Hallo,
Sohn und Tochter hatten beim Flug von Frankfurt nach Vancouver eine Verspätung von 3 1/2 Stunden. Die Fkuggesellschaft bestätigte 3 Stunden. Jetzt sind die beiden erst einmal für 6 Wochen in Kanada und USA. Bis wann müssen Entschädigungsansprüche gestellt werden ? Reicht es, wenn sie es erst nach Rückkehr tun ? Oder kann ich erst einmal den Antrag für sie stellen. ?
Anmeldefrist für Entschädigungsansprüche
- Detlef43
- Erledigt
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach der VO (EG) 261/2004, der sogen. 'Europ. Fluggastrechteverordnung', richtet sich nach nationalem Verjährungsrecht, in Deutschland: drei Jahre (vgl. Par. 195 BGB).
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Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach der VO (EG) 261/2004, der sogen. 'Europ. Fluggastrechteverordnung', richtet sich nach nationalem Verjährungsrecht, in Deutschland: drei Jahre (vgl. Par. 195 BGB).
Und hier nochmal ergänzend die Rechtsgrundlagen:
'Die Verordnung lässt offen, wann die Ansprüche auf Ausgleichsleistungen verjähren. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10.12.2009 – Xa ZR 61/09 (RRa 2010; 90) entschieden, dass diese Ansprüche immer dann, wenn deutsches Sachrecht anzuwenden ist, der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB (3 Jahre) unterliegen. Auch der EuGH hat entschieden, dass sich die Verjährungsfrist nach dem jeweils anwendbaren Recht richtet (Urteil vom 22.11.2012, Rs. C-139/11 – Moré g. KLM).' Quelle: http://www.ronald-schmid.de/lu…fluggastrechte-verordnung
Es ist also vollkommen ausreichend, wenn die Ansprüche im Anschluß an den sechswöchigen Urlaub bei der Airline geltend gemacht werden.