Beiträge von Salli

    Die Rentenzahlungen tragen Sie in die Anlage R ein - wie deutsche Rentenzahlungen auch.

    Das mag zwar funktionieren, wenn der Finanzbeamte hier nachdenkt, ist aber nicht unbedingt nötig.

    Ich gehe davon aus, dass Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Renten aus einer gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß DBA Deutschland - Österreich nur in dem Land steuerpflichtig, aus dem sie bezahlt werden. Die österreichische Pension der PVA wird dementsprechend in Österreich voll versteuert und muss in Deutschland nicht mehr versteuert werden. Allerdings wird sie nur unter Progressionsvorbehalt freigestellt. Aus eigener Erfahrung: Ich trage sie in der Anlage AUS, Zeile 36-40 "Nach DBA steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt" ein und hatte in den vergangenen Jahren keine Probleme damit.
    Zum Nachlesen: DBA Deutschland Österreich, Artikel 18.

    Hallo zusammen,

    ich bin Student und seit 1. August als studentische Hilfskraft im Gesundheitswesen tätig. Die Arbeit findet im Schichtdienst statt, ich verdiene 10,82 Euro brutto pro Stunde. Als Teilzeitkraft gebe ich einen Monat im Voraus meinen Dienstplanwunsch ab, in dem ich meine Verfügbarkeiten (insbesondere während der Vorlesungszeiten) angeben kann. Dabei steht es mir aber grundsätzlich auch frei, mich aus privaten Gründen (Lernzeit, andere Aktivitäten, Urlaub) als "nicht disponibel" einzutragen. Einen (echten) Urlaubsantrag muss ich daher nicht stellen, wenn ich in Urlaub fahren möchte.
    Während meines Bewerbungsgespräches erwähnte der Personalleiter, dass ich einen "Urlaubsanspruch" von knapp einem Euro pro Arbeitsstunde sammeln würde. In meinem Arbeitsvertrag findet sich dieser Punkt zum Urlaub: "Der Urlaubsanspruch beträgt, soweit nicht abweichend in Punkt 6 vereinbart, 24 Arbeitstage im Kalenderjahr - anteilig nach geleisteter Arbeitszeit (Faktor 0,09 x geleisteter Arbeitsstunden). Der Urlaub ist nach den betriebsüblichen Regelungen einzureichen und zu genehmigen. Ein Kumulieren zusätzlicher Urlaubsansprüche findet nicht statt. Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen."
    0,09 x 10,82 Euro ergeben 97 Cent, also den erwähnten Euro pro Arbeitsstunde. Bedeutet das, dass ich am Ende des Jahres einen Urlaubsantrag stellen muss, und mir dann dieses Geld ausgezahlt wird? Oder wird es nur dann bezahlt, wenn ich eben keinen Urlaubsantrag stelle (den ich ja grundsätzlich nicht benötige)?
    Kurz gesagt, ich möchte gerne die 97 Cent zusätzlich erhalten, weiß aber nicht so genau, ob ich überhaupt Anspruch darauf habe und wie das Procedere aussieht. :)

    Viele Dank im Voraus.

    Was ich mich in solchen Fällen immer frage: Gibt es nicht ein effektives und rechtssicheres Mittel für den einfachen Privatmann, einen solchen Betrag anzumahnen? Die Kosten eines Anwalts würden den Gewinn übersteigen, aber man möchte auf den Betrag ja genausowenig verzichten. Es gibt hier ja einige rechtlich bewanderte Mitglieder - darf ich höflich um einem kurzen rechtlichen Exkurs bitten? :)

    Hallo,

    eine Sperrung ist meines Wissens nach grundsätzlich gebührenfrei. Eine Reaktivierung ist aber nicht möglich, es muss eine neue Karte her - und die lassen sich die Banken ggf. etwas kosten. Wieviel, steht wohl im Preis- und Leistungsverzeichnis der kartenausgebenden Bank.
    Ich hatte nur mal den Fall, dass mit meiner Karte offenbar auf elektronischem Wege Schabernack getrieben wurde. Hier war die Sperrung und das Versenden einer Neukarte komplett kostenlos, da der Fehler nicht durch mich verursacht worden war. Hängt also vielleicht auch ein wenig von der Kulanz der Bank ab - verliert man die Karte aus Unachtsamkeit, zahlt man wohl eher als bei einem Diebstahl.

