Berechnung von Freistellungsauftrag vor Verkauf von Aktienfonds-Anteilen?

  • Hallo,


    ich habe einen Aktienfondssparsplan und in dem Depot befinden sich momentan noch ca. 15.000 EUR. Ich benötige davon nun 3000 EUR, weswegen ich einen entsprechenden Anteil davon verkaufen werde. Als Wertentwicklung seit Beginn der Besparung sind in meinem Depot 236% angegeben.


    Wie kann ich nun daraus den erforderlichen Betrag berechnen, den ich für den Freitstellungsauftrag vor dem Verkauf vergeben sollte?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe einen Aktienfondssparsplan, und in dem Depot befinden sich momentan noch ca. 15.000 EUR. Ich benötige davon nun 3000 EUR, weswegen ich einen entsprechenden Anteil davon verkaufen werde. Als Wertentwicklung seit Beginn der Besparung sind in meinem Depot 236% angegeben.

    Wie kann ich nun daraus den erforderlichen Betrag berechnen, den ich für den

    Freistellungsauftrag vor dem Verkauf vergeben sollte?

    Beim Verkauf von Fondsanteilen gilt standardmäßig das FIFO-Verfahren. Das heißt: Du verkaufst (wenn Du nichts dagegen tust) die ältesten Fondsanteile. Wenn Du das nicht willst, wirf die Suchfunktion an mit den Stichwörtern FIFO und LIFO.


    Ich darf annehmen, daß Du ein gewissenhafter und interessierter Anleger bist und daher eine Excel-Liste mit Deinen Käufen vorhältst, aus denen Du die Gewinnanteile jeder Tranche problemlos ermitteln kannst.


    Es ist hier im Forum bekannt, daß ich von Freistellungsauftragsjongliererei nichts halte. Wenn Du sichergehen willst, daß ein Maximum an Gewinn unter den Freistellungsauftrag fällt, tust Du wohl daran, dieser Bank einen Freistellungsauftrag über die maximalen 1000 € zu erteilen.


    Ich habe den Eindruck, daß Du mit den Grundlagen kaum vertraut bist. Man könnte die Aktion vermutlich durchaus optimieren, aber dazu wäre es praktisch, wenn Du Dich ins Thema einläsest.

  • Wie kann ich nun daraus den erforderlichen Betrag berechnen, den ich für den Freitstellungsauftrag vor dem Verkauf vergeben sollte?

    Wenn du einen Teilbetrag von deinem Bestand verkaufst, dann werden zuerst die Anteile verkauft, die du zuerst erworben hast - das hat Achim Weiss oben erklärt.


    An deiner Stelle würde ich deinem Broker den vollen Freibetrag in Höhe von EUR 1.000 erteilen. Dann verkaufst du deine Anteile. Nach dem Verkauf kannst du feststellen, wie viel von dem erteilten Freibetrag benötigt wurde.

    Jetzt kannst du deinen Freistellungsauftrag bei dem Broker wieder auf den tatsächlich benötigten Freibetrag herabsetzen und den nicht benötigten Restbetrag bei einer anderen Bank erteilen

  • Stimmt, das wäre auch eine Option, erst einmal einen Freistellungsauftrag mit einem maximal hohen Freibetrag bei dem Broker einzustellen und ihn nach dem Verkauf wieder zu reduzieren, um das, was noch übrig ist. Das müsste mir mein Broker eigentlich in den Einstellungen zum Depot anzeigen. Auf den gesamten Freibetrag geht nicht, da ich anderen Banken bereits kleinere Freistellungsaufträge erteilt habe, die noch vom letzten Jahr weitergelaufen sind, da ich sie auf unbestimmte Zeit erteilt habe. Und ich darf ja nicht über 1000 EUR gesamt kommen.

  • Achim: Würdest du empfehlen, meine Freistellungsaufträge ganz zu löschen und stattdessen jedes Jahr die Anlage KAP in der Steuererklärung auszufüllen? Die Freistellungsauftragsjongliererei nervt mich nämlich mittlerweile auch. Ein Freistellungsauftrag ist dann die beste Lösung, wenn man wirklich alles nur bei einer oder vielleicht zwei Banken hat. Ansonsten ist es wahrscheinlich weniger Aufwand, die Anlage KAP in der Steuererklärung auszufüllen anstatt für jede Bank abzuschätzen, wieviel Kapitalerträge dort wohl anfallen werden.


    Muss ich in der Anlage KAP in der Steuererklärung differenzierte Angaben zu freigestellten vs nicht freigstellten Kapitalerträgen machen oder reicht es auch, wenn ich einfach Angaben zu allen Kapitalerträgen insgesamt mache? Geht so ein Mischmasch? Weiß das Finanzamt, welchen Anteil meines Freibetrags ich evtl. noch nicht ausgeschöpft habe?

