Verlustverrechnung, Verlustvortrag und Verlusttöpfe - 20K Regelung

  • Ich habe einiges recherchiert zu dem Thema aber habe immer noch ein paar Unklarheiten.


    Erst mal die Fakten stand 2024:

    1) Aktienverluste gehen in den Verlusttopf AKTIEN, Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, Aktienverluste können auch mit dem Verlusttopf SONSTIGE (ETF, Fonds, Termingeschäfte) verrechnet werden

    2) Verluste durch Kapitalanlage (außer Aktien und Quellsteuer) geht im Prinzip in den Verlusttopf SONSTIGE. Dieser kann wie erwähne mit Aktien und sonst nur intern verrechnet werden – und seit 2021 mit dem Limit das Verluste auf 20K pro Kalenderjahr limitiert sind.


    So meine Fragen.


    1) Gib es auf die Berechnung Aktienverluste mit Aktiengewinnen auch das 20K Limit (ausgeschlossen Totalverluste) wie bei Termingeschäften? Die Totalverlustregelung mit max 20K Anrechnung scheint ja seit 2020 für Aktien zu bestehen zumindest.


    2) Was ist die Situation wenn man aus dem Verlusttopf SONSTIGE einen größeren Verlustvortrag von vor 2020 hat. Kann der auch über die 20K Grenze pro Jahr auf Aktien bzw Termingeschäfte angewandt werden?


    Ich würde mich sehr freuen wenn jemand hier genauere Infos oder Quellen hat.


    Vielen Dank!

  • Erst mal die Fakten Stand 2024:

    1) Aktienverluste gehen in den Verlusttopf AKTIEN

    Stimmt.

    Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden

    Das stimmt, ist aber unglücklich formuliert. Ich hätte geschrieben:

    Aktienverluste kann man nur mit Aktiengewinnen ausgleichen.

    Aktienverluste können auch mit dem Verlusttopf SONSTIGE (ETF, Fonds, Termingeschäfte) verrechnet werden

    Das stimmt so nicht. Es ist gerade andersherum.

    Man kann Verluste des Verlusttopfes SONSTIGE mit Aktiengewinnen ausgleichen.

    2) Verluste durch Kapitalanlage (außer Aktien und Quellsteuer) geht im Prinzip in den Verlusttopf SONSTIGE.

    Verluste aufgrund von Aktiengeschäften gehen in den Verlusttopf Aktien.


    Sonstige Verluste mit Kapitalgeschäften gehen in den Verlusttopf Sonstige.


    Eine Quellsteuer gibt es nicht.

    [Dder Verlusttopf Sonstige] kann mit Aktien und sonst nur intern verrechnet werden – und seit 2021 mit dem Limit, dass Verluste auf 20K pro Kalenderjahr limitiert sind.

    Der Verlusttopf Sonstige kann mit allen Kapitaleinkünften ausgeglichen werden.


    Die Anrechnungsbegrenzung von 20 T€/a gilt nur für Termingeschäfte.


    Was genau war nochmal Deine Frage?

  • Erst mal vielen Dank für die Antwort Achim! Das ist schon mal sehr hilfreich.


    Ah ja da habe ich mich verschrieben, genau Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen; Verlusttopfes SONSTIGE geht mit Aktiengewinnen hingegen; Danke für die Klarstellung.


    OK also KEINE Begrenzung von 20K Verlustverrechnung mit Aktien. Bei z.B. 100K Gewinn und 80K Verlust sind also 20K zu versteuern – wenn alles nur Aktien ohne Totalverlust sind.


    Meine letzte Frage war: wenn ein Verlustvortrag (Topf SONSTIGE) besteht von vor 2020, kann der in seiner vollen Summe, wenn die Gewinne entsprechend hoch sind, angewandt werden – also keine 20K/Jahr Beschränkung. Egal ob Aktien oder Termingeschäfte, der Verlustvortrag kommt aus dem Topf SONSTIGE.


    Beispiel für Termingeschäfte: Gewinn aus Termingeschäften 300K; Verluste im selben Jahr 250K - sind ja 300K-20K steuerlich –– aber was ist wenn Verlustvortrag von 200K besteht noch. würde es dann nicht logisch 300K-20K-200K= 80K zu versteuern geben? Die 230 (250-20) würden sich dann auf noch die folgenden Jahre bis max 20K pro Jahr anrechnen lassen nach meinem Verständnis..