Hallo,
in der Steuerbescheinigung meiner Bank steht ganz unten ein Betrag mit dem Vermerk:
"Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus
Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56
Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018. (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage
KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)."
Der Betrag wurde jetzt wohl aufgeführt, weil ich Anteile eines alten ausländischen Fonds verkauft habe.
Kann mir jemand sagen, wo ich diesen Betrag eintragen muss? Abziehen kann ich ihn ja nicht, da mir ansonsten nur inländische Kapitalerträge bescheinigt worden sind.