Spekulationsverluste aus Vorjahren

  • Hallo,

    ich habe im Jahr 2007 Anleihenfonds gekauft und musste diese im gleichen Jahr mit Verlust wieder verkaufen. In der Jahresbescheinigung des Depotverwalters wurde dieser Verlust auch bescheinigt, allerdings als "Private Veräußerungsgeschäfte" und sollte in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.

    Seitdem schiebe ich den "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer" vor mir her.

    Durch den Verkauf eines anderen Anleihefonds wurde in diesem Jahr ein Gewinn erzielt.

    Der Ertrag muss ja nun in die Anlage KAP eingetragen werden. Kann mir jemand sagen, ob ich den o.g. Verlust jetzt in KAP gegenrechnen kann, obwohl es im Bescheid "Private Veräußerungsgeschäfte" heißt. Das hört sich so nach An- und Verkauf von Waren an.

  • Ich habe im Jahr 2007 Anleihenfonds gekauft und musste diese im gleichen Jahr mit Verlust wieder verkaufen. In der Jahresbescheinigung des Depotverwalters wurde dieser Verlust auch bescheinigt, allerdings als "Private Veräußerungsgeschäfte" und sollte in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.

    Seitdem schiebe ich den "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer" vor mir her.

    Schlechte Karten :(

    Durch den Verkauf eines anderen Anleihefonds wurde in diesem Jahr ein Gewinn erzielt.

    Der Ertrag muss ja nun in die Anlage KAP eingetragen werden. Kann mir jemand sagen, ob ich den o.g. Verlust jetzt in KAP gegenrechnen kann, obwohl es im Bescheid "Private Veräußerungsgeschäfte" heißt. Das hört sich so nach An- und Verkauf von Waren an.

    Ich kann Dir sagen, daß nein. :(

    Private Veräußerungsgeschäfte hören sich in der Tat nach dem Verkauf von Waren an.

    Zum 01.01.2009 wurde die Versteuerung von Kapitaleinkünften komplett neu geregelt. Vorher waren Aktiengewinne und -verluste nach sechs Monaten, später zwölf Monaten steuerfrei. Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist waren als "private Veräußerungsgeschäfte" steuerpflichtig.

    Nach dem 01.01.2009 gab es auf dem Sektor keine Spekulationsfrist mehr, Wertpapierverkäufe wurden versteuert, Verluste konnte man nur mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnen.

    In einer Übergangsfrist von 5 Jahren konnte man Altverluste noch mit steuerpflichtigen Aktiengewinnen verrechnen. Ich habe diese Option auch genutzt, hatte aber nicht genügend Gewinne, um die Altverluste komplett zu kompensieren. Also steht auch bei mir noch ein Restverlust aus "privaten Veräußerungsgeschäften", den auch ich vermutlich in diesem Leben nicht mehr verwenden kann. :(

  • [Kann man Verluste von vor 2009 noch verrechnen?]

    [Nein, das geht mit Wertpapiergeschäften nicht, höchstens mit einem echten privaten Veräußerungsgeschäft.]

    Unbefriedigend, aber danke für Deine Bemühungen.

    Tja: Den Überbringer der schlechten Nachricht knüpft man auf, oder? :)