Hallo,
wie viel darf denn der Arbeitgeber maximal aufstocken, bei der Altersteilzeit. Mindestens 20% vom reduzierten Bruttogehalt, das ist klar. Aber gibt es Obergrenzen, Werte die sich an den Beitragsbemessungsgrenzen orientieren, ...?
Für Eure Antworten im Voraus vielen Dank.