Anlage KAP, ausschüttungsgleiche Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds...

  • Hallo,

    in der Steuerbescheinigung meiner Bank steht ganz unten ein Betrag mit dem Vermerk:

    "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus

    Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56

    Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018. (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage

    KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)."


    Der Betrag wurde jetzt wohl aufgeführt, weil ich Anteile eines alten ausländischen Fonds verkauft habe.


    Kann mir jemand sagen, wo ich diesen Betrag eintragen muss? Abziehen kann ich ihn ja nicht, da mir ansonsten nur inländische Kapitalerträge bescheinigt worden sind.

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Früher (vor dem neuen InvStg 01.01.2018) gab es diese "ausschüttungsgleichen Erträge". Das war so was ähnliches wie die Vorabpauschale.

    Die Fondsgesellschaften haben diese agE jährlich ausgewiesen und man musste sie in der Steuererklärung angeben und versteuern.

    Wenn man später mal verkauft hat, dann konnte man die agE vom realisierte Gewinn abziehen bzw. damit verrechnen. Gewissermaßen analog zur heutigen Vorabpauschale.


    Auf deinen Einzelfall kann ich nicht eingehen.

    Aber falls du früher eben diese agE bereits versteuert, d.h. in früheren Steuererklärungen (bis 2017) angegeben hast/hättest, dann musst du jetzt darauf nicht nochmal Steuer bezahlen. Wenn nicht, dann würde ich jetzt auch nichts weiter eintragen.


    Ich bin jedoch keine steuerfachlich ausgebildete Person!

  • Danke für die Info. Die Angaben wurden in der Anlage KAP immer gemacht, weil mein Steuersatz geringer war als die 25% Kapitalertragssteuer.