Eigene Frau als Haushaltshilfe für die Zweitwohnung

  • Hallo murman4anin.


    Zu den steuerrechtlichen Aspekten der Frage kann ich recht wenig sagen.
    Es ist jedoch so, dass die Anstellung des Ehepartners im Rahmen einer geringfügigen haushaltsnahen Beschäftigung (Haushaltsscheck) nicht möglich ist.
    Daher vermute ich einfach, dass das Finanzamt eine derartige Konstruktion ebenfalls nicht anerkennt.
    Ist aber nur eine Vermutung.