Steuerklasse 3 oder Steuerklassse 6

  • Seit 2011 Rentner , jetzt 78 J. , über 10 J. fest angestellt mit StK 3. Als Rentner wurde keine LSt berechnet, habe jährlich Einkommenst-Erkl. abgeben.


    Am 19. Febr. habe ich eine neue Arbeit mit StK. 3 begonnen, hatte jedoch noch Urlaubsansprüche beim alten Arbeitgeber bis 29.Februar. Jetzt fordert der alte Arb.-Geber für Februar nachträgl. eine Lohnst.-Rückforderung von 283,66 €, weil sie Hauptarbeitgeber gewesen sei und somit StKl 6 Lohnst. abführen müsse.


    Ist das rechtens? Wenn ja, ist die Lohnsteuerberechnung f.d. kompl. Februar ODER nur v. 19.02.-29.02. StKl 6 anzurechnen?


    Danke fürs lesen!

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo,

    vorab zur Info: Ich bin kein Steuerberater, sondern kann nur meine laienhafte Einschätzung abgeben.


    Wie die Aufteilung der Steuerklasse bei zwei zeitgleichen Arbeitgebern jetzt genau vorgenommen wird, kann ich nicht sagen. Hat der neue Arbeitgeber denn von Anfang an Steuerklasse 3 angewendet?

    Tuen die knapp 300 Euro denn weh oder lässt sich die zusätzliche Vorauszahlung (etwas anderes ist es ja erst einmal nicht) verschmerzen? Im Zweifel gibt es nächstes Jahr etwas bei der Steuererklärung zurück und der Staat hat ein zinsfreies Darlehen bekommen.

  • Nachtrag:

    Die Steuerklasse wird immer für den kompletten Monat angesetzt. Sprich es wird der komplette Monatslohn ohne Abzüge besteuert. Aber wie gesagt, bei der Steuererklärung nächstes Jahr gibt es dann evtl. Geld zurück (wenn die Vorauszahlungen höher als die festgesetzte Steuer ist).