Einkommenssteuererklärung: Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand ohne erste Tätigkeitsstätte

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
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  • Ich bin aktuell am überlegen wie ich meine Steuerlast verringern kann. Kurz zu meiner Situation:

    • Ich bin als Berater angestellt und habe keine erste Tätigkeitsstätte.
    • Ich habe ein zugeordnetes Office (am nächsten von meinem Wohnsitz, ungleich erste Tätigkeitsstätte), welches rund 75 km von meinem Wohnsitz liegt.
    • Für Arbeitstage beim Kunden oder in einem nicht zugeordneten Office meines Arbeitgebers erhalten wir über die übliche Reisekostenabrechnung Spesen.
    • Wir stechen/stempeln nicht, wenn wir im Office sind. Lediglich Tage beim Kunden oder in einem nicht zugeordneten Office erfassen wir in der Reisekostenabrechnung.
    • Ich habe teilweise einen Dienstwagen, welcher mit 1% versteuert wird und für den mein Arbeitgeber die Spritkosten trägt.

    Bis dato habe ich in meiner Steuererklärung ausschließlich die Homeoffice-Pauschale genutzt.


    Nun frage ich mich, ob es sich bei den Tagen in meinem zugeordneten Office um eine Geschäftsreise handelt?

    Reisekosten sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstanden sind. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Du vorübergehend außerhalb Deiner Wohnung und Deiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig geworden bist.

    Das wäre in meinem Fall gegeben. Dementsprechend sehe ich für die Tage im zugeordneten Büro folgende Möglichkeiten:

    • Da ich in meinem zugeordneten Office keine Spesen erhalte, müsste der Verpflegungsmehraufwand von 14€ (> 8h) anwendbar sein.
    • In dem Zeitraum, in welchem ich keinen Dienstwagen habe und mit einem Privatfahrzeug (keine Erstattung der Spritkosten durch den Arbeitgeber) fahre, bzw. im Sommer auch mal mit dem Rennrad, sollten die Fahrkosten für die gesamte Strecke (150 km) relevant sein. Diese könnte ich pauschal mit 0,30€ pro km und damit 45€ pro Arbeitstag in der Steuererklärung geltend machen.

    Folgendes muss beachtet werden:

    • Die Häufigkeit darf nicht so hoch sein, dass mein zugeordnetes Office zur ersten Tätigkeitsstätte wird. Da ich die allermeiste Zeit im Homeoffice bin und nur ein paar Mal im Jahr im Office bin, wäre das bei mir nicht der Fall.
    • Die ganze Geschichte ist nur relevant, wenn ich am Ende bei den Werbekosten über 1.230€ komme. Aufgrund der recht großen Entfernung zum zugeordneten Office, ist das aber vermutlich der Fall. Abzüglich 30 Urlaubstage komme ich auf ca. 220 Arbeitstage, von denen ich ca. 20 Tage im zugeordneten Office verbringe - sprich 280€ Verpflegungsmehraufwand und 450€ Fahrkosten (wenn ich die Hälfte der Tage keinen Dienstwagen habe). Zusätzlich dann noch recht viel Homeoffice-Pauschale und ggf. weitere Werbekosten.

    Hat jemand ggf. ähnliche Erfahrungen und kann meine Gedanken nachvollziehen? Übersehe ich etwas, oder ist das eine Option? Reicht es, wenn ich in einem Kalender dokumentiere, wann ich wie ins zugeordnete Office gekommen bin?


    VG
    Christian

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin aktuell am überlegen wie ich meine Steuerlast verringern kann.

    • Ich bin als Berater angestellt und habe keine erste Tätigkeitsstätte.
    • Ich habe ein zugeordnetes Office (am nächsten von meinem Wohnsitz, ungleich erste Tätigkeitsstätte), welches rund 75 km von meinem Wohnsitz liegt.
    • Für Arbeitstage beim Kunden oder in einem nicht zugeordneten Office meines Arbeitgebers erhalten wir über die übliche Reisekostenabrechnung Spesen.
    • Wir stechen/stempeln nicht, wenn wir im Office sind. Lediglich Tage beim Kunden oder in einem nicht zugeordneten Office erfassen wir in der Reisekostenabrechnung.
    • Ich habe teilweise einen Dienstwagen, welcher mit 1% versteuert wird und für den mein Arbeitgeber die Spritkosten trägt.

    Was heißt "teilweise einen Dienstwagen"?


    Der Dienstwagen ist die Schulterklappe des höheren Angestellten. Sollte er nicht selbst Wert auf das teure Hobby Neuwagen legen und/oder viel privat fahren, lohnt sich der Dienstwagen finanziell nicht.

    Nun frage ich mich, ob es sich bei den Tagen in meinem zugeordneten Office um eine Geschäftsreise handelt?

    Schreibe es doch einfach auf, dann siehst Du, was das Finanzamt daraus macht. Mehr als streichen können sie es ja nicht. Nach meinem laienhaften Dafürhalten ist der Sachverhalt nicht gegeben.

    • In dem Zeitraum, in welchem ich keinen Dienstwagen habe und mit einem Privatfahrzeug (keine Erstattung der Spritkosten durch den Arbeitgeber) fahre, bzw. im Sommer auch mal mit dem Rennrad, sollten die Fahrkosten für die gesamte Strecke (150 km) relevant sein. Diese könnte ich pauschal mit 0,30€ pro km und damit 45€ pro Arbeitstag in der Steuererklärung geltend machen.

    Das überblicke ich nicht. Grundsätzlich kann man sagen, daß der geldwerte Vorteil eines Verbrennerdienstwagens ziemlich hoch angesetzt ist. Wenn Dir dieses Fahrzeug nur einen Teil der Zeit zur Verfügung steht, sehe ich steuerlich hier die größte Auswirkung.


    Die Dienstwagenbesteuerung ist komplex und ziemlich hoch. Du legst drauf, wenn Du mit dem Fahrzeug nicht nennenswert privat fahren darfst.

    Kann [jemand] meine Gedanken nachvollziehen?

    Ich kann es nicht, dazu lieferst Du zu wenig Info. Vermutlich ist ein Buch hilfreich, mit dem Du Dich in die Grundlagen des Steuerrechts einliest (Konz oder so). Dein Fall scheint komplex zu sein, um solche zu beurteilen, muß man die Details kennen.