Hallo Zusammen,
wenn man ein Dispositionsjahr (Dispositionszeitraum) bei Arbeitslosigkeit nimmt, um z. B. über das 58 Lebensjahr zu kommen und damit einen Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld zu erwirken, kann man dann gleichzeitig die Härtefallregelung in Anspruch nehmen, nach der die letzten 24 statt nur die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld herangezogen wird, wenn dadurch der monatliche Durchschnittverdienst höher liegt?
Vorab vielen Dank für Eure Antworten