Werbungskosten 2. Wohnsitz

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein paar Fragen im Zusammenhang mit der Absetzung von Kosten für einen beruflich bedingten 2. Wohnsitz.

    Die Situation ist die folgende: Wir wohnen in Berlin (Hauptwohnsitz) und meine Frau arbeitet ab Januar in Frankfurt. Daher hat der Arbeitgeber dort eine Wohnung für sie angemietet. Da der Arbeitgeber die Miete direkt bezahlt, können hier logischerweise keine Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

    Unklar ist mir allerdings, wie die Handhabe bei den entstehenden Fahrtkosten ist. Der Deal ist, dass der Arbeitgeber auch diese übernimmt (Bahn-Tickets). Dabei die Frage: in meiner Steuersoftware (WISO) werden die Anzahl der jährlichen Heimfahrten zusammen mit den Kilometern abgefragt. Per Entfernungspauschale ergibt das Kosten von etwa 20km * 0,3€/km + 480km * 0,38€/km = 188€. Dann wird abgefragt, welche Kosten der Arbeitgeber steuerfrei erstattet. Das sind ca. 80€, weil das den Kosten der Bahnfahrt entspricht. Bedeutet das, dass ca. 108 € (188€ - 80€) als Werbungskosten abgesetzt werden können? So suggeriert es mir die Software. So richtig glauben kann ich das allerdings nicht, weil ja tatsächlich gar keine Kosten anfallen, weil diese ja vollständig vom Arbeitgeber übernommen wurden. Kennt sich damit jemand aus?

    2. Frage: kann der Arbeitgeber die wöchentlichen Kosten für sowohl Hin- als auch Rückfahrt steuerfrei erstatten, oder nur eine Richtung? Macht es dabei einen Unterschied, ob meine Frau die Tickets bezahlt und sich erstatten lässt, oder diese direkt vom Arbeitgeber bezahlt werden?

    Vielen Dank, wenn hier jemand Licht ins Dunkle bringen kann :)

  • Elena H. 15. Dezember 2024 um 21:56

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hm, gerade mal bei der Bahn geguckt.

    Die einfache Strecke BLN - FFM kostet im Normalpreis (Flexpreis) 130 Euro, mit einer BahnCard 50 halt 65 Euro. Wie kommt es da zu den von dir angegebenen 80 Euro?

    Während die Entfernungspauschale ja quasi nur in eine Richtung gilt, wird der Arbeitgeber deiner Frau nun sicherlich Hin- und Rückfahrt erstatten. Mit obigen Zahlen müsstest du dann zumindest 130 Euro abziehen (so eine BC genutzt wird).

    Die Fahrtkosten sollte der Arbeitgeber für Hin- und Rückfahrt steuerfrei erstatten. Das reicht der Arbeitgeber eh als Betriebsausgaben weiter. Interessant wäre ggfs. noch, ob deine Frau für diese Zeit vom Arbeitgeber eine Verpflegungspauschale erhält. Diese würde nach 3 Monaten steuerlich relevant.

    Es macht durchaus einen "Unterschied", ob deine Frau die Tickets kauft oder der Arbeitgeber. Manche großen Firmen haben eine separate Abteilung, die für die Mitarbeiter Dienstreisen organisiert. Das kann man "bequem" finden, wenn man die ausgedruckten Tickets (bezahlt) überreicht bekommt. Dem geht aber auch ein gewisser, kommunikativer Aufwand voraus. Bei "Selbstorganisation" der Reise, sprich Ticket-Buchung, hat man m.E. aber etwas mehr Flexibilität. Man bucht so, wie es einem passt und kriegt nicht auf einmal eine Rückfrage von Herrn Pfennigfuchs aus der Reisebuchungsabteilung, ob man denn statt des Zuges um 6:30 h nicht ggfs. auch den um 5:30 h oder um 10:30 h nehmen kann, weil da das Ticket 5 Euro günstiger ist. :)

    Praktisch wäre es für deine Frau ggfs. wenn sie eine ""echte"" Firmenkreditkarte zur Verfügung hat. Also eine wo direkt die Firma belastet wird. Sowas bietet aber nicht jeder Arbeitgeber an. Oftmals bezahlt ein Arbeitgeber zwar die Gebühren für "Corporate Karten", die laufen aber dann mitunter gegen das private Girokonto des Mitarbeiters. Bei "Selbstbuchung" hat deine Frau natürlich immer das Thema Reisekostenabrechnung an der Backe. Aber das erledigt man dann während der Arbeitszeit. Auch wenn manche Arbeitgeber das gerne anders hätten. :S