Ich habe einiges recherchiert zu dem Thema aber habe immer noch ein paar Unklarheiten.
Erst mal die Fakten stand 2024:
1) Aktienverluste gehen in den Verlusttopf AKTIEN, Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, Aktienverluste können auch mit dem Verlusttopf SONSTIGE (ETF, Fonds, Termingeschäfte) verrechnet werden
2) Verluste durch Kapitalanlage (außer Aktien und Quellsteuer) geht im Prinzip in den Verlusttopf SONSTIGE. Dieser kann wie erwähne mit Aktien und sonst nur intern verrechnet werden – und seit 2021 mit dem Limit das Verluste auf 20K pro Kalenderjahr limitiert sind.
So meine Fragen.
1) Gib es auf die Berechnung Aktienverluste mit Aktiengewinnen auch das 20K Limit (ausgeschlossen Totalverluste) wie bei Termingeschäften? Die Totalverlustregelung mit max 20K Anrechnung scheint ja seit 2020 für Aktien zu bestehen zumindest.
2) Was ist die Situation wenn man aus dem Verlusttopf SONSTIGE einen größeren Verlustvortrag von vor 2020 hat. Kann der auch über die 20K Grenze pro Jahr auf Aktien bzw Termingeschäfte angewandt werden?
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand hier genauere Infos oder Quellen hat.
Vielen Dank!