Frage zu Abrechnung von consorsbank: Ergebnis der fiktiven Veräußerung

  • Hallo zusammen!

    Ich habe vor kurzem bei der consorsbank 200 Stück des ETF A0D8Q0 (ISHARES EURO STOXX U.ETF) verkauft, Kaufdatum war der 25.05.2010. In der Abrechnung (s. Anhang) taucht ein Posten "Ergebnis der fiktiven Veräußerung" i.H.v. 2.577,72 € auf, der in den steuerpflichtigen Gesamtbetrag eingerechnet wird. Auf diesen Posten kann ich mir keinen rechten Reim machen, weiß von euch jemand, was das ist und wie sich das errechnet?

    Den als "Veräußerungsgewinn" ausgewiesenen Betrag von 3.171,27 € kann ich nachvollziehen, das ist der Verkaufserlös (Kurswert) von 10.730,00 € - 32,73 € Gebühren - 7.526,- € Einstandswert. Der Einstandswert wiederum basiert auf dem fiktiven Einstandskurs von 37,63 € zum 01.01.2018.

    Könnte das "Ergebnis der fiktiven Veräußerung" eventuell die Differenz zwischen dem fiktiven Einstandskurs zum 01.01.2018 und dem echten Einstandkurs vom 25.05.2010 sein? Exakt stimmt das zwar nicht, aber größenordnungsmäßig käme es in etwa hin (2.610,10 zu 2.577,72). Ich wurde 2016 von der ehemaligen dab Bank zur consorsbank "zwangsmigriert", evtl. sind in diesem Zuge die echten Einstandskurse verloren gegangen.

    Schon mal vielen Dank :thumbup:

    Michael

  • Elena H. 11. Februar 2025 um 15:23

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe vor kurzem bei der consorsbank 200 Stück des ETF A0D8Q0 (ISHARES EURO STOXX U.ETF) verkauft, Kaufdatum war der 25.05.2010.

    Also kein steuerfreier Altbestand, sondern normale Versteuerung ohne Teilfreistellung (die gibt es erst seit 2018).

    In der Abrechnung (s. Anhang) taucht ein Posten "Ergebnis der fiktiven Veräußerung" i.H.v. 2.577,72 € auf, der in den steuerpflichtigen Gesamtbetrag eingerechnet wird.

    Den als "Veräußerungsgewinn" ausgewiesenen Betrag von 3.171,27 € kann ich nachvollziehen, das ist der Verkaufserlös (Kurswert) von 10.730,00 € - 32,73 € Gebühren - 7.526,- € Einstandswert. Der Einstandswert wiederum basiert auf dem fiktiven Einstandskurs von 37,63 € zum 01.01.2018.

    Könnte das "Ergebnis der fiktiven Veräußerung" eventuell die Differenz zwischen dem fiktiven Einstandskurs zum 01.01.2018 und dem echten Einstandkurs vom 25.05.2010 sein?

    So ist es. Der Gewinn von 2010 bis 2017 unterliegt voll der Abgeltungsteuer, der Gewinn seither nur zu 70%, daher ist der Gewinn in zwei Teile aufgespalten.

    Bei der ersten Hälfte ist der Gewinn um die 30 € zu hoch. Das könnten Verkaufsspesen sein, die irrig nicht berücksichtigt wurden. Hast Du die passenden Unterlagen noch?

  • Wimre gilt der letzte Kurs 2017 als Verkaufskurs und dieser als Einstandskurs am 1.1.2018.

    Da aber die Geschäftsjahre oft nicht zu dem Kalenderjahr passen, wurde um einen "richtigen" Kurs für den "fiktiven Verkauf" aber teils noch nachgerechnet, teilweise geschätzt,...

    Hatte das Thema mal mit der UnionInvest.

    Meine Nachrechnungen ergaben nie die genauen Verrechnungswerte. Da aber immer ein paar Euro Differenz zu meinen Gunsten ´rauskamen, bin ich dem nicht weiter nachgegangen.

  • Der Gewinn von 2010 bis 2017 unterliegt voll der Abgeltungsteuer, der Gewinn seither nur zu 70%, daher ist der Gewinn in zwei Teile aufgespalten.

    Danke für die Erklärung, jetzt ergibt es zumindest Sinn, warum der Gewinn in zwei Teilen berechnet wird.

    Bei der ersten Hälfte ist der Gewinn um die 30 € zu hoch. Das könnten Verkaufsspesen sein, die irrig nicht berücksichtigt wurden.

    Was meinst du mit „der ersten Hälfte“? Den Zeitraum vor dem 1.1.2018? Da gab es keinen Verkauf, also auch keine Verkaufsspesen. Für den Zeitraum nach dem 1.1.2018 wurden die Verkaufsspesen gemäß obiger Rechnung korrekt berücksichtigt (zumindest nach meinem Verständnis).

    Die Kaufunterlagen habe ich noch, Kaufkurs war 24,45 €, Kaufspesen 25,90 €, das ergab einen Gesamt-Kaufbetrag von 4.915,90 €.

  • Danke für die Erklärung, jetzt ergibt es zumindest Sinn, warum der Gewinn in zwei Teilen berechnet wird.

    Was meinst du mit „der ersten Hälfte“? Den Zeitraum vor dem 1.1.2018? Da gab es keinen Verkauf, also auch keine Verkaufsspesen. Für den Zeitraum nach dem 1.1.2018 wurden die Verkaufsspesen gemäß obiger Rechnung korrekt berücksichtigt (zumindest nach meinem Verständnis).

