Deckelt der Behinderten-Pauschbetrag die Krankheitskosten?

  • Hallo allerseits,


    ist es so, dass die aus eigener Tasche gezahlten Krankheitskosten (Arztrechnungen & Rezepte) zunächst vom bestehenden Behinderten-Pauschbetrag "gedeckelt" sind, sich also bis zu diesem nicht ZUSÄTZLICH als außergwöhnliche Belastungen auf die Berechnung der Steuerlast auswirken?


    Beispiel:


    Behindertenpauschbetrag bei 60 % = 1.440,-- Euro Pauschbetrag


    Krankheitskosten aus eigener Tasche = 1.200,-- Euro (Zumutbarkeitskrenze schon abgezogen)



    Außergewöhnliche Belastungen insgesamt = ??? 1.440,-- Euro oder 2.640,-- Euro???




    Gruß



    Lothar

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Der Behindertenpauschbetrag wirkt sich nicht auf die außergewöhnlichen Belastungen aus, in deinem Fall , wenn die Zumutbarkeitsgrenze schon abgezogen ist, kannst du die 1200€ als außergewöhnliche Belastung von der EKSt. absetzen!

  • ...der Steuerberater sagt was Gegenteiliges, so auch vielfach und überwiegend im Netz zu lesen. Will heißen, zunächst deckelt der Behinderten-Pauschbetrag die aus eigener Tasche bezahlten Krankheitskosten (Arztrechnungen / Rezepte jedweder Art). Erst wenn diese Krankheitskosten nach Abzug der Zumutbarkeitsgrenze über dem Behinderten-Pauschbetrag liegen, kommen diese zur Anrechnung, de facto unter Wegfall des Pauschbetrags. Ausnahmen gibts bei Zuzahlungen für die Pflegekosten im Krankenhau, Brillen und sonstige Hilsmittel. So stehts überwiegend im Netz.

    Was ist nun richtig???


    Gruß


    L.

  • Du hast recht, ich kann meine Krankheitskosten nach Abzug der Zumutbarkeitsgrenze auch nicht absetzen, da sie unterhalb des Behindertenpauschbetrags liegen, war von mir ein Denkfehler! Sorry dafür!

  • Alle Aufwendungen für Medikamente, Rezepte, Arztkosten etc., die "NICHT auf Grund der Behinderung" getätigt wurden sind nach Abzug der Zumutbarkeitsgrenze ohne Anrechnung des Behindertenpauschbetrags abziehbar. So ist es bei uns jedenfalls.

  • Alle Aufwendungen für Medikamente, Rezepte, Arztkosten etc., die "NICHT auf Grund der Behinderung" getätigt wurden sind nach Abzug der Zumutbarkeitsgrenze ohne Anrechnung des Behindertenpauschbetrags abziehbar. So ist es bei uns jedenfalls.

    ...davon war ich bislang auch ausgegangen und entspricht meines Erachtens auch der grundsätzlichen Definition des Behinderten-Pauschbetrages und seiner Sinnhaftigkeit. Im Netz ist häufig zu lesen, dass Zuzahlungen bei stationären Klinikaufenthalten und weniges mehr (Hilfsmittel, Zahnarztkosten glaube ich) separat neben dem Behinderten-Pauschbetrag angesetzt werden dürfen. Ich werde es mal ausprobieren... ;)

  • Ich werde es mal ausprobieren... ;)

    und es wird so auch funktionieren.


    Alle Aufwendungen betreffs der Behinderung sind erst mal gedeckelt durch den Pauschbetrag.

    Alle anderen Kosten wegen die "NICHT auf Grund der Behinderung" getätigt wurden sind nach Abzug der Zumutbarkeitsgrenze ohne Anrechnung des Behindertenpauschbetrags abziehbar.