Unrechtmäßiger Abzug von Kapitalertragssteuer

  • An welche übergeordnete Beschwerdestelle kann ich mich bei unrechtmäßigem Abzug von Kapitalertragssteuer wenden.Bei der Übertragung meines Einzeldepots auf das Gemeinschaftsdepot mit meinem Ehemann handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung mit meinem Ehegatten laut § 43 Abs. 1 Sätze 5 und 6 EStG.

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Bei der Übertragung meines Einzeldepots auf das Gemeinschaftsdepot mit meinem Ehemann handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung mit meinem Ehegatten

    "unentgeldlich" bedeutet doch nur, dass du keine Gebühren an deinen Bank zahlen musst, aber nicht, dass keine Steuern anfallen.


    Umwelche Bank/Broker handelt es sich denn? Manche, aber nicht alle, nutzen die Ombusstelle der Banken.


    Alternativ mal anrufen bei Verbrauchertelefon der BaFin. Das Verbrauchertelefon ist kostenlos unter der Rufnummer 0800 2 100 500 erreichbar.

  • Der Übertrag von deinem Einzeldepot zu einem Gemeinschaftsdepot hat auch einen (teilweisen) Wechsel des Eigentümers zur Folge. Bei einem Übertrag auf ein komplett fremdes Depot wird meines Wissens nach immer die Kapitalertragsteuer fällig, da das wie ein Verkauf gehandhabt wird (egal, ob tatsächlich Geld im Gegenzug fließt oder nicht).

    Laut Haufe ist dies bei einem Übertrag auf ein Gemeinschaftsdepot nicht der Fall, allerdings muss man die unentgeltliche Übertragung beim Finanzamt melden. Es kann also durchaus sein, dass der Broker zunächst einmal einen generellen Gläubigerwechsel unterstellt und daher Kapitalertragsteuer einbehält. Diese kannst du mit Meldung an dein Finanzamt wieder zurück erhalten.


    Was sagt denn dein Broker dazu?


    Disclaimer: Bin weder Steuerberater, noch sonst irgendwie mit der Branche verbunden. Daher handelt es sich hier lediglich im meine Laienmeinung!

  • Es kann also durchaus sein, dass der Broker zunächst einmal einen generellen Gläubigerwechsel unterstellt und daher Kapitalertragsteuer einbehält. Diese kannst du mit Meldung an dein Finanzamt wieder zurück erhalten.

    Durch die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer sollte der Broker eigentlich erkennen, dass es hier um eine unentgeltliche Übertragung handelt.