Unverständliche Steuern bei aufgelöstem Riestervertrag, Hilfe!

Liebe Community,
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  • Ich vermute mal, du hast die Frage im Elster-Portal gestellt. Ich bin mir nicht so sicher, dass die Leute da steuerlich alle so sattelfest sind, aber lass dich von deinem Steuerbescheid des betreffenden Jahres überraschen.


    Ich bin mir relativ sicher, dass ich parallel zu den Abzügen durch den Riester-Anbieter damals noch im Rahmen meiner Steuererklärung etwas nachzahlen musste. War allerdings nicht so irrsinnig viel.

  • Im Grunde genommen könnte man das Beispiel im BMF-Schreiben ja recht einfach nachspielen.


    Wie ist der Stand der Fondsanteile bei Auszahlung? Welche Eigenbeiträge hast du geleistet? Welche Steuervorteile hast du gehabt? Welche Zulagen hast du bekommen?


    Damit kann man dann die rechnerische Wertsteigerung ausrechnen, die zu versteuern ist. Ggfls. führt der Anbieter dann noch KapESt und Soli ab, sofern in der Wertsteigerung Erträge enthalten sind.


    Darüber hinaus kann der Anbieter aber nicht deinen persönlichen Steuersatz im Jahr der Auszahlung kennen, daher kann eine abschließende Berechnung durch ihn nicht stattfinden. Die zurückzuzahlenden Steuervergünstigungen entfallen ja auf mehrere Jahre und dein persönlicher Steuersatz für die erhaltenen Vergünstigungen kann ja durchaus im Laufe der Jahre mehr oder weniger stark geschwankt haben.


    Vermutlich wird die Ungenauigkeit aber nur wenige (hundert) Euro betragen, die dann im Rahmen deines Steuerbescheides abgerechnet werden.

  • Die Leute, die hier geholfen haben, sitzen im Landesamt für Steuern. Im Grunde hätte das der Anbieter auch erklären können oder ich war zu doof :) Hoffe, es ist jetzt klarer...

    Klarer braucht es nicht zu sein. Klar reicht an sich schon.


    Was irgendeiner sagt (selbst ein Beamter), ist ohnehin in den Wind gesprochen, was er schreibt, kann immer noch unzutreffend sein, sofern kein Dienstsiegel drunter steht.


    Nach meinem Verständnis ist es klar, wenn der Steuerbescheid auf dem Tisch liegt (bzw. wenn er rechtskräftig ist).


    Bitte berichte uns dann, was letztlich herausgekommen ist.