Steuerbelastung bei Freiberuflichkeit während Angestelltenverhältnis

  • Hallo alle,

    ich habe eine Frage zur Versteuerung von Einkünften aus nebenberuflicher Arbeit. Und zwar bin ich in meinem Hauptjob 35 Stunden angestellt und verdiene etwa 5000 Brutto pro Monat. Nun ist meine Frage, wie hoch die Abgaben in etwa sein werden, wenn ich zusätzlich noch ca. 10000 Euro pro Jahr als Freiberufler verdiene.

    Würde sich dieser Verdienst auch auf die Abgaben in meinem Hauptjob auswirken oder kann ich einfach mit einem ungefähren Prozentsatz, der von diesen zusätzlichen 10000 Euro noch abgehen wird, rechnen?

    Danke schonmal :)

  • Ich habe eine Frage zur Versteuerung von Einkünften aus nebenberuflicher Arbeit.
    [Ich verdiene in meinem Hauptjob ... etwa 5000 € brutto pro Monat.]

    Wie lang Du dort arbeitest, spielt erstmal keine Rolle, allerdings muß Dir Dein Hauptarbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen - und da spielt es dann ggf. eine Rolle, wie lang Du zusätzlich arbeitest.

    Nun ist meine Frage, wie hoch die Abgaben in etwa sein werden, wenn ich zusätzlich noch ca. 10.000 Euro pro Jahr [nebenberuflich] verdiene.

    Du versteuerst den Gewinn aus Deinem Nebenjob ganz normal, in aller Regel werden aber keine zusätzlichen Sozialabgaben anfallen.

    Würde sich dieser Verdienst auch auf die Abgaben in meinem Hauptjob auswirken oder kann ich einfach mit einem ungefähren Prozentsatz, der von diesen zusätzlichen 10000 Euro noch abgehen wird, rechnen?

    Gebe ich Deine 60.000 € brutto in diesen Rechner hier ein, dann kommen für einen Ledigen 9.876 € Steuer heraus und 12.630 € Sozialabgaben, netto also 37.503 €. Lege ich jetzt 10.000 € Bruttoeinkommen drauf, gibt das 13.097 € Steuer, also 3.230 € mehr. Heißt: Für 10.000 € (Neben-)Einkommen mehr zahlst Du 3.230 € Steuer mehr oder 32,3%.

    Mit allem Vorbehalt, im Detail mag sich die Steuer noch etwas anders berechnen, eine Peilung ist das aber. Wenn Du es genauer wissen willst, mußt Du zum Steuerberater gehen. :)

  • Wie lang Du dort arbeitest, spielt erstmal keine Rolle, allerdings muß Dir Dein Hauptarbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen - und da spielt es dann ggf. eine Rolle, wie lang Du zusätzlich arbeitest.

    Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Was du in der Freizeit tust, hat deinen Arbeitgeber nicht zu interessieren (->Berufsfreiheit), außer es hat Einfluss auf dein Arbeitsverhältnis bzw. du kannst deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen. Du musst also dem Arbeitgeber die Nebentätigkeit anzeigen - verbieten kann er sie dir nur, wenn du gegen Vertragsauflagen verstößt. Also wenn du bspw. die selbe Leistung wie dein Arbeitgeber privat anbietest und dies vertraglich vorab festgehalten wurde.

    Der Rest stimmt aber. Sofern deine Einkünfte aus der Nebentätigkeit nicht die der Haupttätigkeit übersteigen, zahlst du du keine Sozialabgaben darauf. Evtl. müsste das sogar nach Arbeitszeit und nicht nach Einkünften gehen, wenn ich mich damals an meinen Wisch vom Finanzamt richtig erinnere. Ist aber vermutlich beides bei dir nicht relevant.

    Wenn du einen 450€ Job ausübst, fallen darauf gar keine Steuern an. Es kann sich also im Zweifel lohnen dies so zu regeln, da sonst dein kombinierte Einkommenssteuersatz angewendet wird.