    Hallo,

    es wäre mir nicht bekannt, dass Depoeröffnungen überhaupt an die Schufa weitergeleitet werden. Es gäbe dafür auch eigentlich keinen Grund für die Bank, da Depots ohnehin auf Guthabenbasis beruhen und daher kein Ausfallrisiko besteht. Meine Depots sind jedenfalls nicht bei der Schufa vermerkt - dementsprechend gibt es auch keine Auswirkungen auf den Score.

    Ich habe nochmal kurz gesucht und folgende Aktion gefunden: https://www.meineschufa.de/index.php?site=22_92
    100 Tage gratis, Aktivierungsgebühr entfällt. Einen Monat vor Laufzeitende kündigen, und wenn man möchte, in den einen Euro günstigeren (3,95 Euro monatlich) meineSchufa kompakt-Vertrag wechseln. Günstiger geht es wohl nicht.

    Einen Lebenslang-Gratisvertrag scheint man nicht mehr zu erhalten, die Aktion lief Anfang 2014 aus.

    Ich habe das "lebenslang" in Klammern gesetzt, weil ich daran zweifle, ob dieses Angebot wirklich dauerhaft durchhalten wird. Ich persönlich rechne damit, dass die Schufa den Vertrag irgendwann kündigt und dann wünscht, dass ich auf einen kostenpflichtigen Vertrag umsteige. (Werde ich dann halt nicht machen, so wichtig ist mir der Zugang nicht.) Ich war ziemlich erschrocken, zu lesen, dass man nun schon 4 Euro pro Monat (48 Euro pro Jahr!) zahlen soll. Hätte ich das seit November 2013 gemacht, wäre ich schon über 100 Euro los. Dafür, dass ich sichergehen kann, dass die Schufa keinen Fehler mit meinen Daten macht! Brutal. Da würde ich eher bei der jährlichen Gratis-Datenauskunft bleiben. Jedenfalls denke ich, dass die Schufa irgendwann auch von Leuten mit Gratisverträgen Geld sehen möchte, und deswegen ist es zweifelhaft, wie lange "lebenslang" sein wird.

    Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsfristen? [Blockierte Grafik: https://www.meineschufa.de/pics/bu_top.gif]
    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar.

    Quelle: https://www.meineschufa.de/site-15?type=11

    Vor einiger Zeit gab es mal eine Aktion, bei der man sich in den Shops von Easycredit gratis auf meineSchufa registrieren lassen konnte. Ich habe das Ende 2013 gemacht. Ich weiß nicht, ob diese Aktion immer noch gilt; vielleicht wäre ein Anruf bei Easycredit (sofern eine Filiale in deiner Nähe ist) zumindest den Versuch wert. Der Zugang ist kostenlos und gilt dann "ein Leben lang" (so Werbetext).

    Ich bin seit April 2015 als Anleger bei Auxmoney und somit kann ich nach einem Jahr ein erstes Fazit ziehen.

