Vereinfachte Steuererklärung für Rentner in Meklenburg-Vorpommern

  • Hallo und guten Tag,

    ich habe bisher von der in Meklenburg-Vorpommern möglichen Vereinfachten Steuererklärung für Rentner u. Pansionäre gebrauch gemacht. Im Steuerjahr 2024 habe ich von meiner Bank Zinsen erhalten, die den Freistellungsbetrag von 1000.00 € übersteigen. Jetzt bin ich nun verunsichert ob ich diese Art der Steuerklärung noch machen darf oder eine normale Steuererklärung ausfüllen muss.

    Danke für eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bruno23

  • Elena H. 26. Januar 2025 um 20:00

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe bisher von der in Mecklenburg-Vorpommern möglichen vereinfachten Steuererklärung für Rentner u. Pensionäre Gebrauch gemacht. Im Steuerjahr 2024 habe ich von meiner Bank Zinsen erhalten, die den Freistellungsbetrag von 1000.00 € übersteigen.

    Hat die Bank von den Zinsen oberhalb der 1000 € denn Abschlagsteuer einbehalten? Typischerweise tut sie das.

    Jetzt bin ich nun verunsichert, ob ich diese Art der Steuerklärung noch machen darf oder eine normale Steuererklärung ausfüllen muss.

    Machst Du die Steuererklärung auf Papier?

    Schau mal im letzten Steuerbescheid nach dem Wert "zu versteuerndes Einkommen". Wenn der Wert nicht höher war als etwa 23.000 €, dann könnte eine Günstigerprüfung sinnvoll sein.

    Wieviel Kapitalerträge hattest Du denn im Jahr 2024?

    Hintergrund:

    Wenn Du ein zu versteuerndes Einkommen von unter etwa 24.000 T€ hast (Dieser Wert gleitet, er liegt für 2024 höher als - oben - für 2023), dann kann es günstiger sein, die Kapitalerträge, die Du typischerweise überhaupt nicht in der Steuererklärung angeben mußt, eben doch anzugeben. Die Bank behält von den Zinsen über 1000 € nämlich 25% + Soli ein. Wenn Du sonst wenig verdienst, hast Du auch die Option, die Zinseinkünfte normal zu versteuern. Der Steuersatz kann dann niedriger sein.

    Beispiel:

    Du hast ein zu versteuerndes Einkommen von 20 T€ und Kapitalerträge von 2000 €. Davon sind 1000 € steuerfrei, für die anderen 1000 € hat die Bank (einschließlich Soli) 263,75 € einbehalten. Versteuerst Du die Kapitalerträge normal, zahlst Du dafür nur 251 € Steuer, bekommst also den Wahnsinnsbetrag von 12,75 € zurück. Angesichts dessen könntest Du Dir natürlich sagen: Was soll der Geiz? Ich spare mir den Zirkus!

    Ob eine Günstigerprüfung lohnt, kann man nur entscheiden, wenn man die beiden genannten Zahlen kennt oder zumindest peilen kann.

    Typischerweise wirst Du mit dem vereinfachten Formular zurechtkommen. Ich würde vermutlich das einfache Formular selbst dann nehmen, wenn ich eine Anlage KAP dazulegen müßte. In meinem Bundesland gibt es diese vereinfachten Formulare aber seit einigen Jahren nicht mehr.

  • Hallo und danke für die Antworten,

    ich möchte erst einmal die Fragen beantworten, ja ich benutze die Papierform, es ist ja nur ein Blatt. Ich habe auch eine Freistellungsantrag bei meiner für den vollen Betrag von 1000,00 € gestellt, an Zinsen habe ich 1.218,42 € erhalten davon wurden 57,61 € als Steuer von der Bank abgeführt. Für diesen Geringen Betrag möchte ich keine „große Steuererklärung“ ausfüllen und noch womöglich ein Steuerprogramm kaufen.

    Grüße Bruno23

  • Ich möchte erst einmal die Fragen beantworten

    Das entscheidungsrelevante Datum nennst Du allerdings nicht.

    An Zinsen habe ich 1.218,42 € erhalten, davon wurden 57,61 € als Steuer von der Bank abgeführt. Für diesen geringen Betrag möchte ich keine „große Steuererklärung“ ausfüllen und noch womöglich ein Steuerprogramm kaufen.

    Wie oben schon erwähnt: Es gab in meinem Bundesland bis vor wenigen Jahren das Formular "vereinfachte Steuererklärung", das gängige Eingabedaten bündelt. Ich wundere mich, daß das abgeschafft wurde, seitdem müssen Papiernutzer wieder viele Blätter ausfüllen, auf denen (außer dem Kopf) oft nur eine einzige Zahl einzutragen ist.

    Die "große Steuererklärung" wäre in Deinem Fall vermutlich auch kein Akt.

    Ich würde (wie geschrieben) in Deinem Fall vermutlich die "einfache Steuererklärung" ausfüllen und ein Formular Anlage KAP dazulegen, auf dem ja auch so gut wie nichts einzutragen ist.

    Ich nutze seit Jahren zum Berechnen meiner Steuer unter anderem das Online-Programm von smartsteuer.de. Wenn Du auf Deinem Rechner einen Browser hast, kannst Du das umgehend ausprobieren. Solange Du die Steuererklärung nicht abschickst, kostet das nichts. Das heißt: Du kannst ohne finanziellen Aufwand prüfen, ob es Dir die Günstigerprüfung etwas bringt, für die Du Deine Kapitalerträge deklarieren müßtest. Und je nachdem füllst Du das Zusatzformular aus oder halt nicht.

  • Danke, ich werde es so machen mit der Anlage KAP, die werde ich neben der Bankbescheinigung über die Zinsen der Steuereklärung dann beilegen.

    Grüße

    Bruno23