Hallo, ich hätte eine Frage zu dem Artikel finanztip.de/zweitstudium in Hinsich auf die Werbungskosten:
Ich befinde mich zurzeit in meinem Masterstudium und würde gerne die im Artikel aufgeführten Posten diesen Jahres bei der nächsten Steuererklärung geltend machen.
Bei Rücksprachen mit Mitstudenten wurde ich darauf hingewiesen, dass dies nur möglich sei falls ich noch nie zuvor eine Steuerklärung gemacht habe. Leider konnte ich hierzu keine Informationen im Internet finden, welche diese Aussage widerlegen oder bestätigen.
Ich habe bereits eine Steuererklärung eingereicht, deren Zetraum allerdings keine Überscheindungen mit meinem Zweitstudium aufweist. Kann ich nun da ich mich in meinem Masterstudium befinde die angeführten Ausgaben am Ende des Jahres geltend machen oder ist dies an weitere Bedingungen gekünft (Wie zum Beispiel: Noch nie eine Steuererklärung gemacht zu haben).
Ich freue mich auf eine Antwort!
Mit freundlichen Grüssen,
Franklyn