    Zunächst einmal: Der Anmeldevorgang war unkompliziert, man eröffnet ebenfalls ein Konto bei der biw Bank, auf welches die Anlagesumme überwiesen wird. Ab einem Anlagebetrag von 1.000 Euro kann man den "Portfolio Builder" verwenden, der nach einem einstellbaren Schema (anhand der Bewertungen der Kreditnehmer durch Auxmoney) automatisch Projekte aussucht und in diese investiert. Ich habe meine Anlage je zur Hälfte über den Portfoliobuilder und zur Hälfte manuell angelegt. Der Portfolio Builder braucht recht lange, um die gesamte Summe anzulegen, pro 1.000 Euro ungefähr 1,5 Monate (bei dem Mindestgebot von 25 Euro pro Kredit). Einen Mangel an Angeboten gibt es eigentlich nicht, jedoch sind die mit guter Bonität eingestuften Anfragen sehr schnell ausgebucht, und selbst fertig finanzierte Anfragen kommen immer mal wieder nicht zum Abschluss. Man sollte also Geduld mitbringen.
    Der "Score" von Auxmoney scheint mir nicht allzu viel zu bringen und ist insgesamt sehr intransparent, da es keinerlei Informationen gibt, anhand welcher Daten dieser berechnet wird. Ich habe ca. gleich viele Ausfälle bzw. vorzeitige Zurückzahlungen sowohl in der Menge der vom Portfolio Builder als auch der von mir manuell ausgesuchten Projekte. Allerdings zeichnet sich doch ab, dass Projekte der Einstufung B und besser häufiger verfrüht abbezahlt werden und weniger oft ausfallen. Wählt man die Anlage über den Portfolio Builder also defensiver als ich es getan habe, dürfte sich ein positiverer Trend (bezüglich der Ausfälle) abzeichnen.

    Insgesamt ist meine Performance enttäuschend. Der "Rendite-Index" (so von Auxmoney bezeichnet) liegt zwar bei 8,16 %, jedoch sind darin die ausgefallenen Kredite noch nicht miteinberechnet, da ich zwar einige mit dem Vermerk "Inkasso" besitze, diese jedoch noch nicht abgewickelt wurden. Einige wenige laufen zwar dann tatsächlich noch weiter - immerhin kümmert sich hier Auxmoney um alle rechtlichen Belange, man selbst hat absolut keine Arbeit. Wenn ich jedoch davon ausgehe, dass einige dieser Kredite mit Sicherheit ausfallen werden, dürfte meine langfristige Performance eher im Bereich von 2-4 % liegen. Wie erwähnt kann man das mit einer sorgfältigen Auswahl von Projekten mit höherer Bonität wohl beeinflussen, aber der Nutzen scheint mir doch beschränkt zu sein. Zu der von meinen Vorpostern erwähnten RSV kann ich nur sagen, dass ich einige Kredite habe, die keine RSV besitzen und nun auch tatsächlich ausgefallen sind (allerdings auch Projekte, die ebenfalls keine RSV haben und vorzeitig abbezahlt wurden). Es scheint also keine generelle Pflicht zum Abschluss zu bestehen - wohl aber weist Auxmoney mit deutlichem Hinweis darauf hin, wenn ein Kreditnehmer keine RSV besitzt.

    Ich habe zwischenzeitlich in keine weiteren Kredite mehr investiert und stecke die Auszahlungen lieber wieder in mein Depot.

    Ich bin seit Jahren bei der Comdirect und sie erfüllt die Punkte, die du ansprichst, wenn auch teilweise etwas beschnitten: dauerhaft kostenloses Konto, über die EC-Karte innerhalb der EU gratis Geld abheben (in Deutschland jedoch nur an den Automaten der Cash-Group), und 3 Gratiseinzahlungen über die Commerzbank pro Kalenderjahr (jede weitere innerhalb des Jahres kostet glaube ich 2 Euro). Einen Wechselservice bieten sie auch an; soweit ich weiß, kannst du dort online alle Unternehmen eintragen, und die Comdirect benachrichtigt diese dann über deinen Kontowechsel und schickt ihnen die neuen Kontodaten zu.

    Ansonsten verweise ich auf die zwei Ratgeber der Seite hier:
    https://www.finanztip.de/girokonto/
    https://www.finanztip.de/girokonto/girokonto-kuendigung/

    Beispiel: ein Depot hat Inverstmentfondsanteile und Aktien im Wert von 50.000€ am 01.01.2015. Am 31.12.2015 hat das Depot einen Wert von 500.000€ also zehnmal soviel ohne das Änderungen vorgenommen wurden. Zu entrichtende Steuern: NULL Euro. Wozu brauche ich also die Nichtveranlagungsbescheinigung? Wieso soll man Depotanteile tauschen?

