Kredit abbezahlt oder weiterlaufen lassen?

  • Das ist nur Deine Eingabe an den Ombudsmann. Die Antwort der Ombudsstelle fehlt. Man kann einen Rechtsvorgang im weitesten Sinne nicht anhand eines Einzelschreibens beurteilen. Man braucht zur Beurteilung zwingend den ganzen Vorgang.

    Wenn ich den Duktus Deiner Einleitung ohne Großbuchstaben und ohne Punkt und Komma vergleiche mit dem Duktus dieses Schreibens, dann beschleicht mich der Verdacht, daß dabei auch wieder eine KI ihre Finger im Spiel gehabt hat.

    Ich hätte das so nicht geschrieben.

    Der Text klingt für den Laien eindrucksvoll, für den Experten ist das aber leeres Gerede. Sachinfo fehlt praktisch völlig.

    Ich kann es verstehen, wenn eine Ombudsstelle eine solche Anfrage ablehnt.

    Der Ansatz wäre doch gewesen: Eine Entschädigung ist ein Schadenersatz. Wenn kein Schaden entstanden ist, gibt es für eine Entschädigung keine Grundlage. Typischerweise steht in Kreditverträgen eine Klausel wie: Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, wenn der Bank überhaupt kein Schaden entstanden ist. Dein Kredit ist vergeben worden bei deutlich niedrigerem Zinsniveau. Die Bank bekommt das Geld nun vorzeitig zurück und kann es zu deutlich höherem Zins weiterverleihen. Damit macht sie Gewinn und keinen Verlust.

    Dein Kredit, Dein Geld, Dein Verfahren.

  • Achim Weiss Ich muss leider schnell schreiben da ich noch ein kleines Baby gleichzeitig betreuen muss und deshalb nicht auf die Rechtschreibung achten kann. Es tut mir leid falls ich dadurch den Eindruck erweckt habe dich irgendwie Respektlos behandelt zu haben. Ich bin nur Zerspanungsmechaniker und nutze daher eine KI um meinen wörtern mehr Ausdruck zu verleihen. Die schreiben habe ich mit Unterstützung von Perplexitiy erstellt. Alle Dokumente hat der Ombudsmann von der Schlichtungsstelle bekommen. Ich habe alles was du ansprichst auch erwähnt. Im Anhang ist die Klausel aus dem Vertrag und der restliche Schriftverkehr in der Reihenfolge geordnet. Das hier ging als erstes an die Sparkasse nach dem Einzug der entschädigung:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich an Sie, da meine Sparkasse mir nach vollständiger Ablösung eines Verbraucherkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung abgezogen hat und meinen Antrag auf Erstattung unter Hinweis auf ein BGH-Urteil abgelehnt hat.

    Sachverhalt:

    • Mein Verbraucherdarlehen bei der Sparkasse Dillenburg (Darlehensvertrag Nr.) wurde am 18.06.2025 von mir vollständig abgelöst. Ohne vorherige nachvollziehbare Berechnung wurde mir eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 153,43€ automatisch einbehalten. Auf meinen schriftlichen Widerspruch hat die Sparkasse am 09.07.2025, siehe Schreiben in der Anlage geantwortet und meinen Anspruch auf Erstattung mit der Begründung abgelehnt, dass das aktuelle BGH-Urteil (BGH XI ZR 75/23) ausschließlich für Immobiliardarlehen gelte und nicht für allgemeine Verbraucherkredite.

    Meine Begründung:

    • Nach meiner Kenntnis gelten die Transparenz- und Informationspflichten aus § 502 BGB sowie Art. 247 § 7 EGBGB gleichermaßen für Verbraucherkredite wie für Immobiliendarlehen. Mir gegenüber wurde weder vorab eine transparente Kalkulation noch eine nachvollziehbare rechtliche Begründung für den wirtschaftlichen Schaden der Sparkasse offengelegt, wie es nach geltender Rechtsprechung erforderlich ist. Die pauschale Ablehnung meines Antrags sehe ich daher als unberechtigt an.
    • Ich bitte um Prüfung, ob die Sparkasse in meinem Fall rechtmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung einbehalten durfte, ob die Informationspflichten aus meiner Sicht erfüllt wurden und ob mir eine Rückerstattung der einbehaltenen Beträge zusteht.


