Hallo,
der Titel sagt schon fast alles. Ich möchte nach meinem Studium von der (studentischen) PKV in die GKV für sozialversicherungspflichte Arbeitnehmer wechseln und erfülle alle Voraussetzungen, die bei Finanztip genannt sind. Ich habe am 1.1.25 angefangen zu arbeiten und habe eine rückwirkende Versicherungsbescheinigung der GKV.
Meine Fragen:
1) Was passiert mit meinem Mitgliedsbeiträgen, die ich für die PKV in der Zwischenzeit geleistet habe? Werden mir diese Beiträge erstattet und muss ich dann einfach den Beitrag für die GKV nachzahlen?
2)Wenn ja, was passiert, wenn ich in der Zwischenzeit medizinische Leistungen in Anspruch genommen habe und die Kosten dafür von der PKV erstattet bekommen habe?
Danke für eure Antworten im Voraus. Bei Rückfragen, immer gern.
Viele Grüße,
Finanztipfragen