    Nun, mal angenommen, ich habe tatsächlich keine anderen Einnahmen, kann ich von den 500.000 Euro (bzw. 450.000 Euro Gewinn) soviele Fondsanteile tauschen, bis mein Freibetrag von 8.600 Euro ausgereizt ist. Die gezahlte Abgeltungssteuer kann ich mir über die Steuererklärung komplett zurückholen. Gebühren für den Umtausch fallen ja keine an, im Gegensatz zu Verkauf + Neukauf. Die NV würde nach dem gleichen Prinzip verlaufen, nur dass das Zurückholen über die Steuererklärung entfällt.
    Nun dürften wir beide wohl auch davon ausgehen, dass Altsachse keine 450.000 Euro Buchgewinn in einem Jahr macht. Wenn er aber vielleicht 2.000 Euro Gewinn macht und in diesem Jahr seinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hat, könnte er das ja durch einen Tausch Ende Dezember noch machen. Damit hat er seinen Gewinn ja schon realisiert und damit auch seine Steuern abgeführt (oder im Fall der NV eben nicht abgeführt, aber abgerechnet). Da seine Anlagestrategie, so scheint mir, ohnehin sehr langfristig ausgerichtet ist, und er seine Fonds gerne hält, kann sich der Fonds danach ggf. wieder etwas schlechter entwickeln, diese Durststrecken scheint er auszusitzen - oder eben den Verlust zu realisieren und dann ggf. durch den geschickten Fondstausch anderer Fonds auszugleichen, sodass er in einem Jahr sogar Freibetrag + Verlust mit dem Gewinn "auffüllen" kann.
    Ist diese Strategie für alle geeignet? Nein, sogar eher nur für einen besonders begrenzten Personenkreis. Benötigt man dafür eine NV? Nicht zwingend, Altsachse hat das wohl nur der Vollständigkeit halber angegeben. Hat Altsachse irgendwo erwähnt, man solle Geld bei seinen Verwandten parken und damit vermeintlich Steuern spart? Ich kann das nirgends erkennen, jedenfalls nicht in dem Zitat. Was er schreibt, ist "Das wird zwar für die meisten von Euch nicht zutreffen, aber Ihr könnt euren Eltern oder Großeltern beim Steuersparen helfen." - und meint damit, so scheint mir, dass dieser Tipp für das ein oder andere (Groß-)Elternteil hilfreich sein könnte. Kein Hinweis auf vermeintliche steuerliche Lücken, die nicht existieren, wie du ausführlich dargelegt hast.

    Deine wiederholten Äußerungen über das Alter oder die Herkunft (Ostdeutschland) von Altsachse finde ich hier sehr unangemessen. Das ist kein Politikforum. In diesen Diskussionen über Geldanlage ist es auch nicht entscheidend, ob jemand aus Ostdeutschland kommt oder Rentner ist. Ich wollte das nicht großartig kommentieren, deswegen werde ich es hiermit belassen, aber möchte dich gerne bitten, deine politischen Ansichten eventuell in einem anderen Forum unterzubringen, jedenfalls aber nicht hier in Diskussionen rund um die Geldanlage. Danke.

    Wenn Sie jetzt einen gut laufenden Fonds aus steuerlichen Gründen tauschen, realsieren Sie zwar die Gewinne - aber gleichzeitig geben Sie ja auch diesen Fonds aus der Hand. Sie wissen nicht, ob der getauschte Fonds besser oder schlechter läuft als der bisherige.

