BSQ (Ex - Quelle) Q12 Bonus

  • Der Vertrag ist wahrscheinlich bekannt. Leider hab ich fast keine Ahnung von dem Ganzen. Nach meiner Erinnerung habe ich mit diesem Vertrag das Aufnehmen eines Kredits ausgeschlossen, weil der Bonus dann höher war. Soweit ich sehen kann, zahlen sie ohne Beanstandung die 4,75 %. Von den 15 TSD sind 14.300 erreicht. Dieses Jahr ginge noch der übliche Einzahlung, mit der ich drunter bliebe. Zuteilungstermin war 2012


    Kann der jetzt gekündigt werden, weiß das jemand?


    Danke

  • Erfahre gerade von der Kasse, das ich durch den Bonus Zins bereits über der Summe von 15 TSD liege. War mir unklar, das man das dazu addieren mußte, wurde mir auch so nicht gesagt von der Kasse. Nun, sei es drum..


    Jedenfalls sagte mir die Dame, es wäre klüger, jetzt sehr bald selbst zu kündigen, denn sie würden nun durch die Übersparung ja auch dazu berechtigt sein und dies sehr bald tun. Und wenn der Vertrag von der Kasse gekündigt wird, könnte, wenn nicht 100% alle AGBs beachtet werden, der Bonus gestrichen werden.


    Klang eigentlich glaubhaft

  • Wenn der Bonus vertraglich vereinbart wurde, würde ich mich hüten, den Vertrag eigenständig zu kündigen. Ein Unternehmen kann sich nicht aussuchen, welche Regeln es - gerade im Hinblick auf AGB - befolgt. Spontan halte ich die Aussage der Mitarbeiterin für Unfug, allerdings kenne ich die vertraglichen Ausgestaltungen auch nicht genau.

  • Ich habe den gleichen Vertrag "Q12 Bonus" und gehe davon aus, dass der Bonuszins bei der Berechnung, ob die Bausparsumme erreicht wurde, nicht mitzählt. Erst wenn die Bausparsumme (ohne Bonus) überschritten wurde oder alternativ 10 Jahre nach Zuteilung vergangen sind (aktuelles BGH-Urteil), kann die BSQ-Bausparkasse kündigen. Wenn die BSQ von sich aus kündigt, entfällt der Bonuszins. Also: Schön weiter sparen und darauf achten, dass innerhalb von 10 Jahren nach Zuteilung die Bausparsumme mit eigenen Einzahlungen und dem jährlichen Zins (nicht Bonus) nicht erreicht wird. Rechtzeitig selbst kündigen, bevor die Bausparsumme erreicht wird..

  • ACHTUNG FALLE !
    Doch, der Bonus zählt nach Auffassung der BSQ bei der Berechnung mit, ob die Bausparsumme erreicht / überschritten wurde. Trotz meines Einspruchs.
    Hier die Falle. Wenn die BSQ kündigt, zahlt sie den Bonus widerrechtlich nicht aus und behauptet dann frech, sie habe beim Kündigungsschreiben auf die AGB hingewiesen. Da steht nämlich, der Bonus würde ausgezahlt, wenn der BAUSPARER kündigt bzw. auf das Darlehen verzichtet. Da bleibt nur der Prozess !

  • Hallo Rheingold, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich habe bereits davon gelesen, dass sich die BSQ auch in anderen Fällen so verhalten hat. Ihre Auffassung, dass die Auszahlung des Bonus widerrechtlich nicht erfolgt, teile ich. Daher werde ich in jedem Falle weiter Einzahlungen leisten und wie bereits beschrieben vorgehen. Sollte mir ebenfalls der Bonus nicht ausgezahlt werden, werde ich einen fachkundigen Anwalt beauftragen und in allen möglichen Foren darüber berichten. Ich hoffe, es spricht sich möglichst weit herum, wie rücksichtslos versucht wird, den Vertrag zu umgehen.

  • Ich möchte mich auch in die Liste der Betroffenen eintragen.
    Mir ist mein Q12 Vertrag gekündigt worden, die Bausparsumme war erreicht. Die Bonuszinsen wurden nicht ausgezahlt.
    Weiß jemand ob Streitigkeiten mit der Bausparkasse unter Vertragsrecht fällt und ob es dafür bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Wartezeiten gibt?
    Man wird wohl klagen müssen!!!

  • Ich möchte mich auch in die Liste der Betroffenen eintragen.
    Mir ist mein Q12 Vertrag gekündigt worden, die Bausparsumme war erreicht. Die Bonuszinsen wurden nicht ausgezahlt.
    Weiß jemand ob Streitigkeiten mit der Bausparkasse unter Vertragsrecht fällt und ob es dafür bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Wartezeiten gibt?
    Man wird wohl klagen müssen!!!