    Anlagen:

    • -Kreditvertrag
    • -Mail Widerspruch
    • -Schreiben der Sparkasse mit Ablehnung
    • -eigene Zahlungsbelege


    Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung zu meiner Beschwerde.

  • Achim Weiss Ich muss leider schnell schreiben da ich noch ein kleines Baby gleichzeitig betreuen muss und deshalb nicht auf die Rechtschreibung achten kann.

    Dein Fall läuft über 2 Monate. In der Zeit hast Du Dein Baby sicher versorgt.

    Es ist bei Dir wie immer: Jemand wünscht einen kostenlosen Rat im Forum, ziert sich dann aber unendlich mit der Bereitstellung von relevanten Informationen und läßt sich jedes Detail einzeln aus der Nase ziehen.

    Hättest Du den Auszug aus dem Kreditvertrag gleich bei Deiner ersten Anfrage eingestellt, hätten alle Kristallkugeln kalt bleiben dürfen, dann hättest Du gleich auf Deine erste Anfrage die Antwort bekommen: Dagegen kommst Du nicht an.

    Letztlich hättest Du Dir selbst eine Menge Schreiberei erspart.

  • Achim Weiss oh ich dachte die ganze Zeit, dass ich das gemacht hätte. Grad geschaut und es ist nicht dabei gewesen. Mein Fehler. In Zukunft werde ich da mehr drauf achten. Also ist es aus dem Grund den der Ombudsmann festgestellt hat? Das es nur bei Immobiliardarlehen und nicht bei Privatkrediten geht? Oder eher wegen meiner klausel im Vertrag? Bei der Sparkasse habe ich dann wohl schonmal für Zukünftige angelegenheiten keine Chance mehr, weil ich es mir bei denen "verspielt" habe.

  • Du warst schlichtweg an der falschen Stelle faul, so wie es viele TEs sind.

    Faulheit ist ein wichtiges Prinzip in der Natur: Kein Löwe jagt - außer er hat Hunger. Aber wenn es drauf ankommt, strengt er sich an, denn sonst erwischt er das Zebra nicht und hungert weiter.

    Du warst am Anfang faul (nämlich bei der Formulierung Deiner Anfrage) und hinterher fleißig (mit dem ganzen Schriftverkehr, auch mit der Führung Deines Threads). Hättest Du das andersherum gemacht (also Deine Anfrage sorgfältig und vorausschauend formuliert), hättest Du schneller die richtigen Antworten bekommen, Dir das Verfahren und somit insgesamt Arbeit gespart.

    Du bist also ein schlechter Löwe, so gesagt. :)

    Du weißt, welche Unterlagen Du hast. Die Foristen wissen das nicht. Du handelst in Deinem eigenen Interesse, wenn Du entscheidende Unterlagen früh zur Verfügung stellst und sie nicht zurückhältst.

    Ok, die Sache ist durch. Am besten es gibt kein nächstes Mal.

    :)

  • Achim Weiss ja aber was ist denn jetzt der ausschlaggebende Punkt das ich die Entschädigung zahlen muss?

    Verträge sind grundsätzlich mal von beiden Seiten einzuhalten. Ein Kreditvertrag ist ein solcher Vertrag.

    Will einer vorzeitig aus dem Vertrag heraus, kann man darüber reden, die andere Seite ist typischerweise aber nicht dazu verpflichtet.

    In Deinem Fall bot die Bank eine Ausstiegsmöglichkeit zu bestimmten Bedingungen an, man mag sie hinterfragen, sie sind aber richterlich abgesegnet. Wenn man das weiß, versucht man nicht, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Du hättest es wissen können, da Du die Bedingungen unterschrieben und die entsprechende Unterlage auf Deinem Schreibtisch hattest. Leider - ich wiederhole es - hast Du uns diese Unterlage vorenthalten, sonst wäre der Thread anders gelaufen.

