Verspätung bei Anreise mit D-Ticket

  • Hallo,


    sofern ich ein Ticket mit Umstieg habe, ist z.B. die DB verpflichtet mir bei Verspätung des 1.ICE eine Weiterreise zu gleichen Konditionen zum Ziel anzubieten.

    Wie ist es aber, wenn ich eine Teilstrecke mit dem D-Ticket fahre und dieser Zug sich verspätet und ich deshalb den Anschluss (z.B. ICE mit Sparpreis) nicht erreiche?


    Danke und Grüße

  • winter

    Hat den Titel des Themas von „Verspätung über Anreise mit D-Ticket“ zu „Verspätung bei Anreise mit D-Ticket“ geändert.
  • Dann hat man Pech gehabt. Die Bahn hat das extra so geregelt. Kauft man ein Ticket direkt vom/zum Zielort zählt der Zubringer-Regionalzug mit zur Reise. Früher kostete das faktisch nichts oder kaum mehr, egal ob man als Zielort den Hauptbahnhof in der Großstadt oder den Dorfbahnhof angegeben hat. Inzwischen ist das anders. Es kostet zusätzlich.


    Wenn man drauf verzichtet, weil mal ein Deutschlandticket hat, wird man genauso behandelt, wie wenn man mit dem Auto zu spät zum Bahnhof kommt.


    Das war jedenfalls mein letzter Stand. Vielleicht ist es inzwischen auch wieder anders.


    EDIT: Ist immer noch so: https://www.bahn.de/faq/pk/ang…and-ticket/fahrgastrechte


    Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.

    Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.“

  • winter

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