Hi zusammen,
ich beschäftige mich aktuell mit dem Thema PKV und tatsächliche Auswirkung der Beiträge und insbesondere enthaltene Basisanteile auf mein Nettoeinkommen / Auszahlung. Angestellt, d.h. inkl AG-Zuschuss ergibt sich bei Eingabe der Eckdaten in einen Brutto-Netto Rechner das Bild, dass die Beiträge zur PKV komischerweise erst ab einem monatlichen Basisbeitrag von 653 € die Lohnsteuer senken. Bei allen Beträgen darunter, bleibt die Lohnsteuer unverändert. Kann mir das jemand erklären?
Beispiel:
Einkommen: 100.000
Steuerklasse: I
Kinderlos
West-Bundesländer
Keine Kirchensteuer
RV-Pflichtig
PKV mit AG-Zuschuss
Ergibt bei "Monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (Euro)* = 653 € Folgendes (1. Tabelle):
Ergibt bei "Monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (Euro)* = 652 € Folgendes (2. Tabelle):
Jahres-Bruttolohn | 100.000,00 |
Lohnsteuer | 26.526,00 |
Solidaritätszuschlag | 999,12 |
Kirchensteuer | 0,00 |
Steuern gesamt | 27.525,12 |
Jahres-Bruttolohn | 100.000,00 |
Lohnsteuer | 26.529,00 |
Solidaritätszuschlag | 999,48 |
Kirchensteuer | 0,00 |
Steuern gesamt | 27.528,48 |
Ergibt bei "Monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (Euro)* = 100 € genau das selbe:
Jahres-Bruttolohn | 100.000,00 |
Lohnsteuer | 26.529,00 |
Solidaritätszuschlag | 999,48 |
Kirchensteuer | 0,00 |
Steuern gesamt | 27.528,48 |
Sind Basisbeiträge zur PKV also erst ab 653€monatlich steuerwirksam? Falls ja, warum? Sind hier Pauschalen in der Abrechnung versteckt, sodass erst ab diesem Betrag ein Unterschied wirksam wird?
Habe folgenden Rechner verwendet: https://www.test.de/Brutto-Netto-R…brig-5557780-0/