Verlusttopf in Steuererklärung angeben?

  • Hallo,


    macht es bei einem Aktienverlusttopf Sinn, diesen in der Steuererklärung anzugeben (statt ihn beim Broker weiterlaufen zu lassen)? Kann man dadurch eine allgemeine Steuererleichterung bekommen oder bezieht dieser sich wieder nur auf Aktiengewinner?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. So lange du also nicht bei mehreren Brokern unterwegs bist und dort auch Aktien hältst (Aktien-ETFs gehören da meines Wissens nach allerdings nicht mit rein), dann macht eine Verlustbescheinigung und die Angabe des Verlustes in der Steuererklärung Sinn. Wenn du nur mit einem Broker arbeitest, dann kannst du den Verlusttopf auch stehe lassen.


    Achtung, sobald du eine Verlustbescheinigung angefordert hast, wird der Verlusttopf auf Null gesetzt. Wenn du dann beim selben Broker Gewinne aus Aktiengeschäften machst, werden diese nicht mehr gegen frühere Verluste verrechnet und du musst den Weg über die Steuererklärung gehen.



    Disclaimer: Nur meine Laienmeinung, da ich kein Angehöriger des entsprechenden Berufskreises bin.

  • Macht es bei einem Aktienverlusttopf Sinn, diesen in der Steuererklärung anzugeben (statt ihn beim Broker weiterlaufen zu lassen)?

    Das kommt darauf an.


    Entscheidendes Kriterium ist, wo Du in der Zukunft steuerpflichtige Aktiengewinne erwartest. Wenn das bei der gleichen Bank ist (sagen wir: Bank A), ist es günstiger, daß Du den Aktienverlusttopf bei dieser Bank A stehenläßt, weil sie dann nämlich Deine Gewinne bei Bank A gleich gegen die bekannten Verluste aufrechnet und keine Abgeltungsteuer einbehält.


    Hast Du aber bei einer anderen Bank B auf Aktiengewinne Abgeltungsteuer bezahlt, kannst Du diese nur über das Finanzamt verrechnen lassen. In diesem Fall würdest Du Dir sinnvollerweise die Verluste bei Bank A bescheinigen lassen. Die Bescheinigung reichst Du dann mit der folgenden Steuererklärung ein (bei der Du dann in der Anlage KAP Deine Kapitalerträge aller Banken erklärst). Dann wird Dir das Finanzamt ggf. die bezahlte Abgeltungsteuer erstatten. Hast Du mehr Verluste als Gewinne, bleibt der Rest des Verlusttopfes beim Finanzamt stehen. Du kannst ihn auch mit Gewinnen der Folgejahre verrechnen lassen.

    Kann man dadurch eine allgemeine Steuererleichterung bekommen oder bezieht dieser sich wieder nur auf Aktiengewinne?

    Mit anderen Einkünften verrechnen kannst Du Aktienverluste nicht, noch nicht einmal mit anderen Kapitaleinkünften. Aktienverluste kannst Du nur mit Aktiengewinnen verrechnen lassen.