  • Achim: Würdest du empfehlen, meine Freistellungsaufträge ganz zu löschen und stattdessen jedes Jahr die Anlage KAP in der Steuererklärung auszufüllen?

    Das kommt darauf an. :)

    Die Freistellungsauftragsjongliererei nervt mich nämlich mittlerweile auch. Ein Freistellungsauftrag ist dann die beste Lösung, wenn man wirklich alles nur bei einer oder vielleicht zwei Banken hat. Ansonsten ist es wahrscheinlich weniger Aufwand, die Anlage KAP in der Steuererklärung auszufüllen anstatt für jede Bank abzuschätzen, wieviel Kapitalerträge dort wohl anfallen werden.

    Das muß jeder selber wissen. Ich habe sehr wohl einen Freistellungsauftrag gestellt, aber eben nur einen und bei der Bank, bei der ich die meisten Kapitalerträge habe. Somit nutze ich bürokratiearm den Sparerfreibetrag und spare mir auch die Steuererklärung.


    Wenn man einem Frager konkret raten wollte, müßte man wissen, bei wie vielen Instituten er welche Kapitaleinkünfte zu erwarten hat. Wenn ein Anfrager das nicht bekanntgeben will (Huch! Zu privat! Datenschutz!), dann kann er diese Aufgabe mit den gleichen Angaben selber lösen. Ist ja kein Hexenwerk.


    Wieviel verschiedenen Bankverbindungen hast Du denn, aus denen Du Kapitalerträge erwartest?

    Muss ich in der Anlage KAP in der Steuererklärung differenzierte Angaben zu freigestellten vs nicht freigstellten Kapitalerträgen machen oder reicht es auch, wenn ich einfach Angaben zu allen Kapitalerträgen insgesamt mache? Geht so ein Mischmasch? Weiß das Finanzamt, welchen Anteil meines Freibetrags ich evtl. noch nicht ausgeschöpft habe?

    Das Finanzamt kennt das freigestellte Volumen und wird die Differenz zu 1000 € schon ermitteln können.


    Du erhältst von jeder Bank irgendwann mal im 1. Quartal einen Steuerbescheinigung mit Deinen Kapitalerträgen und den abgeführten Steuerbeträgen. Regelmäßig steht neben jeder Zahl die Spalte angegeben, in die Du den Betrag in das Steuerformular eintragen mußt. Wenn Du mehrere Steuerbescheinigungen von mehreren Banken erhalten hast, mußt Du die Beträge natürlich vorher addieren. Aber das bekommst Du hin!


    Probier das doch einfach mal aus! Wenn Du das einmal gemacht hast, weißt Du, wie das geht.

  • Ich habe keine einzige Bankverbindung, bei der ich allein über 1000 EUR Kapitalerträge hätte. Sonst würde ich es auch so machen, wie du - den Freistellungsauftrag mit dem Maximalbetrag nur bei dieser einzigen Bank einstellen.


    Aber wenn das Finanzamt das freigestellte Volumen kennt und das noch unverbrauchte Volumen zum maximalen Freibetrag von 1000 EUR, dann werde ich es wahrscheinlich auch so machen, dass ich den Freistellungsauftrag nur einer Bank erteile. Und der Rest läuft dann eben über die Anlage KAP der Steuererklärung. Das mit dem Addieren bekomme ich hin. ;)


    Übrigens stellen einem nicht alle Banken automatisch die Jahressteuerbescheinigung im 1. Quartal des Jahres zur Verfügung. Bei manchen muss man extra nachfragen, damit man sie bekommt.

  • Ich habe keine einzige Bankverbindung, bei der ich allein über 1000 EUR Kapitalerträge hätte.

    Tja, dann wirst Du ums Freistellungsauftragsjonglieren wohl nicht umhinkommen. Oder Du läßt das ganz bleiben und holst Dir die zuviel erhobene Steuer über die Steuererklärung wieder.

  • Sprichst doch eigentlich auch nichts gegen meinen Plan, zur Vereinfachung den Freistellungsauftrag mit dem Maximalbetrag nur bei einer Bank zu stellen und die bei den anderen Banken gezahlten Kapitalerträge im Rahmen der Steuererklärung wiederzuholen, oder?

  • Das Finanzamt kennt das freigestellte Volumen und wird die Differenz zu 1000 € schon ermitteln können.

    Wie meintest du das? Ich muss doch in der Anlage KAP den in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag angeben. Oder ist das freigestellte Volumen der Anteil meiner maximalen Freistellungssumme von 1000 EUR, während der in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag der Anteil ist, den ich dann tatsächlich in Anspruch genommen habe?

  • Das Finanzamt kennt das freigestellte Volumen und wird die Differenz zu 1000 € schon ermitteln können.

    Wie meintest du das? Ich muss doch in der Anlage KAP den in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag angeben.

    Diesen Betrag kennt Dein Finanzamt zu diesem Zeitpunkt bereits, weil die Banken ihn melden (müssen).