Direktversicherung

  • Keine Antwort finden konnte ich auf folgende Frage:
    Ist die Direktversicherung auch für freiwillig Versicherte bei der Auszahlung Kranken- u. Pflegekostenpflichtig, wenn der Mitarbeiter während der Laufzeit / Einzahlungsdauer durch den Arbeitgeber oberhalb der Bemessungsgrenze verdient und somit immer schon den Höchstbeitrag entrichtet hat ?
    Er konnte sich somit während der Laufzeit der LV gar nicht der Beitragspflicht durch die Direktversicherung entziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Volker,


    wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90% in der GKV waren (egal pflichtversichert oder freiwillig), dürfen Sie (und sollten Sie in der Regel) in die sog. Krankenversicherung der Rentner (KVdR). In dieser sind auch Einkünfte aus einer Direktversicherung beitragspflichtig. Dies hat (leider) nichts damit zu tun, ob Sie während der Laufzeit SV-freie Beiträge einbezahlt haben.
    Sie würden nur dann keine Abgaben auf die Leistungen aus der DV zahlen, wenn Ihre sonstigen beitragspflichten Einkünfte (gesetzliche Rente + evtl. andere Betriebsrenten) bereits die Beitragsbemessungsgrenze zur GKV überschreiten würden, Sie also andersweitig als Rentner bereits den Höchstbeitrag bezahlen.


    Noch ein Kommentar: Wenn bei Abschluss der Direktversicherung Ihre Situation bereits so war wie von Ihnen geschildert, würde ich fast von einer Fehlberatung sprechen. Aber es ist immer die Gesamtsituation zu betrachten.


    Beste Grüße