Angaben zum Risikozuschlag (Öffnungsaktion)

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  • Hallo zusammen,


    ich bin seit dem 1.1.24 bei der Barmenia über die Öffnungsaktion versichert. Im März habe ich über meinen Makler anfragen lassen, ob ich eine Aufschlüsselung der 30 % Risikozuschlag bekommen kann. Rund 4 Monate später (auch nach erneuter Nachfrage) habe ich dazu noch keine Angaben bekommen.


    Habe ich ein Recht auf diese Information? Ich hätte eigentlich angenommen, dass so eine wichtige Info unaufgefordert im Vertrag festgehalten ist.


    Hintergrund ist, dass ich natürlich irgendwann gerne den Risikozuschlag zumindest teilweise streichen lassen möchte. Mit den Infos könnte man das wahrscheinlich einfacher hinbekommen, oder. Also zum Beispiel, wenn ich 5 Jahre keine Rückenschmerzen hatte und die zu 5% des Risikozuschlags ausmachen, könnte man die streichen usw.


    Bin ich bei der Barmenia vlt. generell an der falschen Adresse? Man mag sich ja gar nicht vorstellen, dass man ernsthaft krank wird und dann zum Beispiel ein Antrag auf Kostenübernahme oder so einfach ignoriert wird - so wie scheinbar ich jetzt.


    Vielen Dank!

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Normalerweise steht genau im Versicherungsschein oder auch in den Schreiben zur Beitragsanpassung "wofür" der Risikozuschlag angedacht ist bzw. welche "Risiken" hier berücksichtigt werden.


    Ich denke eine detaillierte Aufschlüsselung über die einzelnen Prozentteile bei mehreren Risiken wird man vermutlich nur mit einer Klage herausbekommen oder vielleicht klappts ja sogar mit einer Datenauskunft nach Art 15 DSGVO, dass man mehr Infos heraus bekommt. "Von sich aus" werden die Versicherer vermutlich eher nicht die Details herausgeben, da es ja der Meinung der Versicherungsgesellschaften zu ihrem "Betriebsgeheimnis" der Kalkulationen gehört und man bzw. Mitbewerber so ja vielleicht Rückschlüsse auf die Kalkulation ziehen könnte.


    Ein Antrag auf Kostenübernahme oder besser das Verlangen nach Auskunft der voraussichtlichen Kostenerstattung nach § 192 Abs. 8 VVG greift in der Regel ab einer Versicherungssumme von 2.000 Euro. Für Kosten die unter den 2.000 Euro liegen beruht das wohl auf Freiwilligkeit des Versicherers bzw. man kann es wohl nicht "verlangen".


    Jedoch sollte die Kostenübernahme nicht dran scheitern, dass man für vorhandene Erkrankungen oder Risiken einen Risikozuschlag zahlt, dann greifen die Tarifbedingungen in gewohnter Art und Weise. Relevanter ist dann dem Grunde nach vielleicht vereinbarte Leistungsausschlüsse, hier würde dann keine Erstattung stattfinden. Vielleicht fragst du ja mal bei deinem Makler/Berater/Vertreter nach den Details des Vertrags.

  • Ich kann die Frage nicht beantworten, frage mich aber gerade, ob so eine Aufschlüsselung bei einer Annahme in der Öffnungsaktion überhaupt so möglich ist.


    Im Rahmen der Öffnungsaktion versichert die Barmenia ja auch Personen, die normalerweise gar keine Versicherung bekommen oder denen eine Versicherung nur mit Ausschlüssen (zB für Rücken oder andere Vorerkrankungen) angeboten würde.


    Wie sollte aus diesem Umstand ein "fiktiver" Risikozuschlag aufgeschlüsselt werden, den es so gar nicht gibt?


    Selbst wenn alle Vorerkrankungen mit Risikozuschlag versicherbar wären, könnte der Zuschlag im Einzelfall pro Krankheit deutlich über 30% liegen (zB 100%) und sich für alle Krankheiten auf ein Zigfaches des Beitrags belaufen.


    Der Vorteil der Öffnungsaktion ist ja gerade, dass es keine Ablehnungen und Ausschlüsse gibt und evtl. notwendige Zuschläge (zB 1.000%) auf maximal 30% begrenzt werden.

  • Ja das wird es meines Erachtens nach, denn eine solche Aufschlüsselung wird vermutlich für die Fälle vorgehalten, an denen die Bedingungen der Öffnungsaktion nicht mehr greifen bzw. man aus einem Beihilfekonformen in einen regulären Volltarif wechselt.


    Bzw. die Öffnungsaktion impliziert keinen automatischen Risikozuschlag von 30% sondern „bis zu max. 30%“ und kann daher auch geringer ausfallen, jedoch nimmt man das „Risiko“ zumindest für den Grundtarif + ggf. Wahlleistungen an, auch wenn man es originär nicht würde.

  • Besten Dank für Eure Hilfe:)


    Ich frage dann noch mal meinen Makler, ob er zumindest eine Auflistung der Gründe für den Risikozuschlag bekommen kann. In meinen Vertrag etc. stehen die leider nicht.