Teilzeit in Elternzeit arbeiten und bei betrieblichen Bedarf die anfallenden Stunden auf überstundenkonto schreiben?

  • Hallo,


    kann man bei Elternzeit (Elterngeld Plus) und der Arbeit „Teilzeit in Elternzeit“ falls es betriebliche Maßnahmen erfordern noch auf ein Überstundenkonto Zeit schreiben.

    Z.B. die offiziellen zwei Tage arbeiten aber im Notfall die 2 Tage noch auf Überstundekonto buchen?

    Prinzipiell würde das mein Arbeitgeber interessieren und dann erst so mir auch genehmigen.

    Seht ihr da ein Problem? Gibt es da eine gesetzliche Regelung die das unterbindet?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.