Depotübertrag Freistellungsauftrag ING-->SC

  • Hi,


    ich habe einen erfolgreichen Depotumzug von der ING zu Scalable Capital hinter mir.

    Bei dem Depotübertrag wurde "den alten Freistellungsauftrag löschen" angekreuzt.

    Der alte Freistellungsauftrag bei der ING wurde für dieses Jahr komplett ausgeschöpft.


    Soll ich den alten FSA jetzt löschen (er wurde bisher nicht durch SC gelöscht) und ihn bei scalable Capital neu eintragen?


    Danke

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • ich habe einen erfolgreichen Depotumzug von der ING zu Scalable Capital hinter mir.

    Bei dem Depotübertrag wurde "den alten Freistellungsauftrag löschen" angekreuzt.

    Der alte Freistellungsauftrag bei der ING wurde für dieses Jahr komplett ausgeschöpft.


    Soll ich den alten FSA jetzt löschen (er wurde bisher nicht durch SC gelöscht) und ihn bei scalable Capital neu eintragen?

    Erst wenn alle Konten bei der ING gelöscht wurden, dann wird auch der Freistellungsauftrag gelöscht. Wenn aber bereits Teile von der Summe in diesem Jahr in Anspruch genommen wurden, dann kann der Freistellungsauftrag nur auf diese Betrag herabgesetzt werden.


    Es empfiehlt sich dann, für 2025 bei SC einen neuen Freibetrag max. über die Restsumme zu erteilen und ab 2026 auf die volle Summe zu ändern.

  • Ich habe einen erfolgreichen Depotumzug von der ING zu Scalable Capital hinter mir.

    Bei dem Depotübertrag wurde "den alten Freistellungsauftrag löschen" angekreuzt.

    Der alte Freistellungsauftrag bei der ING wurde für dieses Jahr komplett ausgeschöpft.


    Soll ich den alten FSA jetzt löschen (er wurde bisher nicht durch SC gelöscht) und ihn bei Scalable Capital neu eintragen?

    Ich bin immer wieder überrascht, wie intensiv über das Thema Freistellungsauftrag diskutiert wird.


    Grundsätzlich versteuert jede Bank jeden Kapitalertrag mit der Abgeltungsteuer. Damit ist die Versteuerung von Kapitalerträgen erledigt, der Anleger braucht seine Kapitalerträge dann noch nicht einmal bei der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt erfährt in diesem Fall noch nicht einmal von den Kapitalerträgen des Anlegers, die Kapitalertragsteuer wird anonym abgeführt.


    Jeder Anleger hat aber 1000 € Kapitalerträge steuerfrei (Sparerfreibetrag). Er kann also doch seine versteuerten Kapitalerträge beim Finanzamt angeben und sagen: Ich habe im vergangenen Jahr 3000 € Kapitalerträge eingenommen und versteuert, 1000 € wären aber steuerfrei gewesen, also möchte ich jetzt die Kapitalertragsteuer auf diese 1000 € zurück.


    Das funktioniert so auch, das kannst Du so auch machen und bekommst die Kapitalertragsteuer auf diese 1000 € vom Finanzamt wieder. Aber halt erst mit dem Steuerbescheid im nächsten oder übernächsten Jahr.


    Es gibt auch einen einfacheren und schnelleren Weg: Du kannst Deiner Bank den Auftrag geben, einen Betrag Deiner Wahl (bis zu 1000 €) von der Steuer freizustellen. Du kannst sogar mehrere solche Aufträge erteilen, der Bank A 200 €, der Bank B 500 €, der Bank C 300 €. In diesem Fall werden die Kapitalerträge gleich garnicht versteuert, so daß Du Dir die Steuer von diesen 1000 € auch nicht im nächsten Jahr vom Finanzamt zurückholen mußt.


    Es liegt in Deiner Verantwortung, daß die Summe dieser Aufträge den Sparerfreibetrag (aktuell 1000 €) nicht übersteigt. Früher einmal wurden die Freistellungsaufträge dem Finanzamt gemeldet und der Anleger bekam einen bösen Brief, wenn die Summe der Freistellungsaufträge über dem Freibetrag war, selbst dann, wenn er in Wirklichkeit weniger Zinsen bekam als den Freibetrag.


    Das ist heute anders. Heute werden nicht mehr die Freistellungsaufträge gemeldet, sondern die Höhe des freigestellten Volumens, und der Anleger kann Probleme bekommen, wenn er Zinserträge über den Freibetrag von der Steuer freistellen lassen hat.


    Wenn man das weiß, ist die Antwort auf Deine Frage total einfach: Du hast Deinen Freibetrag im alten Depot bereits ausgeschöpft. Du hast im Jahr 2025 bereits Kapitalerträge über 1000 € eingenommen und 1000 € davon freistellen lassen. Du darfst also in diesem Jahr nirgendwo anders mehr Kapitalerträge von der Steuer freistellen lassen.


    Ich nehme mal an (Du hast das nicht genau geschrieben), daß Du Dein Depot bei der ING komplett geleert hast, somit kein Geld mehr bei der ING hast. Wenn das so ist, ist es völlig egal, ob bei der ING noch ein Freistellungsauftrag liegt oder nicht. Solltest Du Dein Konto dort löschen, wird der Freistellungsauftrag automatisch mitgelöscht. Wenn Du die ING anschreibst und Deinen Freistellungsauftrag löschen willst, wird sie Dir zurückschreiben: Das können wir für dieses Jahr nicht mehr machen, weil der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft ist. Wir können den Freistellungsauftrag aber mit dem Ablauf des 31.21.2025 löschen.


    In diesem Jahr 2025 sind Freistellungsaufträge für Dich also kein Thema mehr, sondern erst im nächsten. Bei normalen Banken könntest Du schon heute einen Freistellungsauftrag fürs nächste Jahr einreichen (gültig also ab dem 1.1.2026). Das hätte den Vorteil, daß Du dies nicht mehr vergessen kannst. Scalable Capital bietet diese Dienstleistung aber nicht. Also solltest Du Dir einen Termin auf den 1.1.2026 legen, damit Du das Stellen des Freistellungsauftrags nicht vergißt.


    Alles klar?


    :)