Steuerabzug PKV erst ab 653 € wirksam?

  • Hi zusammen,

    ich beschäftige mich aktuell mit dem Thema PKV und tatsächliche Auswirkung der Beiträge und insbesondere enthaltene Basisanteile auf mein Nettoeinkommen / Auszahlung. Angestellt, d.h. inkl AG-Zuschuss ergibt sich bei Eingabe der Eckdaten in einen Brutto-Netto Rechner das Bild, dass die Beiträge zur PKV komischerweise erst ab einem monatlichen Basisbeitrag von 653 € die Lohnsteuer senken. Bei allen Beträgen darunter, bleibt die Lohnsteuer unverändert. Kann mir das jemand erklären?

    Beispiel:

    Einkommen: 100.000

    Steuerklasse: I

    Kinderlos

    West-Bundesländer

    Keine Kirchensteuer

    RV-Pflichtig

    PKV mit AG-Zuschuss

    Ergibt bei "Monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (Euro)* = 653 € Folgendes (1. Tabelle):

    Ergibt bei "Monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (Euro)* = 652 € Folgendes (2. Tabelle):

    Jahres-Bruttolohn

    100.000,00

    Lohnsteuer

    26.526,00

    Solidaritätszuschlag

    999,12

    Kirchensteuer

    0,00

    Steuern gesamt

    27.525,12

    Jahres-Bruttolohn

    100.000,00

    Lohnsteuer

    26.529,00

    Solidaritätszuschlag

    999,48

    Kirchensteuer

    0,00

    Steuern gesamt

    27.528,48

    Ergibt bei "Monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (Euro)* = 100 € genau das selbe:

    Jahres-Bruttolohn

    100.000,00

    Lohnsteuer

    26.529,00

    Solidaritätszuschlag

    999,48

    Kirchensteuer

    0,00

    Steuern gesamt

    27.528,48


    Sind Basisbeiträge zur PKV also erst ab 653€monatlich steuerwirksam? Falls ja, warum? Sind hier Pauschalen in der Abrechnung versteckt, sodass erst ab diesem Betrag ein Unterschied wirksam wird?

    Habe folgenden Rechner verwendet: https://www.test.de/Brutto-Netto-R…brig-5557780-0/

  • Hallo Mast3r

    Sind Basisbeiträge zur PKV also erst ab 653€monatlich steuerwirksam? Falls ja, warum? Sind hier Pauschalen in der Abrechnung versteckt, sodass erst ab diesem Betrag ein Unterschied wirksam wird?

    Nein, schon ab 0 €, jedenfalls beim Finanzamt. Und auch beim Arbeitgeber für die Lohnsteuer, wenn du schon im 1. Jahr einen lohnsteuerwirksamen Freibetrag haben wolltest.

    Aber eben nicht in diesen Brutto-Netto-Rechnern, und wenn überhaupt, wie in Deinem ab (hier) 653 €. Das ergibt beim oberflächlichen Vergleich GKV/PKV-Beitrag ein ziemlich schiefes Bild, das aber mit der steuerlichen Wirklichkeit nicht viel zu tun hat.

    Fakt ist natürlich, dass die GKV-Beiträge (ohne Krankengeld) zu 100% abzugsfähig sind, die Beiträge in den besten PKV-Tarifen nur zu ca. 80 %, in den schlechtesten PKV-Tarifen dagegen ebenfalls zu 100% abzugsfähig sind.

    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Der Effekt dürfte daran liegen, dass die individuellen Aufwendungen sich erst im Ergebnis bemerkbar machen, wenn sie die aus dem Bruttoeinkommen errechnete Vorsorgepauschale überschreiten. Da müssten in eine genaue Berechnung allerdings auch die Aufwendungen für Rentenversicherung(en) und sonstiger Vorsorgeaufwand mit einbezogen werden.