könnte mir jemand im Rahmen einer Erbschaftssteuererklärung helfen und möglichst umfassend erklären, was beispielsweise in den Zeilen 24-28 der Anlage Erwerber eingetragen werden darf und was nicht?
Deine Frage ist schon sehr speziell..... Google sagt dazu:
Gesondert zu tragende Schulden, Erbfallkosten sowie Vermächtnisse sind Nachlassverbindlichkeiten, die aufgrund einer Verfügung des Erblassers von einem Erwerber gesondert zu tragen sind.
So spontan fällt mir schwer hier ein Beispiel zu finden. Ich könnte mir vorstellen, wenn eine Immobilie mit Grundschuld per Vermächtnis auf dich übergeht, dass dann natürlich die Grundschulden nicht auf die komplette Erbengemeinschaft verteilt werden, sondern nur auf dich.