Beiträge von Hornie

    Ist es sinnvoll meinen alten teuren ETf TER 0,48 ca 250K auf den msci world zu verkaufen

    Wann hast Du den denn gekauft?

    Wie hat der sich im Vergleich zu einem billigeren MSCI World-ETF entwickelt?

    Beispiel: Ich habe den DBX1MW mit einer TER von 0,45%. Im Vergleich zu anderen Produkten auf den gleichen Index merkt man die hohe TER jedoch fast gar nicht. Hinzu kommt, dass ich ihn 2008 gekauft habe, also Kursgewinne steuerfrei sind. Daher werde ich ihn nicht verkaufen.

    Ich würde darauf tippen, dass etliche sich das Lesen der Threads sparen werden

    Wenn ich einen langen, alten Thread mit zig Seiten erstmals sehe, lese ich ihn bisher auch nicht komplett durch. Da kann eine Zusammenfassung sehr hilfreich sein.

    Ebenso, wenn man schon eine zeitlang nicht mehr mitgelesen hat.

    Ist nur ein Nebenpunkt, aber kann auch relevant sein:

    In Hessen gibt es das "Hessengeld", quasi die Rückzahlung der Grunderwerbsteuer bei einer Erstimmobilie. Wer vorher schon eine Immobilie hat, bekommt nichts, egal, ob gekauft/geschenkt/geerbt oder es eine Wochenendhütte sein sollte.

    Oder fehlt immer noch eine unbedachte Option? 😅

    Ich hatte meine VL immer direkt auf einen Hypothekenkredit zahlen lassen. Da ich die Rate nicht erhöhen durfte, war automatisch die Kreditbelastung auf meinem Girokonto um 40 € geringer.

    Unter dem Strich habe ich also den AG-Zuschuss immer direkt auf meinem Girokonto gehabt und musste keine zusätzlichen Verträge haben. Das war für mich die beste Lösung.

    Ich finde halbe halbe sauber. Glaube so funktioniert es...

    Ich finde, alles in einen Topf, ist sauber. So funktioniert es.

    Ist das denn wirklich so sauber nachvollziehbar was da in vielleicht 20 Jahren wie geflossen ist?

    Bei einer Zugewinngemeinschaft ist das nicht notwendig. Alle vorhandenen Altersvorsorgen werden bei Trennung einfach zweigeteilt. Nur die Anfangsstände bei der Hochzeit können noch hilfreich sein.

    Ich habe in all Euren Antworten noch keine schlüssige Antwort darauf gefunden, warum es rechtlich oder tatsächlich nicht möglich sein sollte, jedem Ehepartner 1/2 Kind zuzuordnen. Dass das nicht geht, ist aus meiner Sicht in Zeiten, wo überall Gleichberechtigung endlich einziehen soll, ein böser Fehler der gesetzlichen Konstruktion.

    Ganz ehrlich: Ich kenne keine Familie, in der die Last der Kindererziehung (und des Geldverdienens) wirklich gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt ist.

    Fast immer muss die Mutter stärker beruflich zurückstehen und läuft zuerst los, wenn ein Kind schreit. In den 2 Gegenbeispielen in meiner Blase ist es umgekehrt, aber auch nicht gleichmäßig.

    Zumindest bei einer Zugewinngemeinschaft wird beim Scheitern einer Ehe alles gerecht aufgeteilt. Egal, wessen AV es vorher war.

    Aber über LETFs auf einen breiten Index (S&P500, MSCI, ACWI - Nasdaq wäre mir schon zu konzentriert) habe ich weniger Bauchschmerzen. Es sind Swap-ETFs, d.h. du hast Aktien hinterlegt. Die beiden Partner tauschen die Indexrenditen miteinander. Bei Knock-Out-Zertifikaten, Bull-Zertifikaten, Derivate und Co. sieht das ganze deutlich anders aus.

    Umgangssprachlich sind ETFs gut und Zertifikate böse. Das weiß auch die Finanzindustrie. Daher werden immer mehr Zertifikate im Mantel eines ETFs emittiert. Alter Wein in neuen Schläuchen. Der Hedge ist der Gleiche, das Marktrisiko auch. Einziger Unterschied ist das Kontrahentenrisiko, aber bei vielen, großen Emittenten ist das eigentlich fast zu vernachlässigen.

    Wie sagte es mir ein geschulter Verkäufer: Er verkauft keine Produkte, sondern Gefühle!

    Bei Julian-2 erzeugt ein LETF offensichtlich positive Gefühle.

