Private Krankenversicherung: interner Tarifwechsel

  • Zitat

    Im Standardtarif wird nur 1,8 fach bezahlt.


    Das ist mit vollkommen klar! Ich kenne die rechtlichen (§75 Abs. 3a SGB V) und sonstigen Rahmenbedingungen, weil ich mich intensiv damit beschäftigt habe.


    Meine Frage ist vielmehr: Wenn ich mich nicht als Standardtarif-Versicherter ausweise (oder der Arzt die verminderte Vergütung nicht akzeptiert) und mit den Faktoren 2,3 bis 3,5 abgerechnet wird - wie ist dann das Erstattungsverhalten der PKV?


    Hierzu konnte ich bisher nichts Konkretes in Erfahrung bringen.

  • Das ist mit vollkommen klar! Ich kenne die rechtlichen (§75 Abs. 3a SGB V) und sonstigen Rahmenbedingungen, weil ich mich intensiv damit beschäftigt habe.


    Meine Frage ist vielmehr: Wenn ich mich nicht als Standardtarif-Versicherter ausweise (oder der Arzt die verminderte Vergütung nicht akzeptiert) und mit den Faktoren 2,3 bis 3,5 abgerechnet wird - wie ist dann das Erstattungsverhalten der PKV?


    Hierzu konnte ich bisher nichts Konkretes in Erfahrung bringen.

    Irgendwie schreiben wir aneinander vorbei.

    Ich habe nicht den Standardtarif, lese es aber so: Im Standardtarif wird nur 1,8 fach bezahlt, also erstattet die Pkv auch nur so. Der Arzt wird nicht begeistert sein oder lehnt es sogar ab. Daher mein erwähnter Tipp, um sich diese Diskussionen zu ersparen. Ich habe mir gerade einen Eur 200/Monat günstigeren Tarif besorgt, natürlich mit weniger Leistungen, aber ich komme damit zurecht und habe die o.a. Probleme nicht und bekomme von meiner Pkv ambulant weiterhin bis 3,5 fach erstattet. Insofern verstehe ich nicht, warum Sie in den Standardtarif wollen. P.s. Verstehe auch nicht, was der von ihnen zitierte § mit dem Thema zu tun hat. Viele Grüsse

  • Also für mich ist die Frage von Periskop klar:


    Was erstattet die PKV in folgendem Fall:


    - ein Versicherter hat den Standardtarif mit 1,8


    - der Arzt hat davon keine Kenntnis und rechnet normal

    mit 2,3 oder 3,5 ab


    - die Arztrechnung mit 2,3 oder 3,5 wird bei der PKV eingereicht


    Erstattet dann die PKV wenigstens die 1,8 oder zahlt sie gar nichts?

    Wie sieht das juristisch aus, darf die PKV die Zahlung in diesem Fall komplett ablehnen?


    Interessante Frage, vielleicht weiß das ja jemand

    in der Community.

  • Hatte ich ja geschrieben, 1,8 fach wird bezahlt, und wer Zweifel hat ruft seine PKV an.

  • Warum weiß der Arzt nicht Bescheid?

    "der Arzt hat davon keine Kenntnis und rechnet normal

    mit 2,3 oder 3,5 ab"

    Wenn man dem Arzt das sagt, dann ist er verpflichtet die 1,8 für persönliche Leistungen einzuhalten.

  • Seit 2021 keine Diskussion mehr zur PKV? Kaum zu glauben, aber es erklärt vermutlich warum die PKVUnternehmen sich gemütlich zurücklegen können und sich auf ihre Lobbyarbeit verlassen können.

    Eine Versicherungsform, in der man faktisch (nicht juristisch) in kein Konurrenzangebot wechseln kann ist eine bequeme Hängematte. Sie ist aber auch ein Skandal. Aber es verleitet die VU dazu ihre Prämien genauso großzügig zu kalkulieren wie sie ihre Shareholder bedienen.

    Ich bin seid 1976 PKV-versichert -in einer kleineren VVaG-,seither bin ich mehrfach "verkauft" worden und nun bei einem der ganz "Großen" PKV angekommen.

    Ich habe derzeit In 2011 habe ich durch Umstellung auf MediVita 500 die Prämie von 578,70 € auf 254,67 € reduzieren können. In 2021 habe ich auf Medi Vita 250 umgestellt und einen geringfügig niedrigeren Beitrag zu zahlen gehabt.
    Jetzt soll der Beitrag von 609 auf 733 € steigen. Neben den beiden Angeboten für die Basistarife kam lediglich ein Vertragsvorschlag der Z 70 statt Z 90 enthielt und eine Beitragsreduzierung auf 712 € bewirkte.

    Eigentlich völlig wertlose, allein der gesetzlichen Pflichterfüllung dienende Angebote.

    Ich müsste nun teuere Berater beauftragen, die für mich nach der Möglichkeit forschen, in einen anderen "Tarif" zu wechseln, der billiger ist , aber gleichartigen Versicherungsschutz bietet. Ein unglaubliches Geschäftsmodel, wenn man weiss, dass in der PKV ohnehin die höchsten Provisionen für Vermittler am Markt zu erzielen sind.

    Niemanden stört offensichtlich, dass es so etwas überhaupt gibt?! Ich wüsste kein Produkt mit ähnlichen Merkmalen.

    Im übrigen wurde der § 204 VVG erst sehr spät (2009) um den heute gültigen § ergänzt. Wenn man weiss, dass alle Beamten in der PKV sind und wg. der Beihilfe nur anteilig (als Pensionäre nur 30%) wird sich an dieser Alibi-Lösung auch nichts verändern.

    Meine Frage an das Forum: Kennt jemand Makler, die eine Beratung kostenfrei anbieten (ggfs. gegen Übernahme des Vertrages in ihren Bestand/Bestandsprovision)? An Finanztip die Bitte, sich mit den legalen - aber unsäglichen- Zuständen in der PKV intensiver und offensiver zu beschäftigen. Taransparenz ist das Zauberwort-vielleicht gewinnt dann die Bürgervericherung oder ein SchweizerModel mal in eine konstruktive Diskussion.