    Kredit heißt: Jemand gibt Dir Geld. Für den Geldgeber heißt das: Er gibt sein Geld aus der Hand und bekommt für eine vereinbarte Zeit einen sicheren Zins dafür. Nun kommt eine Seite (Du) und will vorzeitig aus diesem Vertrag aussteigen. Damit bricht dem Kreditgeber der sichere Zins für die sichere Zeit weg.

    Er sagt: Ich stimme der Auflösung des Vertrages zu, wenn man mir die Differenz bezahlt zwischen einer anderen Anlage (die ist in Deinem Fall im Vertrag definiert) und dem vereinbarten Zins. Damit wäre der Geldgeber (etwa) so gestellt, als hätte der Kreditnehmer den Vertrag erfüllt. Diesen Betrag nennt man Vorfälligkeitsentschädigung. Das sind in Deinem Fall etwa 1,5% pro Jahr; Du zahlst für den Kredit 4% Zins, die festgelegte Referenzanlage bringt etwa 2,5%.

    Nun spuckt der Gesetzgeber dem Kreditgeber aber in die Suppe, indem er sagt: Die Vorfälligkeitsentschädigung darf nicht mehr als 1% betragen. Das ist ein rechnerisch unzureichender Wert, nach obigem Muster würden sich für 5 Jahre minderen Zins etwa 7,5% ergeben.

    Man kann sich auf den Standpunkt stellen, daß die Sparkasse das Geld, was von Dir zurückkommt, einem anderen Kunden als Kredit gibt und dafür aktuell sicher mehr als 4% Zins kassiert, in Wirklichkeit also überhaupt kein Zinsschaden entsteht, aber die Richter des zitierten Urteils sind diesem Gedanken nicht gefolgt.

    Obwohl Du eine (geringe) Vorfälligkeitsentschädigung zahlst, stellst Du Dich mit der Vertragsauflösung besser als ohne. Das deutest Du schon im Eingangsposting an: Du hattest das Geld zur Ablösung des Kredits. Hätte die Sparkasse der Auflösung des Kreditvertrags nicht zugestimmt, hättest Du den Kredit weiter mit 4% bedient, Dein eigenes Geld aber z.B. zu 2,5% anlegen müssen (die Du ggf. auch noch zu versteuern gehabt hättest).

    Dreh Die Situation um, damit Du erkennst, daß eine Vorfälligkeitsentschädigung keinesfalls die Schikane der bösen Bank ist, als die sie von privaten Kreditgebern üblicherweise dargestellt wird:

    Du hast bei der Sparkasse vor 5 Jahren Geld auf 10 Jahre zu 4% angelegt; das Zinsniveau 5jähriger Anlagen liegt bei 2,5%. Jetzt kommt die Sparkasse plötzlich an und will Dir das Geld zurückzahlen, weil sie bei 5 Jahren Restlaufzeit Geld für 2,5% (statt 4%) bekommt.

    Was würdest Du dazu sagen?

    Du würdest entweder sagen: Das geht so nicht! Ich bestehe darauf, daß der Vertrag eingehalten wird!

    Du könntest aber auch sagen: Ok, meinetwegen. Ich verliere dadurch aber 5 Jahre lang je 1,5% Zins. Ich mache das nur, wenn man mir diese Zinsdifferenz erstattet, also für 10.000 € Schuld 10.750 € zurückzahlt. Daß Du das zurückgezahlte Geld dann länger anlegst, also beispielsweise wieder 10 Jahre zu wieder 4%, steht auf einem anderen Blatt.

    :)

  • Hatte ich es nicht schon erwähnt?

    Hättest Du die Klausel des Vertrags gleich zu Anfang gepostet und nicht nur in Auszügen davon erzählt, wäre der Thread vermutlich anders gelaufen.

    Eigentlich ist dieser Thread auserzählt. Du tust etwas Positives für Dein Seelenleben, wenn Du die Sache nun ad acta legst.