Hallo, durch Abschaffung der Steuerermässigung in unserer Stadt soll ich jetzt ca.200% mehr Hundesteuer bezahlen,was ich als Wucher empfinde.Deshalb habe ich die Idee meinen Hund meiner Lebensgefährtin zu überlassen.Sie ist tschechische Staatsbürgerin und könnte den Hund sehr viel günstiger versteuern. Ich denke als EU-Hund kann er sich aufhalten wo er möchte,genau wie Pendler. Das traurige ist,keine von den angeschriebenen Ämtern bis hin zur Staatskanzlei in Dresden gibt mir eine konkrete Antwort. Ich werde immer von einem Amt zum anderen weitergeleitet.Hätte ich mir alles sparen können.Bin hier gespannt auf rechtskonforme Antworten.