Vielleicht könnt ihr mir ja noch eine Frage beantworten. Ich habe ja das Depot verkauft und natürlich wurden die Steuern direkt abgezogen und der Freibetrag voll ausgeschöpft. Leider ging ja nur für 1 Person in der Ehe, wir kann ich nachträglich meinen auch noch angeben oder geht das garnicht. PS: Steuern/Steuererklärung ist garnicht mein Ding muss ich gleich dazu sagen.
Finanzen ist nicht Dein Ding, Steuern sind nicht Dein Ding, Deutsch ist auch nicht Dein Ding.
Ich schreibe mal zusammen, was ich von Deinem Posting verstanden habe:
Du bist verheiratet und wirst mit Deiner Frau steuerlich zusammen veranlagt.
Du hast für das o.a. Depotkonto einen Freistellungsauftrag über 1000 € eingereicht (das ist das Maximum für 1 Person). Beim Verkauf Deines ETFs mit Gewinn wurde Dir Abgeltungssteuer abgezogen. Deine Frau hat keinen Freistellungsauftrag gestellt.
Habe ich das aus Deinem Posting richtig herausgelesen? Das folgende gilt nur dann, wenn sich die Sache tatsächlich so verhält.
Wenn das so ist, könntest Du den Freistellungsauftrag bei dieser Bank von 1000 € auf 2000 € heraufsetzen. Dann würde die Bank Dir zumindest mal die Steuer für bis zu weitere 1000 € anrechenbare Kapitalerträge erstatten. Dieser Schritt müßte allerdings noch vor dem Jahresende erledigt sein. Wenn Du das erst nächstes Jahr machst, bringt es Dir für dieses Jahr nichts mehr.
Wenn Du allerdings mehr als weitere 1400 € Gewinn aus Deinem ETF-Verkauf realisiert hast (von denen 70 %, nämlich weitere 1000 € steuerrelevant sind), bekommst Du die Steuer von der Bank nicht komplett zurück.
Wenn Du zusammen mit Deiner Frau mehr als 48.000 € zu versteuerndes Einkommen hast, war es das mit der Steuer. Wenn Du zusammen mit Deiner Frau weniger zu versteuern hast, kannst Du die Steuerbescheinigungen beim Finanzamt einreichen und bekommst dann eventuell noch weitere Steuereuros zurück.
Es wäre möglicherweise eine gute Idee gewesen, jetzt nur einen Teil Deiner ETFs zu den Verkauf des Restes nach 2025 zu verschieben (sind ja nur noch 2 Monate). Aber das ist jetzt Schnee von gestern.