Gilt die Bauherrenhaftpflicht der T23 Optimum für meinen geplanten Neubau?

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage zur Bauherrenhaftpflicht in der T23 Optimum Versicherung. Aktuell wohne ich zur Miete, plane jedoch auf einem separaten Grundstück einen Neubau zur Eigennutzung.

    Mir ist wichtig zu wissen, ob:

    1. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung in diesem Fall für mich gilt.


    2. Nicht nur die Deckungssumme von 500.000 € für Umbauten greift, sondern die gesamte Versicherungssumme.


    Ich habe das Bedingungswerk der Versicherung als Anhang beigefügt, falls dies bei der Klärung der Frage hilfreich ist.

    Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!

  • Elena H. 27. Januar 2025 um 16:50

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo herrderbert,

    erst einmal zur Klärung, wer ist wer. Sie haben die PHV T 23 Optimum der Degenia Versicherungsdienst AG abgeschlossen. Die Degenia ist sog. Produktgeber; Ihr Versicherer (Risikoträger) ist die Alte Leipziger. Die PHV haben Sie vermutlich über einen nicht genannten Versicherungsmakler abgeschlossen, richtig?

    Die Fragen, die Sie hier stellen, kann und muss Ihnen Ihr Versicherungsmakler beantworten; dafür wird er bezahlt. Er haftet auch bei einer Falschauskunft. Deshalb stellen Sie ihm die Fragen bitte in Textform und bestehen auf einer ebensolchen Antwort.

    Mit der Antwort eines Laienforums auf Basis eines kurzen Ausrisses aus den Versicherungsbedingungen können Sie im Schadenfall nichts anfangen. Ihre Frage ist sicherlich wichtig genug, denn eine Versicherungssumme für Personenschäden von 0,5 oder 10 Mio. Euro ist schon ein Unterschied. Ich würde einmal tippen, auch für Schäden aus der mitversicherten Bauherrenhaftpflicht gilt die volle Versicherungssumme, aber s.o.

    Gruß Pumphut