Die BeamtIn in Ruhestand bekommt doch nach 5 Jahren zumindest die Mindestversorgung von Brutto ca. 2000 Euro. Davon sind Steuern und Krankenkasse zu zahlen.
Genau, das gilt für Beamte auf Lebenszeit, die schon 5 Jahre im Dienst waren. Für Beamte auf Widerruf oder Probe gilt das meines Wissens gar nicht. Stichwort: Versorgungslücke, s. auch die Webseite von Dr. Schlemann.
Von Brutto 2000 € kannst du schon mal ca. 400 € Private Krankenversicherung (oder neuerdings GKV) abziehen und eben die von dir genannten Steuern. Wäre spannend mal zu wissen, was da bei einem Unverheirateten übrig bliebe, wenn man sich nur auf diese Mindestversorgung verlassen würde.