Eigenleistung bei §35c ESTG

  • Hallo,

    ich möchte meine ca. 30 Jahre alten Fenster austauschen. Da ich selber Glasermeister bin möchte ich die Fenster

    auch selber einbauen. Jetzt muss man bei der Förderung die fachgerechte Montage nachweisen. Ich habe noch ein Nebengewerbe angemeldet so das ich mir das selber bescheinigen könnte, wenn das möglich und erlaubt ist.

    Wie kann ich den Nachweis über die fachgerechte Montage am besten führen?

    schön mal vielen Dank für eure Hilfe

    Rainer

  • Quelle:

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2024-02-06-steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-bei-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden-bmf-schreiben-2023-01-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1

    "Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Absatz 1 Satz 1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (nachfolgend: Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV) erfüllt sind (§ 35c Absatz 1 Satz 7 EStG). Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind zur Erstellung entsprechender Bescheinigungen berechtigt (§ 2 Absatz 2 ESanMV)."

    ...

    "Bescheinigungsberechtigt ist jedes ausführende Fachunternehmen, welches die
    Anforderungen des § 2 Absatz 1 ESanMV erfüllt."


    Nun musst du nur noch in § 2 Absatz 1 ESanMV und in § 88 GEG schauen, ob du das eine oder das andere erfüllst.