Vermietung Gasnachzahlung

  • Guten Abend, wir machen unsere Steuern selbst und haben Vermietungsobjekte. Für das Jahr 2023 haben wir für Gas eine Nachzahlung von 2000 Euro erhalten, die ich im April 2024 bezahlt habe. Wie gehe ich hier in der Steuererklärung vor? Setze ich die Kosten für 2023 an, weil sie dem Jahr zuzuordnen sind oder erst in 2024 weil es in dem Jahr bezahlt wurde?

    Liebe Grüße

  • Elena H. 18. Oktober 2024 um 12:28

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • In Deutschland gilt grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip. Also alle Zahlungen, die eine steuerliche Relevanz haben, und in 2023 verbucht wurden, gehören in die Steuererklärung für 2023. Wenn jetzt Zahlungen in 2024 erfolgen, die eigentlich thematisch (auch) 2023 betreffen, dann sind diese trotzdem im Steuerjahr 2024 auszuweisen. Nur regelmäßige Zahlungen, die erst Anfang Januar verbucht werden, müssen ggr noch dem Vorjahr zugeordnet werden, wenn diese das Vorjahr betreffen.

    Ausnahme gilt nur bei Unternehmen, die eine Bilanzierung vornehmen müssen. Hier müssen dann ggf. Rückstellungen oder Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP und PRAP) gebildet werden, um die Kosten (bzw. im Fall von PRAP die Erlöse) im korrekten Jahr auszuweisen.

    Disclaimer: Bin weder Steuerberater, noch sonst irgendwie in der Branche unterwegs. Daher handelt es sich um meine Laienmeinung.


    Edit: Die Erstattungen und Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung für 2023 gibst du ja auch erst in der Steuererklärung 2024 an, wenn das Geld erst in 2024 geflossen ist.