Muss eine bestehende PKV im Todesfall des Ehepartners zwingend weitergeführt werden ?

  • Hallo Finanztip-Community !


    Ich lebe bereits seit einigen Jahren mit meiner Lebenspartnerin zusammen. Ich selbst bin geschieden (männlich) und meine Partnerin (weiblich) offiziell getrennt lebend von ihrem Ehemann, der Beamter im Ruhestand ist.


    Sie ist allerdings im Gegensatz zu mir nicht geschieden, sondern lediglich offiziell getrennt lebend.


    Meine Lebenspartnerin ist seit Jahren als Familienmitglied in der privaten Krankenversicherung ihres
    Ehemannes mitversichert.


    Ich und auch meine Partnerin beabsichtigen allerdings nicht in absehbarer Zeit zu heiraten.


    Da ihr Ehemann aber mittlerweile schwer erkrankt ist und mit dem Tode ringt, stellt sich nun die Frage wie es mit ihrer bisherigen privaten Krankenversicherung nach einem Tod ihres Ehepartners weitergeht. Besteht für sie zwingend die Pflicht nach seinem Tod weiterhin in der privaten Krankenkasse zu bleiben (mit der dann zu erwartenden niedrigen Rente und hohen Beiträgen der privaten Krankenkasse), oder ist für sie auch ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich, da sie selbst lediglich einen Minijob (unter 450 € / monatlich) ausübt ?


    Sollte ein Verbleib in der PKV nicht zu umgehen sein, auch noch die Frage ob es dort kostengünstigere Tarife für finanziell nicht so gut betuchte Versicherte gibt ?


    Ich würde mich über eine kompetente Auskunft sehr freuen !

  • Hallo Goldiemann,
    diffiziles Thema. Bei Fragen nach Sozialversicherungsstati usw. ist immer Vorsicht geboten, daher kann ich Dir hier nur unter Vorbehalt helfen ;) Grundsätzlich: Frage mal bei der PKV nach. Die wissen es im Zweifel am Besten. Und kaputt machen kannst Du dadurch nichts.
    Zum Thema: Deine Partnerin wird aus meiner Sicht Witwe eines Behilfeberechtigten auf Lebenszeit und damit geht die Beihilfeberechtigung auf sie über. Damit liegt kein Sozialversicherungstatuswechsel vor und sie bleibt in der PKV.
    Auch wenn Sie aus der Beihilfeberechtigung raus käme (Verzicht?, weil getrennt lebend?) würde sie nicht sofort in die GKV rein kommen, das sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Damit muss/kann sie erstmal in der PKV bleiben. Entsprechend sollte sie dann in den Bereich über 450 € pro Monat kommen, dann bestände Sozialversicherungspflicht und die Möglichkeit des Wechsels in die GKV.
    Hier entsteht allerdings ein weiteres Problem, abhänig vom Alter Deiner Partnerin. Ab 55 wird der Wechsel noch mal schwerer, hier der Link von Finanztip dazu http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/
    Ggf. änder sich dann auch der Status für die Krankenversicherung während der Rentenzeit: wenn sie mehr als 90% der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens nicht in der GKV, kann sie sich im Alter nur noch freiwillig in der GKV versichern. Sie muss dann auch Versicherungsbeiträge auf Mieten, Private Renten usw. zahlen. Vielleicht macht das in Ihrem Fall ja auch einen Unterschied.
    Vielleicht ist die Witwenrente, die Ihre Partnerin bekommt ja gar nicht so gering. Je nach Status des Ehemanns kann das z.B. 60% von dessen Rente sein. U.U. ist das nicht wenig.
    Gleichzeitig ist die Beihilfe-PKV stark subventioniert. Da sich die Beihilfe an Beiträgen und Leistungen in der PKV beteiligt, sind die Tarife hier wesentlich günstiger als für normale Angestellte oder gar Selbständige. Die Gefahr astronomischer Beiträge im Alter fällt hier also wesentlich geringer aus. Zudem geniesst sie natürlich die Vorteile der privaten Versorgung in der Krankenversicherung.


    Zusammenfassend: Da der Beihilfeanspruch weiter besteht (und weiter bestehen sollte) kommt Ihre Partnerin nicht aus der PKV raus. Da sie aber KV-technisch ohnehin in einer priveligierten Situation ist, ist das auch nicht weiter schlimm.

  • Hallo Klarplus !


    Vielen Dank für die aufwendige Antwort. Man sieht wieder wie vielschichtig Probleme sein können.


    Die Antwort von Klarplus macht deutlich, dass man schon ein gehöriges Maß an Fachwissen besitzen muss
    um derartige, komplexe Fragenstellungen beantworten zu können.


    Dafür meinen herzlichen Dank an Klarplus ! :thumbup: