Wie setze ich meine Ausbildung in der Steuererklärung ab?

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein paar Fragen zur Steuererklärung.

    Meine Tochter macht seit Sept. 23 eine Ausbildung als Erzieherin. Es ist die erste Ausbildung.

    Einnahmen wie Lohn ca. 600 Euro und Ausgaben wie Busticket usw. 50 Euro monatlich.

    Meine Fragen dazu, was mehr Geld einbringt.


    Soll man für die Tochter eine eigene Steuererklärung erstellen oder

    über die Eltern-Steuererklärung z.B. die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge eintragen?


    Wo bekommt man mehr zurück - wenn Beiträge als Werbungskosten oder als Sonderausgaben angegeben werden (wenn beides möglich ist)?


    Ist in meinem Fall ein Verlustvortrag bei der ersten Ausbildung die nächsten Jahre möglich bzw. sinnvoll, bis meine Tochter einen Job nach der Ausbildung hat?


    Ihr habt bestimmt mehr Erfahrung als ich und könnt mir dazu einige Tipps geben.


    Danke für eure Bemühungen.


    Gruß

    C

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Tochter macht seit Sept. 23 eine Ausbildung als Erzieherin. Es ist die erste Ausbildung.

    Einnahmen wie Lohn ca. 600 Euro und Ausgaben wie Busticket usw. 50 Euro monatlich.

    Meine Fragen dazu, was mehr Geld einbringt.

    Deine Tochter bekommt eine kleine Ausbildungsvergütung, zahlt selber Renten- und Krankenkassenbeiträge. Solche Ausgaben sind natürlich Deiner Tochter zuzuordnen und nicht Dir. Mit ihrer Ausbildungsvergütung liegt sie unter dem Grundfreibetrag, also zahlt sie keine Steuer. Entsprechend kann sie von der Steuer auch nichts absetzen. Ein Verlustvortrag dürfte selbst bei großer Mühe nicht herauskommen, ganz abgesehen davon, daß dieser in der Zukunft nicht die Welt bringen dürfte.

  • Ich wollte gerade sagen, welche Steuern sollen da denn "zurück" kommen?

    Sie zahlt ja keine.

    50€ Ausgaben pro Monat sind auch weit unter den 1.230€ Werbungskosten, die das FA pauschal annimmt.

  • Es gibt seit einigen Jahren die Möglichkeit, mittels Ausbildungskosten einen steuerlichen Verlustvortrag aufzubauen, den man in Folgejahren gegen Einkünfte aus dem so erlernten Beruf aufrechnen kann. Das "lohnt" sich aber nur bei nennenswerten Ausbildungskosten (beispielsweise bei einem Piloten, der für 2 Jahre Ausbildung 80.000 € oder so zahlt, oder bei einem Studi an einer US-Eliteuniversität, die pro Jahr 50.000 $ kostet). Mit einer Busfahrkarte dann und wann reißt man damit nicht viel, vor allem im vorliegenden Fall, wo ja eine kleine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

  • Ah ok, das wusste ich nicht. Geht aber wohl auch nur bei einer Ausbildung, nicht bei einem Studium.


    Soll man für die Tochter eine eigene Steuererklärung erstellen oder

    über die Eltern-Steuererklärung z.B. die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge eintragen?


    Wo bekommt man mehr zurück - wenn Beiträge als Werbungskosten oder als Sonderausgaben angegeben werden (wenn beides möglich ist)?

    Dazu lies mal hier:

    Berufsausbildung: KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern
    Berufsausbildung: KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern
    www.lohnsteuer-kompakt.de


    Kurzform:

    Ihr könntet die SV-Beiträge eurer Tochter als Sonderausgabe in eurer Steuererklärung angeben. Aber nur, wenn eure Tochter noch bei euch wohnt.

    Und ihr müsst eurer Tochter die Beiträge auch tatsächlich erstatten.

    Was nicht geht: eure Tochter zahlt die Beiträge (der AG behält diese ja über die Gehaltszahlung bei eurer Tochter ein) und ihr macht die Beiträge als Sonderausgabe geltend.

  • Ihr könntet die SV-Beiträge eurer Tochter als Sonderausgabe in eurer Steuererklärung angeben. Aber nur, wenn eure Tochter noch bei euch wohnt.

    ... und wenn Ihr kindergeldberechtigt seid. Das letzere dürfte bei 600 € oder mehr Ausbildungsvergütung regelmäßig nicht mehr der Fall sein. Aber ok, ich bin Steuerlaie, und das deutsche Steuerrecht weist so manche erstaunliche Detailregelung auf.


    Mag der TE es probieren und hinterher berichten, wie es ausgegangen ist.

  • ... und wenn Ihr kindergeldberechtigt seid. Das letzere dürfte bei 600 € oder mehr Ausbildungsvergütung regelmäßig nicht mehr der Fall sein.

    Hm, das kann eigentlich nicht sein. Unsere Azubis verdienen im 1. Lehrjahr über 1.000€, und deren Eltern bekommen während der (Erst-)Ausbildung auch noch das Kindergeld. (Solange die Kinder halt nicht älter als 25 sind).

  • Wunderbarer deutscher, wohlausgebauter Sozialstaat!


    Es scheint tatsächlich so zu sein, daß das Kind während seiner ersten Ausbildung so viel verdienen kann, wie es will. Das erstaunt mich.


    Kindergeld gibt es bei bestehender Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Früher ging es sogar noch länger, nämlich bis zum 25. Lebensjahr plus Wehrdienst/Zivildienst. Allerdings entfiel damals das Kindergeld bei nennenswertem Eigenverdienst. Im Jahre 1993 betrug die Grenze dafür bei 750 DM/m.


    Daß bei Bestehen einer Kindergeldberechtigung die Eltern die Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes von der Steuer absetzen können (statt des Kindes), das hatten wir schon. Der Steuersatz der Eltern dürfte höher sein als der Steuersatz des Kindes, es bringt also mehr Steuerersparnis, wenn die Eltern die Beiträge absetzen und nicht die Kinder.


    Solange die Eltern ihre volljährigen Kinder während der Ausbildung unterhalten, finde ich es in Ordnung, daß sie Kindergeld bekommen. Wenn die Kinder allerdings bereits in der Ausbildung selber so viel Geld verdienen, daß sie sich selbst unterhalten können, finde ich nicht in Ordnung, daß zusätzlich Staatsknete fließt.


    Aber ich bin nicht die Regierung und hätte auch keine Lust, mich in Berlin zu bewerben (Mal ganz abgesehen davon, daß sie mich dort vermutlich nicht nehmen würden).