    Dagegen ließe sich einwenden, dass ich auch nicht weiß, ob mein alter Fonds besser oder schlechter liefe als der neue. Es bleibt ohnehin ungewiss.
    Im Sinne einer Portfolioaufstellung kann man sich ja einen sehr ähnlichen Fonds suchen - oder man tauscht gleich zwei Mal, also zuerst in einen unbestimmten Fonds, und dann wieder zurück in den alten. Entspricht also einem Neukauf des Fonds, nur dass der Fondstausch, so wie ich ihn verstanden habe, kostenfrei ist - ansonsten würden die Gebühren ohnehin zu viel verschlingen. Allerdings weiß ich wie erwähnt nicht genau, ob so ein zweifacher Tausch überhaupt möglich ist, mit Fondstausch kenne ich mich nicht aus.

    Aber ich gebe dir absolut recht: Die Performance des Fonds ist entscheidend. Steuerliche Berücksichtigungen sind eher "Peanuts", die man aber in so einem Fall (Rentner) sicherlich gerne mitnimmt. Mich würde bloß tatsächlich interessieren, wie so ein Fondstausch abläuft, meine Bank bietet online dazu keine Informationen und Google ist sonst auch recht dürftig.

    Altsachse: Dir auch frohe Ostern!

    Danke für die Klarstellung. Ich habe mir nochmal alles durchgelesen und jetzt ist es klarer, ich hatte zuvor wohl etwas falsch verstanden.
    Ich bin mit Fondstausch nicht vertraut, aber falls das tatsächlich kostenfrei oder allenfalls sehr günstig möglich ist, wäre das tatsächlich eine exzellente Methode, um Steuern zu sparen. Allerdings scheint sich das wirklich nur für eine sehr spezifische Personengruppe zu rentieren, nämlich die mit geringem oder keinem Erwerbseinkommen, aber hohem Kapitalertrag. Ich behalte das aber für mich persönlich definitiv im Kopf, vielen Dank für diese Idee!

    Was ich mich allerdings viel mehr frage ist, wie man dauerhaft von Einkünften unterhalb des Grundfreibetrags leben kann?? ?(

    Man braucht seine Ersparnisse auf - in den USA durchaus gängiges Mittel im Alter, dort funktioniert die Altersversorgung eben ganz anders als hier. Einkünfte sind ja nicht gleich dem vorhandenen Vermögen. Zugegeben, dauerhaft funktioniert das natürlich nicht, außer man ist vielleicht Milliarden-Erbe. ;) (Und selbst die werden ihr Geld nicht auf dem Girokonto haben, sondern durch die Kapitalanlage recht hohe Einkünfte erzeugen.)

    Aber zur Frage zurück, ich versuche das nur kurz grob durchzudenken. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Anlagesumme so gering ist, dass man nur knapp über den Grundfreibetrag käme, also sind wir in der Größenordnung von 100.000 Euro unterwegs. Ich behaupte mal, eine Position hat eine Größe von 10-20 TEURO, der Fonds erwirtschaftet in einem Jahr einen Gewinn von 8 %, das wären dann 800 Euro. Nun müsste ich ja im Gegenzug einen Fonds haben, der 8 % Verlust erwirtschaftet, damit ich den Gewinn austauschen kann. Ich kenne deine Anlagestrategie nicht, aber ich bin recht konservativ unterwegs, deswegen dürften sich meine Fonds alle in etwa in die gleiche Richtung bewegen - geht es aufwärts, dann für alle, geht es abwärts, dann für alle. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich in einem Fonds habe, die sich sehr sehr gut entwickeln, und gleichzeitig Fonds, die sich sehr sehr schlecht entwickeln, ist bei mir nicht vorhanden. Es scheint mir also eigentlich nicht wirklich machbar zu sein, durch Fondstausch seinen Grundfreibetrag "auszuschöpfen", da es an der tatsächlichen Entwicklung der Fonds scheitert.
    Verlustvortrag wäre natürlich eine Option, dann müsste ich aber wissen, wie sich die Fonds im nächsten Jahr entwickeln; ein Verlustnachtrag ist bei Kapitalerträgen ja nicht möglich, somit fällt die Möglichkeit einer nachträglichen Senkung auch ins Wasser ...

