Auftauchen der Vorabpauschale in welcher Steuerbescheinigung

  • Moin!

    Ich frage mich, in welcher Steuerbescheinigung die Vorabpauschale auftaucht.

    Konkret: Im Januar 2025 wird die die Vorabpauschale bzw. die Steuer auf die Vorabpauschale fällig. Taucht die Vorabpauschale dann als Gewinn in der Steuerbescheinigung für das Jahr 2024 auf, die vss. im April 2025 erstellt wird? Oder taucht dieser erst in der Steuerbescheingiung für das Jahr 2025 auf, weil sie ja auch erst im Januar 2025 fällig wurde, und somit erst in der Steuerbescheinigung, die vss. im April 2026 erstellt wird?

  • Elena H. 20. November 2024 um 12:18

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es gilt das Zuflussprinzip.

    Das gilt ohnehin nicht, denn es fließt ja nichts zu.

    Ich halte die steuerliche Zuordnung des fiktiven Gewinns "Vorabpauschale" zum Folgejahr für unsystematisch, aber so ist es nun einmal.