Hallo zusammen,
ich bin neu in der Community und möchte zum selben ETF wie oben erwähnt eine Frage stellen (Xtrackers MSCI World UCITS ETF 1C; A1XB5U)
Im Produktdatenblatt zum ETF steht geschrieben, dass das Vermögen dem Sondervermögen zugeordnet wird. Damit ist es auch im Falle einer Insolvenz des Vermögensverwalters, oder wem auch immer, geschützt. Das ist ja schonmal toll!
Auf der anderen Seite steht im darauffolgenden Abschnitt im Produktdatenblatt ebenso geschrieben, dass der Fonds trotzdem einen Verlust im Zusammenhang mit Barmitteln und bestimmten anderen nicht gesicherten Vermögenswerten erleiden kann. Weiter im Abschnitt des Produktdatenblattes heisst es :"Durch Bareinlagen des Fonds bei anderen Kreditinstituten kann Anlegern ebenfalls ein finanzieller Verlust entstehen, wenn diese Anlagen nicht durch bestehende Einlagensicherungssysteme geschützt sind. Die Anlagen des Fonds sind nicht durch ein Anlegerentschädigungs- oder -sicherungssystem geschützt."
Ich kann diesen zweiten Teil nicht richtig deuten:
1) Gilt die Standard Einlagensicherung von 100.000 Euro oder nicht ?
a) Beispiel: Angenommen mein Investvolumen beträgt 40k und die Verwaltungsgesellschaft hinterlegt Bareinlagen des Fonds bei anderen Kreditinstituten. Bin ich im Falle einer Insolvenz immer noch sicher? Mein Gedanke ist jener, dass ich mit 40k Investvolumen vollständig von der Einlagensicherung profitieren würde. Das wäre toll.
b) Oder wird lediglich die Bareinlage als solches, also eine große Summe von z.B. 10. Mio Euro, mit 100.000 Euro abgesichert ? In diesem Falle entstünde bei einer Insolvenz ein Verlust von 9.900.000 Verlust und ich als kleiner Einzelinvestor würde faktisch einen Totalverlust erleiden.
Es wäre toll, wenn ihr mir mit eurer Erfahrung helfen könntet.