    Ich habe mich vertippt. "Kaufspesen" waren gemeint. Du solltest aus Deinen Unterlagen ersehen können, ob die Kaufspesen steuerlich berücksichtigt sind.

  • Weder mit noch ohne Berücksichtigung der Kaufspesen komme ich auf das „Ergebnis der fiktiven Veräußerung“ von 2.577,72 €.

    Den fiktiven Verkaufserlös berechne ich auf Basis des neuen Einstandskurses vom 1.1.2018, das wären demnach 200 * 37,63 € = 7.526,00 €. Somit ergibt sich als fiktiver Gewinn

    exkl. Kaufspesen: 7.526,- – 4.890,- = 2.636,-

    inkl. Kaufspesen: 7.526,- – 4.915,90 = 2.610,10

    Nah dran, aber eben nicht genau 2.577,72 €. Sieht tatsächlich so aus, als würden noch irgendwelche weiteren Spesen in Höhe von 32,38€ eingerechnet, wo die herkommen, ist mir schleierhaft.

    Ich habe die consorsbank gebeten, mir den Rechenweg und die verwendeten Beträge zu erläutern, bisher kam da aber nur eine Erläuterung der gesetzlichen Hintergründe, sehr ausführlich zwar, aber in Bezug auf die konkrete Berechnung nicht wirklich hilfreich.

  • Weder mit noch ohne Berücksichtigung der Kaufspesen komme ich auf das „Ergebnis der fiktiven Veräußerung“ von 2.577,72 €.

    Den fiktiven Verkaufserlös berechne ich auf Basis des neuen Einstandskurses vom 1.1.2018, das wären demnach 200 * 37,63 € = 7.526,00 €. Somit ergibt sich als fiktiver Gewinn

    exkl. Kaufspesen: 7.526,- – 4.890,- = 2.636,-

    inkl. Kaufspesen: 7.526,- – 4.915,90 = 2.610,10

    2610 € Gewinn hast Du gehabt, für 2578 € berechnet Consors Dir die Steuer. Das ist etwas weniger als nach Deiner Rechnung. Ich würde mich deswegen vermutlich nicht beklagen.

    Ich habe die consorsbank gebeten, mir den Rechenweg und die verwendeten Beträge zu erläutern, bisher kam da aber nur eine Erläuterung der gesetzlichen Hintergründe, sehr ausführlich zwar, aber in Bezug auf die konkrete Berechnung nicht wirklich hilfreich.

    Wenn eine solche Auskunft im System nicht vorgesehen ist, artet das für den Kundenbetreuer in Handarbeit aus. Diese Mühe möchte er sich nicht machen oder er hat schlichtweg die Mittel nicht dazu. Also schickt er Dir halt eine Textblase. So ist die Welt!

    Wenn Du darauf bestehst, bietet er Dir vielleicht an, die 8 € Steuer, die Du mehr bezahlen möchtest, mittels einer Korrekturbuchung einzuziehen.

  • Du hast schon recht, solange die Rechnung der Bank zu meinen Gunsten ausgeht, habe ich keinen Grund, mich zu beklagen - noch dazu, wo es nur um 30 € Gewinn hin oder her geht. Es hätte mich einfach nur interessiert, ob ich die Berechnungslogik verstanden habe, oder ob da noch Faktoren in die Rechnung einfließen, die ich nicht kenne. Erschwerend kommt dazu, dass ich jahrzehntelang für Banken Software entwickelt habe und wir da oft tagelang irgendwelchen Cent- (oder Pfennig-) Differenzen nachgejagt sind - alte Gewohnheiten sterben halt nur langsam.

    Vielen Dank auf jeden Fall für deine Unterstützung!

  • Du hast schon recht, solange die Rechnung der Bank zu meinen Gunsten ausgeht, habe ich keinen Grund, mich zu beklagen - noch dazu, wo es nur um 30 € Gewinn hin oder her geht.

    "Buchhalterische Lösung" :)

    Es hätte mich einfach nur interessiert, ob ich die Berechnungslogik verstanden habe, oder ob da noch Faktoren in die Rechnung einfließen, die ich nicht kenne. Erschwerend kommt dazu, dass ich jahrzehntelang für Banken Software entwickelt habe und wir da oft tagelang irgendwelchen Cent- (oder Pfennig-) Differenzen nachgejagt sind - alte Gewohnheiten sterben halt nur langsam.

    Es könnte schon sein, daß mich die Sache fuchsen würde, wenn sie mich selbst beträfe. Aber dieses hier ist Forum. Ich bin auf das angewiesen, was Du berichtest und will an dieser Stelle nicht nachbohren. Du dürftest aus eigener Erfahrung wissen, daß sich Fehler regelmäßig an den Stellen finden, an denen man (vermeintlich) sorgfältig schon dreimal nachgesucht hat und sich somit absolut sicher sein konnte, daß dort jedenfalls kein Fehler steckt. :)

    Der Unterschied ist gering, die Beträge sind gering, und es geht nicht um eine Software, die man hinterher zertifizieren lassen muß.

    Im Parallelthreadversucht einer arithmetische Ungenauigkeiten in einem 10 Jahre alten FAZ-Artikel zu erklären. :)

    Ich wüßte nicht, wo der Fehlbetrag in Deinem Fall herkommen könnte. Gewinnberechnung war damals (Verkaufserlös - Spesen) - (Einkaufspreis + Spesen). Heutzutage kommt ja noch die Teilfreistellung und mit den Jahren immer mehr vorversteuerte Vorabpauschalen dazu.

    Vielen Dank auf jeden Fall für deine Unterstützung!

    Gern geschehen! :)