auch auf das Emittenten-/Bonitätsrisiko. Das findest Du daher grundsätzlich in jedem Prospekt aller europäischen Anleihen.

    Du meinst mit Anleihen "Plain-Vanilla-Anleihen", also erstrangige Anleihen ohne Besonderheiten bei der Verzinsung oder Rückzahlung. Genau auf diese Anleihen hatte ich mit dem Link hingewiesen.

    Zur Sparkassen-Einlagensicherung verweise ich auf die Homepage des DSGV. Das das bei einer kleinen Sparkasse funktioniert, ist wenig überraschend. Es hat aber auch beim Milliardengrab der WestLB funktioniert. Natürlich auch für Zertifikate.

    Kleiner Hinweis: Lehman-Zertifikate waren bekanntlich kein gutes Investment. Aber nicht, weil es Zertifikate waren, sondern weil der Emittent nicht aufgefangen wurde. Davon waren natürlich alle Anleihen (inkl. Zertifikate) dieses Emittenten betroffen.

    Nein, das sind Festzins-Anleihen. Aber Du kannst auch andere Produkte (strukturierte Anleihen und Zertifikate) auf dieser Homepage über das Menü am oberen Rand auswählen. Das war nicht meine Empfehlung.

    Die Sparkassengruppe hat eine Institutssicherung, die auch für die Anleihen gilt. Es geht keine Sparkasse oder Landesbank pleite, sondern sie wird im Zweifelsfall von anderen Sparkassen/Landesbanken aufgefangen bzw. fusioniert. Daher sind deren Anleihen besonders sicher. Wie die WestLB, seinerzeit die größte Landesbank, defacto Pleite ging, hat daher kein Anleihegläubiger einen Cent verloren. Daher ist es m.E. richtig, dass der TE Landesbanken bevorzugt.

    Als Bestandskunde wirst Du immer benachteiligt, bei HUK24 und allen anderen Versicherern. Das kannst Du als "betricksen" bezeichnen.

    Daher "wechsele" ich im Schnitt alle 2 Jahre von HUK24 zu HUK24, d.h. ich wähle wieder deren Neukundenpreise.

    Bei mir ohne Telematikbonus. Du hast also im ersten Jahr einen zusätzlichen Bonus von 5% erhalten. Im 2. Jahr 16% auf den Bestandskundenpreis. Den müsstest Du jetzt mit dem Neukundenpreis - 5% vergleichen.