    Wenn man Bitcoin besteuern möchte, dann muss man auch an Gold ran, da man sonst gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen würde

    Dieser Absatz lautet wörtlich: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

    BTC ist kein Mensch! (noch nicht, mal sehen, was die KI noch so macht ...)

    Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof ja erst 2023 geurteilt, dass Kryptowährungen aus diversen Gründen als „sonstige Wirtschaftsgüter“ zu bewerten sind. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sich die Situation nur drei Jahre später so signifikant geändert haben soll

    Die Gerichte urteilen auf Grundlage der geltenden Gesetze. So ist das mit der Gewaltenteilung. Wenn es neue Gesetze gibt, z.B. ein Kryptogesetz, ist das eine signifikante Änderung.

    Woran erkennt man an deinen Zahlen, wie viele Deutsche „Papiergold“ haben? Ich kenne nur folgende Zahlen:

    Das Papiergold-Verhältnis bezeichnet das rechnerische Verhältnis zwischen gehandelten Gold-Finanzderivaten (wie Futures, Zertifikaten oder ungedeckten ETFs) und dem tatsächlich physisch vorhandenen Gold. Schätzungen von Börsen und Marktbeobachtern zufolge liegt dieses Verhältnis oft bei 100:1 bis über 129:1.

    Du verwechselst Umsatz mit Beständen. Natürlich wird Papiergold viel schneller gehandelt, als physisches Gold. Das ist unter Beachtung der Transaktionskosten ja auch sinnvoll.

    Etwa 74 % bis 84 % des im Umlauf befindlichen Bitcoin-Angebots werden von langfristigen Anlegern (Hodlern) gehalten, die ihre Coins seit mehr als 155 Tagen nicht bewegt haben.

    Ok. Alles ab 156 Tagen ist also Altersvorsorge für Dich. Meine (Klein-)Bestände in BTC sind älter, betrachte ich aber definitiv nicht als Teil der Altersvorsorge!

    Haben wir denn keinen Mathematiker hier?

    Die Mathematik ist nicht schwer. Es ist eher die Frage, welches Risiko du tragen willst.

    Angenommen, es gibt 100 Flüge, eines wird abstürzen:

    a) Alle in 1 Flugzeug: Wahrscheinlichkeit von 1% auf Totalverlust.

    b) Verteilt auf alle 100 Flugzeuge: Wahrscheinlichkeit von 100% auf 1% Verlust.

    c) Verteilt auf 10 Flugzeuge: Wahrscheinlichkeit von 10% auf 10% Verlust.

    d) Verteilt auf 50 Flugzeuge: Wahrscheinlichkeit von 50% auf 2% Verlust.

    Das Produkt aus Verlusthöhe und Verlustwahrscheinlichkeit (= fairer Versicherungspreis) ist halt immer gleich.

    Die Höherschaft, die eigentlich nur einen Podcast mit seriöser unaufgeregter Finanzbildung möchte und bereit ist, auch mal intellektuell ein wenig gefordert zu werden, ist dann wohl der Kollateralschaden.

    Aber diese "Hörerschaft" liest m.E. lieber auf der Homepage. Dort ist jedes Thema kompakt, aber vollständig erklärt. Sind Videos und Podcasts nicht eher das Lockmittel für neue und junge Interessenten?

    Meinen ältesten MSCI-World-ETF (DBX1MW) habe ich seit 2008 im Depot. Ein Weltfonds, mit dem man nicht viel falsch machen kann. Er hat sich fast verzehnfacht.

    Trotzdem würde ich doch heute bestimmt diesen Fonds mit einer TER von 0,45% nicht mehr nachkaufen!

    St. Irving, was machst Du, wenn Kommer die x-Tracker-Politik übernimmt und einen neuen, identischen Fonds mit einer TER von 0,15% auflegt. Kaufst Du dann weiter den teuren?

    Sofern dem Gesetzgeber nicht selbst aufgeht, dass es dem Sinn des AV-Depots zuwiderläuft.

    Ich sehe das nicht als einen "Fehler". Bei Kündigung von Riester werden alle Steuerersparnisse wieder zurückgezahlt. Daher ist es m.E. logisch, dass dann nicht zusätzlich die Einzahlungen (die ja nachträglich aus versteuerten Beträgen bestehen) noch einmal besteuert werden können. Das wäre eine echte Doppelbesteuerung, die kein Gericht akzeptieren würde.

    Es könnte höchstens eine Verzinsung auf die Steuerstundung berechnet werden. Das wäre deutsche Gründlichkeit und Komplexität.