    Hallo, auch bei mir Q12 gekündigt, Bonuszins wurde aber mitgezählt um auf die volle bausparsumme zu kommen damit zu kündigen. Aus meiner Sicht nicht rechtens, aus der Sicht der Bausparkasse schon. Auf meine Nachfrage wie hoch die Summe denn sei,die mir ausgezahlt werden soll erhielt ich schriftlich: "Die Auszahlung ihres Bausparguthabens inklusive Bonuszins erfolgt..... unter banküblichem Vorbehalt ". Mich wundert der plötzliche Kurswechsel, zumal ich gelesen hatte, dass man auf die Kündigung durch die bsq mit eigener Kündigung reagieren sollte um sich den Bonuszins zu sichern. Weiß jemand da was?

  • Hallo echtwahr2004, ich halte das Vorgehen der BSQ-Bausparkasse in Ihrem Fall für unzulässig. Man versucht Sie, - früher als eigentlich möglich -, aus Ihrem Vertrag zu drängen. Hätte man sich vertragsgemäß verhalten und den Bonuszins nicht mitgerechnet, hätten Sie noch eine Zeit lang weiter sparen können und 4,75 % Zins kassiert. Dies wurde mit der unrechtmäßigen Kündigung verhindert. Werden Sie dagegen vorgehen?

  • Hallo Drolshagen, ich hatte Widerspruch eingelegt aber der wurde von der bsq natürlich mit einem entsprechenden Schreiben und Verweis auf andere Gerichtsurteile erwidert. Problem ist dass es noch kein Urteil vom BGH gibt sondern nur von OHGs. Ich halte die Vorgehensweise auch für nicht rechtens, könnte noch zwei Jahre weiter sparen bis die 10jahresfrist um ist. Aber da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, habe ich mir das Geld auszahlen lassen. Es kam tatsächlich MIT Bonuszins. Immerhin etwas. Trotzdem: Ziel erreicht, Bausparer losgeworden....

  • Hallo echtwahr2004,
    interessant, dass die BSQ in Ihrem Fall die Bonuszinsen mit ausgezahlt hat
    Mich wuerde interessieren, wann das war und ob Sie auf die Kuendigung mit einer eigenen Kuendigung resgiert haben oder mit einem ausdruecklichen Darlehensverzicht. Denn genau dies ist der Trick der BSQ in meinem Fall (siehe mein voriger Beitrag) : Keine Kuendigung durch den Bauparer bzw. kein Darlehensverzicht - kein Bonus. Wohlbemerkt: Diese Kuendigung/ Dsrlehensverzicht kann auch noch NACH der Kuendigung durch die BSQ erfolgen.

  • Hallo Rheingold, ich habe die Auszahlung mit Bonuszins zum Zeitpunkt zu dem mir die BSQ 3 Monate zuvor gekündigt hatte, bekommen. Eigenkündigung war nicht mehr notwendig da der auf Nachfrage angekündigte Auszahlungsbetrag bereits den Bonuszins enthielt. Das Problem an der ganzen Sache ist grundsätzlich dass es noch kein Urteil vom BGH gibt...

  • Ganz wichtig, beschwert euch bei der Bafin über das Vorgehen der BSQ Bausparkasse.
    Es ist nicht in Ordnung, wie willkürlich die mit uns Bausparern verfahren.
    Die Bafin überprüft das Vorgehen der Bausparkasse, also ganz wichtig, informiert die Bafin!!!

  • Hallo,
    auch mir ist mein Q12 Vertrag gekündigt worden, die Bausparsumme war erreicht. Die Bonuszinsen wurden nicht ausgezahlt.
    Gudi, was kann die Bafin in diesem konkreten Fall machen?
    Lenkt die BSQ ein, wenn man anwaltlich gegen die Kündigung vorgeht?

  • Hallo, weiß jemand, bei welchem Gericht eine Klage gegen die Bausparkasse BSQ, entweder auf Auszahlung des Bonuszinses oder Fortsetzung des Vertrages, einzureichen wäre. Gibt es einen Anwaltszwang?

    Klage immer am Wohnort des Bausparers. Anwaltszwang erst ab Landgericht. Aber : Amtsgericht ist nur bis 5.000 EUR Streitwert zuständig.

  • Wir haben die BSQ verklagt am Amtsgericht Nürnberg.
    Die BSQ hat uns den Vertrag gekündigt mit der Begründung, er wäre voll bzw. überspart unter Beachtung der Bonuszinsen. (Tarif Q12)
    Ein Darlehen wäre nicht mehr möglich.
    Die 10 Jahre nach Zuteilung sind noch nicht vorbei.
    Mein Widerspruch hat keinen interessiert.
    Wir haben einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
    Nun haben wir Mitte November einen Gütetermin mit evtl. anschließender Hauptverhandlung, wenn kein Vergleich zustande kommt.
    Ich habe gerade einen Termin beim Rechtsanwalt gemacht, um noch was zu besprechen.