Frage zur Angabe von Reisekosten bei der Steuererklärung

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage zur Angabe von Reisekosten bei der Steuererklärung.

    Ich lebe in Berlin und arbeite von zu Hause aus. Ich muss 2/3 Tage im Monat ins Büro fahren, das sich in Frankfurt befindet. Der Arbeitgeber übernimmt nur die Kosten für die Unterkunft und ich trage den Transport selbst.

    Muss ich die Fahrten als „normale Fahrt zur Arbeit“ oder als „beruflich bedingte Fahrtkosten“ angeben?

    • Hilfreichste Antwort

    Hallo,


    ohne Anspruch auf Korrektheit.


    Sollte im Arbeitsvertrag Frankfurt als erste Tätigkeitsstätte festgelegt sein, dann handelt es sich klassisch um Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte. Entsprechend werden die Kilometerpauschalen angesetzt.


    Sollte dies nicht der Fall sein, handelt es sich wahrscheinlich eher um eine Dienstreise und somit um beruflich bedingte Fahrtkosten.

  • tatarurz

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