    Wie hoch ist denn die Gewinnchance in einem mobile Casino? Sind die hier gleich oder nicht? Gibt es Unterschiede zu den verschiedenen online Casinos was die Gewinnchancen angeht?

    Die Fragen sind nicht ganz klar, deswegen ein allgemeiner Exkurs:
    Wie hoch die Gewinnwahrscheinlichkeit ist, hängt vom Spiel ab. Beim Roulette kann ich auf Farben - Schwarz und Rot - setzen und erreiche jeweils eine Gewinnwahrscheinlichkeit von ca. 0,49 (der Überhang geht auf das Konto der Zahl "0", die weder schwarz noch rot ist). In anderen Kombinationen bzw. anderen Spielen liegt die Wahrscheinlichkeit darunter, der Gewinn wird ggf. höher sein. Der Erwartungswert (und der ist hier eigentlich entscheidend) wird aber in jedem Fall gegen 0 konvergieren. Warum? Weil ein Kasino, das langfristig Geld verliert, sich nicht im Geschäft halten kann. Es wird pleite gehen. Deswegen MUSS das Kasino seine Spiele so entwickeln, dass es langfristig Gewinne macht - und die Spieler daher, bei unendlich langer Spielzeit, ihr gesamtes Geld verloren haben.
    Es gibt da einen Spruch: "Die größten Gewinne und Verluste wurden im Lotto gemacht." So ist es auch im Kasino. Es gibt einige wenige Glückliche, die fünfmal ins Kasino gehen, schlecht spielen, unglaublich viel Glück haben und 100.000 Euro gewinnen. Wenn sie jetzt aufhören zu spielen, können sie sich sehr, sehr glücklich schätzen, denn so ein gutes Ergebnis ist extrem unwahrscheinlich. Wenn sie aber weiterspielen, werden sie langfristig alles verlieren. Und selbst diese glücklichen Gewinner können ihr Geld auch nur deswegen einstreichen, weil tausende vor ihnen ihr Geld verloren haben. Ist es wirklich wahrscheinlich, dass ausgerechnet ich der "Auserwählte", der glückliche Gewinner bin - oder muss ich gemäß der Wahrscheinlichkeit nicht eher davon ausgehen, dass ich auch kurzfristig mein Geld verlieren werde?
    Folglich: Es ist möglich, in einer endlichen Anzahl an Spielen kurzfristig Gewinn zu machen. Wenn man nun tatsächlich das Kasinospielen als "Nebenjob" betreiben möchte, hat man aber schon von vornherein verloren, da man unweigerlich eine hohe Anzahl an Spielen brauchen wird und hier der mittlere Gewinn immer näher an den Erwartungswert (gegen 0) konvergieren wird.

    Um die eingangs gestellte Frage zu beantworten: Es gibt sicherlich Unterschiede in den Kasinos und auch in den Spielen, aber alle haben eines gemeinsam: Man kann nicht gewinnen. Sollte ein Kasino mal einen technischen Fehler haben und man sollte deswegen doch gewinnen, kann man sich sicher sein, dass das Kasino den Gewinn nicht auszahlen wird und notfalls auch rechtlich dagegen vorgehen wird.
    Poker ist ein bisschen anders, da es hier kein Bestreben der Bank gibt, zu gewinnen. Hier spielen unterschiedliche Spieler gegeneinander. Auch kann man sich zu einem gewissen Grad mit gewissen Gewinnstrategien behelfen, nicht zuletzt den psychischen Tricks. Das wird aber erfordern, sich intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen, und auch den Stress und psychischen Druck beim Spielen auszuhalten; meiner Ansicht nach gibt es deutlich stressfreiere Methoden, Geld zu verdienen ...

