Freistellungsaufträge oder mit Steuererklärung zurückholen?

  • Wir haben bisher unsere Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken aufgeteilt. Nun habe ich gehört, dass man stattdessen das zu viel gezahlte mit der Steuererklärung zurückholen kann statt überall Freistellungsaufträge zu erteilen. Was meint ihr dazu?

  • Elena H. 10. Februar 2025 um 09:38

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass du den Zinseszinseffekt besser nutzen kannst. Ansonsten wartest du ggf. über ein Jahr darauf, das Geld zurück zu bekommen.

    Ansonsten ist auch noch der Sonderfall bei der Vorabpauschale zu berücksichtigen. Bei Zinsen und Dividenden bekommst du ja definitiv immer Geld, ohne FSA sind es dann halt 26,375% weniger. Bei der Vorabpauschale dagegen fließt dir kein Geld zu, du musst aber trotzdem die Steuern bezahlen. Sprich du musst andere liquide Mittel "opfern", um diese dann über ein Jahr später mit der Steuererklärung zinsfrei zurück zu bekommen.

    Wenn deine Vorabpauachale z.B. bei genau 1.000 Euro (nach evtl. Teilfreistellung) liegt, sparst du mit dem FSA 263,75 Euro. Wenn du diese nun für ein Jahr lang bei 2% auf deinem Tagesgeld parkst, dann hast du einen Zinsertrag von 5,275 Euro. Dies sind deine Opportunitätskosten, die du ohne FSA hast.