  • Wie lang Du [beim Hauptarbeitgeber] arbeitest, spielt erstmal keine Rolle, allerdings muß Dir Dein Hauptarbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen - und da spielt es dann ggf. eine Rolle, wie lang Du zusätzlich arbeitest.

    Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Was du in der Freizeit tust, hat deinen Arbeitgeber nicht zu interessieren (->Berufsfreiheit), außer es hat Einfluss auf dein Arbeitsverhältnis bzw. du kannst deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen.

    Jepp. Und da eben kommt eine weitverbreitete Rechtslage zum Tragen, nämlich das Arbeitszeitgesetz, das besagt, daß Hauptjob und Nebenjob zusammen 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten dürfen. Wenn einer im Hauptjob also 35 Stunden pro Woche arbeitet, hat er für den Nebenjob noch 13 Stunden/Woche Spielraum. So ist die Rechtslage.

    Sofern deine Einkünfte aus der Nebentätigkeit nicht die der Haupttätigkeit übersteigen, zahlst du du keine Sozialabgaben darauf.

    Für eine gewerbliche Nebentätigkeit zahlt man üblicherweise keine Sozialabgaben, und bei einem so umfangreichen Hauptjob ist es nicht wahrscheinlich, daß die Einnahmen aus der Nebentätigkeit die Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung überschreiten. Aber natürlich kommt es hier - wie immer in Deutschland - aufs Detail an.

    Wenn du einen [538 €-]Job ausübst, fallen darauf gar keine Steuern an.

    2%, die der Arbeitgeber zahlt. Kleine Anmerkung: Es geht hier nicht um mich, sondern die Nebentätigkeit von kurosaki.

    Es kann sich also im Zweifel lohnen, dies so zu regeln, da sonst [der] kombinierte Einkommenssteuersatz angewendet wird.

    Was auch immer ein "kombinierter Einkommensteuersatz" sein soll.

    kurosaki will eine selbständige Tätigkeit ausüben, dabei hat er keinen Arbeitgeber. Das angepeilte Volumen ist für einen Minijob auch zu hoch.

    Wenn das Volumen hinreichend klein ist, ist ein Minijob ggf. attraktiv bis hoch attraktiv, speziell dann, wenn der Angestellte privat krankenversichert ist.

  • Jepp. Und da eben kommt eine weitverbreitete Rechtslage zum Tragen, nämlich das Arbeitszeitgesetz, das besagt, daß Hauptjob und Nebenjob zusammen 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten dürfen. Wenn einer im Hauptjob also 35 Stunden pro Woche arbeitet, hat er für den Nebenjob noch 13 Stunden/Woche Spielraum. So ist die Rechtslage.

    Joa, und?

    Dumm wäre jetzt natürlich, wenn die Nebentätigkeit auf selbstständiger Basis wäre...

  • Joa, und?

    Dumm wäre jetzt natürlich, wenn die Nebentätigkeit auf selbstständiger Basis wäre...

    Wenn etwas in der Hauptbeschäftigung passiert und dann herauskommt, daß der Angestellte sich die Nächte mit einer selbständigen Nebenbeschäftigung um die Ohren schlägt, könnte es Ärger geben. Der Teufel ist ein Eichhörnchen.

    Wir kommen vom Thema ab. Der Threadstarter hat gefragt, wie ein Nebenjob versteuert wird, und das habe ich oben an sich schon ausreichend erklärt.

  • Wenn etwas in der Hauptbeschäftigung passiert und dann herauskommt, daß der Angestellte sich die Nächte mit einer selbständigen Nebenbeschäftigung um die Ohren schlägt, könnte es Ärger geben. Der Teufel ist ein Eichhörnchen.

    Aha... und was ist wenn es garnicht die Nebenbeschäftigung sondern die Freundin war? Oder Alkohol, oder sonst was... Ich lobe zwar deinen Einsatz für Recht und Ordnung, aber die Realität läuft dann doch ein wenig anders.