Hallo,
könnte mir jemand im Rahmen einer Erbschaftssteuererklärung helfen und möglichst umfassend erklären, was beispielsweise in den Zeilen 24-28 der Anlage Erwerber eingetragen werden darf und was nicht?
Vielen Dank und einen sonnigen Tag!
ereb7
Hallo,
könnte mir jemand im Rahmen einer Erbschaftssteuererklärung helfen und möglichst umfassend erklären, was beispielsweise in den Zeilen 24-28 der Anlage Erwerber eingetragen werden darf und was nicht?
Vielen Dank und einen sonnigen Tag!
ereb7
Deine Frage ist schon sehr speziell..... Google sagt dazu:
Gesondert zu tragende Schulden, Erbfallkosten sowie Vermächtnisse sind Nachlassverbindlichkeiten, die aufgrund einer Verfügung des Erblassers von einem Erwerber gesondert zu tragen sind.
So spontan fällt mir schwer hier ein Beispiel zu finden. Ich könnte mir vorstellen, wenn eine Immobilie mit Grundschuld per Vermächtnis auf dich übergeht, dass dann natürlich die Grundschulden nicht auf die komplette Erbengemeinschaft verteilt werden, sondern nur auf dich.
Was genau verstehst Du an den Zeilen nicht?
Wie ist die Erbenkonstellation? Gibt es Vermächtnisnehmer die durch ein Testament bedacht werden? Gibt es Schulden bzw. laufende Kredite?
Ein Vermächtnis wäre z.B. wenn im Testament steht: "Ich möchte, dass mein bester Freund Mohammed Müller einen Einmalbetrag von 20.000,- EUR bekommt"
Bring doch ein wenig Licht in deine Umstände, dann kann dir etwas besser geholfen werden.