Seit 2011 Rentner , jetzt 78 J. , über 10 J. fest angestellt mit StK 3. Als Rentner wurde keine LSt berechnet, habe jährlich Einkommenst-Erkl. abgeben.
Am 19. Febr. habe ich eine neue Arbeit mit StK. 3 begonnen, hatte jedoch noch Urlaubsansprüche beim alten Arbeitgeber bis 29.Februar. Jetzt fordert der alte Arb.-Geber für Februar nachträgl. eine Lohnst.-Rückforderung von 283,66 €, weil sie Hauptarbeitgeber gewesen sei und somit StKl 6 Lohnst. abführen müsse.
Ist das rechtens? Wenn ja, ist die Lohnsteuerberechnung f.d. kompl. Februar ODER nur v. 19.02.-29.02. StKl 6 anzurechnen?
Danke fürs lesen!