Das ist nur Deine Eingabe an den Ombudsmann. Die Antwort der Ombudsstelle fehlt. Man kann einen Rechtsvorgang im weitesten Sinne nicht anhand eines Einzelschreibens beurteilen. Man braucht zur Beurteilung zwingend den ganzen Vorgang.
Wenn ich den Duktus Deiner Einleitung ohne Großbuchstaben und ohne Punkt und Komma vergleiche mit dem Duktus dieses Schreibens, dann beschleicht mich der Verdacht, daß dabei auch wieder eine KI ihre Finger im Spiel gehabt hat.
Ich hätte das so nicht geschrieben.
Der Text klingt für den Laien eindrucksvoll, für den Experten ist das aber leeres Gerede. Sachinfo fehlt praktisch völlig.
Ich kann es verstehen, wenn eine Ombudsstelle eine solche Anfrage ablehnt.
Der Ansatz wäre doch gewesen: Eine Entschädigung ist ein Schadenersatz. Wenn kein Schaden entstanden ist, gibt es für eine Entschädigung keine Grundlage. Typischerweise steht in Kreditverträgen eine Klausel wie: Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, wenn der Bank überhaupt kein Schaden entstanden ist. Dein Kredit ist vergeben worden bei deutlich niedrigerem Zinsniveau. Die Bank bekommt das Geld nun vorzeitig zurück und kann es zu deutlich höherem Zins weiterverleihen. Damit macht sie Gewinn und keinen Verlust.
Dein Kredit, Dein Geld, Dein Verfahren.