    Hallo,

    innerhalb des EWR sind die Überweisungsdauern befristet, und zwar auf einen Bankarbeitstag (wenn Papierform, dann zwei Tage). Hier sind aber die Bankarbeitstage entscheidend.
    Beispiel: Ich gebe am Freitag Abend, 18 Uhr, per Online-Banking eine Überweisung auf. Meine Bank hat zu dieser Zeit bereits geschlossen und führt keine Aufträge mehr durch. Der nächste Bankarbeitstag ist der darauffolgende Montag. Meine Bank muss nun innerhalb eines Tages, d.h. spätestens bis Dienstag, meinen Auftrag durchgeführt haben.
    Beispiel: Ich gebe am Montag um 9 Uhr per Online-Banking eine Überweisung auf. Meine Bank erhält den Auftrag somit noch an einem Bankarbeitstag, und muss ihn bis Dienstag abwickeln.
    Beispiel: Ich gehe am Montag um 9 Uhr zum Schalter und gebe eine beleggebundene Überweisung auf. Meine Bank hat nun Zeit bis Mittwoch (zwei Tage wegen der Papierform), um die Überweisung durchzuführen.

    Ob Tagesgeld oder Girokonto ist unerheblich für die Dauer. Ich würde vermuten, die längere Dauer liegt einzig an einer zeitlich etwas "ungünstigen" Aufgabe der Überweisungen (siehe Beispiel Freitag 18 Uhr). Soll eine Überweisung am folgenden Tag eingehen, würde ich sie spätestens bis 14 Uhr aufgeben; die meisten Banken haben entsprechende Regelungen, bis wann ein Auftrag eingehen muss, im Zweifel dort anrufen und nachfragen.

    Hallo,

    Quellensteuern sind eine leider recht komplizierte Sache, da sie von Land zu Land spezifisch angesehen werden müssen, und es eine größere Menge an bürokratischen Hürden zu beachten gibt.
    Zunächst einmal: Die Steuern, die auf Fondsebene anfallen, sind für dich nicht relevant (jedenfalls nicht insofern, als dass du sie nicht persönlich zahlen musst). Wenn dein irischer Fonds also viele Aktien aus aller Welt hält, sind die ganzen QS für diese Aktien das Problem des Fonds. Für dich ist nur Irland relevant, weil das der Sitz deines Fonds ist.
    Die gute Nachricht ist, dass du eigentlich ganz entspannt zurücklehnen kannst, denn die Quellensteuern werden automatisch bei der Einbuchung der Dividende bzw. Zinsen einbehalten. Im Prinzip könntest du hier Schluss machen, deine Steuern werden dir automatisch abgezogen, du kannst nichts Falsches oder Verbotenes machen. Allerdings kann es sein (und das ist durchaus öfter der Fall), dass du dann einen deutlich höheren Zinssatz zahlst als die in Deutschland üblichen 25 % auf Kapitalerträge.
    Ich nehme jetzt Frankreich als Beispiel, weil es hier recht schön ersichtlich ist: Frankreich erhebt eine Quellensteuer von 30 % auf Dividenden, bei EU-Bürgern sind es nur mehr 21 %. (Den Nachweis, dass man EU-Bürger ist, bringt entweder deine Bank automatisch, oder du musst es erst selbst nachweisen - in der Regel gibt es dafür Vordrucke der ausländischen Finanzämter, die du ausfüllst, dann holst du dir eine Wohnsitzbescheinigung deines Finanzamtes und schickst das alles ins Ausland. Hier fangen schon die ersten Schwierigkeiten an.) Da du nach Abzug der 21 % QS deine Dividende auf dein deutsches Konto bekommst, würde der deutsche Staat also zugreifen und seine 25 % Abgeltungssteuer holen. Von 100 Euro Dividende wären also magere 54 Euro (100 - 21 - 25) übrig. Da das eine ziemlich harte Besteuerung wäre, hat Deutschland mit Frankreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Dieses sieht vor, dass Deutschland einfach pauschal 15 % ausländische QS anrechnet. Du musst in Deutschland dann nur mehr 10 % Abgeltungssteuer "draufzahlen" (denn 15 % Quellensteuer + 10 % verringerte Abgeltungssteuer ergeben den üblichen Satz von 25 % Abgeltungssteuer). Von den 100 Euro wären nun also immerhin schon (100 - 21 - 10) 69 Euro übrig. Das sind aber immer noch ein Steuersatz von 31 %, also 6 % mehr als in Deutschland üblich. Das liegt daran, dass im DBA vereinbart wurde, dass von den 21 % QS, die Frankreich einbehält, nur 15 % angerechnet werden. Diese 6 % kannst du dir nun im Fall von Frankreich abermals per Formular auszahlen lassen. Je nach Land kann dieser Vorgang bis zu 10 Jahre (kein Scherz) dauern. Manche Länder lassen eine Auszahlung von verhältnismäßig zu viel gezahlter QS aber auch gar nicht zu, hier hast du dann eben Pech. Eine Auflistung der DBA gibt es übrigens hier: http://www.bzst.de/DE/Steuern_Int…teuer_node.html

