Hallo allerseits,
ist es so, dass die aus eigener Tasche gezahlten Krankheitskosten (Arztrechnungen & Rezepte) zunächst vom bestehenden Behinderten-Pauschbetrag "gedeckelt" sind, sich also bis zu diesem nicht ZUSÄTZLICH als außergwöhnliche Belastungen auf die Berechnung der Steuerlast auswirken?
Beispiel:
Behindertenpauschbetrag bei 60 % = 1.440,-- Euro Pauschbetrag
Krankheitskosten aus eigener Tasche = 1.200,-- Euro (Zumutbarkeitskrenze schon abgezogen)
Außergewöhnliche Belastungen insgesamt = ??? 1.440,-- Euro oder 2.640,-- Euro???
Gruß
Lothar