Ich habe meiner Tochter, die in den USA lebt (unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis) und die dt. Staatsangehörigkeit besitzt, gemäß dem Nießbrauchrecht ein Einfamilienhaus vermacht. Ich trage also weiter alle Kosten und bekomme auch die Einnahmen. Unterliegt meine Tochter dem Doppelbesteuerungsabkommen, obwohl sie, s.o., keine Einnahmen erzielt?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
M.J.Adams