    Nun also zu Irland. Irland behält auf Dividende 20 % QS, bei EU-Bürgern verringert sich der Satz auf 0 %. Eigentlich sollte deine Dividende also direkt auf dein Konto wandern, von wo aus deine Bank automatisch 25 % Abgeltungssteuer (+ Kirchensteuer/Soli) an das deutsche Finanzamt abführt. Falls du bereits davor Steuern zahlst, wird das wohl daran liegen, dass den irischen Behörden nicht vorliegend ist, dass du EU-Bürger bist. In dem Fall gilt wie oben: Mal deine Bank anrufen und fragen, ob die das unkompliziert regeln können, und ansonsten auf die irische Seite gehen und dort eine Rückerstattung der 20 % fordern, die dir ja unrechtmäßig abgezogen wurden, weil du als EU-Bürger eigentlich gar keine QS zahlen solltest. Formulare dafür gibt es hier (und du wirst wieder eine Wohnsitzbestätigung deines FA benötigen). Immerhin dürften sie dich danach als EU-Bürger gespeichert haben, sodass in den Folgejahren kein Abzug mehr stattfinden sollte.


    Also kurz zusammengefasst: Im Fall von Irland dürfte das kein Problem sein, da EU-Bürger hier ohnehin keine QS auf Dividenden zahlen sollten. Im Fall anderer Länder (z. B. Frankreich) sieht das etwas anders aus und hier muss man zum Teil auch selbst tätig werden, wenn man zu viel gezahlte QS zurückholen will. Die USA sind ein gewisser Sonderfall, die behalten eigentlich 30 % QS ein, haben aber mit den meisten größeren Banken entsprechende Abkommen, dass diese nur einen verringerten Satz von 15 % einbehalten müssen, der von den deutschen Finanzämtern voll auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Sollte das deine Bank nicht tun, kannst du meines Wissens nach per Formular (W8-BEN) für dich einen verringerten Satz von 15 % erreichen - ich musste das aber noch nie machen, deswegen diese Angabe ohne Gewähr.


    Ich habe im Übrigen gerade bei der Recherche über irische Besteuerung herausgefunden, dass die EU wohl eine Änderung für die nächsten Jahre plant, die den automatischen Austausch aller Kapitalerträge vorsieht. Die Einbehaltung von Quellensteuern würde damit entfallen, alle Kapitalerträge werden automatisch an dein deutsches Finanzamt übermittelt, und dieses holt sich die 25 % Abgeltungssteuer. Ich bin aber gerade erst selbst darüber gestoßen, vielleicht kennt sich damit jemand besser aus als ich. Zum Nachlesen: http://ec.europa.eu/taxation_custo…ve/index_de.htm


    So, jetzt will ich mal hoffen, dass ich nichts vergessen oder unklar formuliert habe - Kritik und Erweiterungen sind gerne erwünscht.