Hallo liebe Community,
ich habe vor 2 Wochen den auf Finanztip bereitgestellten Musterbrief genutzt um meine Gewährleistungsansprüche gegenüber meinem Gebrauchtwagenhändler geltend zu machen.
Heute kam der Antwortbrief.
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Sehr geehrter.....,
in ihrem o.g. Schreiben fordern Sie uns u.a. auf, den Mangel bezüglich des Abgasverhaltens an Ihrem Fahrzeug zu beheben. Da es sich um ein Fahrzeug der Marke VW handelt, können und dürfen wir als "Mitbewerber" Vertragswerkstatt keinerlei Rückruf/- und oder Nachbesserungsaktionen an diesem Fahrzeug durchführen.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Werk des Herstellers, wie Sie selbst schon anführen, hat VW bereits angekündigt, die Rückrufaktion an den betroffenen Fahrzeugen durchzuführen. Daher wird sich das Werk zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.
Ferner weisen wir sämtliche von Ihnen geforderten Ansprüche und Forderungen zurück, da Ihr Ansprechpartner in diesen Dingen ausschließlich der Hersteller Ihres Fahrzeuges ist.
Gerne helfen Ihnen die Kollegen eines VW Autohauses hier auch weiter.
Mit dem ersten Teil kann ich mich ja anfreunden, da die Aktion ja über VW laufen wird. Aber meine Gewährleistungsansprüche nicht anzuerkennen finde ich schon ein starkes Stück.
Infos dazu:
Gekauft wurde der gebrauchte VW (Baujahr 2012) bei einem Autohaus von einem Mitbewerber. Der Kauf fand dieses Jahr im Januar statt und somit dürfte ich ja noch Ansprüche geltend machen können.
Würde mich über Feedback und Rat wie ich weiter vorgehen soll freuen.
Schwabenpole