Hallo liebes Forum,
nach langem Mitlesen habe ich nun auch einmal eine Frage.
Ich stehe vor dem Abschluss einer PKV als Angestellter. Nun gibt es eine zubuchbares Optionsmodul, welches Abrechnungen über der GOÄ bei ambulanten und stationären Behandlungen erlaubt. Außerdem ist ein 1-Bett-Zimmer im Krankenhaus enthalten.
Ist das wirklich sinnvoll und wie viele Behandlungen werden wirklich über der GOÄ abgerechnet? Dass es meine Entscheidung ist, ist mir bewusst. Mir fehlen hier allerdings verlässliche Daten als Entscheidungsgrundlage.
Gegenargument kommt aus der Verwandtschaft (ehem. Versicherungsvertreter): Er sagt: 1. Ist man auch innerhalb der GOÄ (max 3,5x Satz) Privatpatient und hat entsprechend Zugang zu Privatkliniken, 2. Ein besseres Zimmer kann man sich dann auf Wunsch auch dann noch dazu buchen.
Klingt plausibel, zumal z.B. bei Knie-OPs keine Unterschiede zwischen Privat- und GKV-Patienten gemacht werden dürfen.
Vielen Dank euch vorab!!!