ETF-Verschmelzungen / Steuerliche Aspekte

  • Hallo in die Runde.

    Leider finde ich in einem anderen Thread zu meiner Frage keine Antwort, daher mache ich mal einen eigenen Thread zu diesem Thema auf.

    Mir ist nicht ganz klar, wie die Anschaffungsdaten bei ETF-Verschmelzungen eines untergehenden ETFs behandelt werden?

    Ist eine ETF-Verschmelzung hinsichtlich der Erwerbsdaten (Datum, Kurs, Stück etc.) genau wie ein Verkauf des untergehenden ETFs zum EX-Tag und ein Kauf zum Tag der Einbuchung des aufnehmenden ETFs zu betrachten? Für mein Verständnis zunächst mal ja, aber kann mir das jemand fachkundiges bestätigen?

    Die Erwerbsdaten können ja einen signifikanten Einfluss auf die steuerliche Belastung wegen des Fifo-Prinzips (first in first out) haben.

    Danke euch

  • Das kommt drauf an. Es gibt steuerneutrale Verschmelzungen (innerhalb eines Domizillandes) und Verschmelzungen, die nicht steuerneutral gestaltet werden können (Wechsel des Domizillandes). Bei der ersten Variante ändert sich nichts bezüglich der Anschaffungsdaten und bei der zweiten verhält es sich wie ein Verkauf mit anschließendem Neukauf.

  • gfusdt5, vielen Dank für deine Antwort.

    In meinem Fall des alten ETF110 (zuerst Anbieter Comstage, ab 2018 Lyxor) hat sich das Fonddomozil nach der Fusion zum Amundi ETF018 nicht geändert und ist somit steuerneutral.

    Und ja, die alten Anschaffungsdaten wurden übernommen, der steuerliche Fachbegriff dafür lautet wohl "Fußstapfen-Theorie". Hatte durch Recherche noch mehr zum Thema gefunden.

    Wer betroffen oder interessiert:
    Hier noch ein paar Verweise zum Thema "Verschmelzung" des recht populären Welt-ETFs.

    Link Stiftung Warentest/Finanztest

    Link Finanztip