Hallo Zusammen,
Ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich bin gerade verbeamtet (Ende Mai). Jetzt prüfe ich, ob für mich die PKV + 50% Beihilfe eine bessere Option als die GKV wäre. Aber für mich ist das nicht so einfach wegen meiner 'Vorerkrankung' (Schwerhörigkeit, zwei Cochlea Implantate).
Ich habe ein Angebot von Debeka im Rahmen der „Öffnungsaktion“ erhalten. Folgende Tarife wurden mir angeboten: B30, B20K, WL30, WL20K, BG, EPG600, PVB. Die Tarife B + WL mit 30% Risikozuschlag wegen meiner Schwerhörigkeit. Der Tarif BC wurde mir verweigert.
Für mich das Thema 'Hilfsmittel' (z.B. evtl. beim Ausfall Cochlea Implantat oder oder erneute Operation aufgrund der Infektion des Implantats) ist sehr wichtig.
Tarif B: Kapitel 9. 'Hilfsmittel einschließlich Reparaturen – außer Sehhilfen Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Hilfsmittel. Als Hilfsmittel gelten medizinisch-technische Mittel, Körperersatzstü cke und Geräte, die am Patienten für diagnostische oder therapeuti sche beziehungsweise lebenserhaltende Zwecke angewandt werden, um Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen zu mildern oder auszugleichen. ......Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für die Erhaltung bezie hungsweise Wartung oder Inbetriebnahme von Hilfsmitteln, zum Beispiel: Pflegemittel, Ersatzbatterien, Ladegeräte sowie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Anschaffungszweck stehen des Zubehör).
Tarif BC (wurde mir abgesagt): 9. 'Beihilfefähige Hilfsmittel Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung beihilfefähiger Hilfsmittel (außer Brillen, vergleiche die Nummern 10.1 bis 10.3), Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke bis zur beihilfefähigen Höhe'.
Ich bin auch sicher das Beihilfe deckt alles ab, was mit Cochlea-Implantaten zu tun hat : 'Besonderheit Cochlear-Implantat: Bei einem Cochlear-Implantat handelt es sich um eine mehrteilige Innenohrprothese. Die für Hörgeräte geltenden beihilferechtlichen Beschränkungen gelten daher nicht. Die Aufwendungen für die einzelnen Bestandteile des Cochlear-Implantats sind in vollem Umfang beihilfefähig.'
Jede GKV deckt auch alles ab.
Jetzt bin ich nicht sicher, ob Debeka beim Ausfall Cochlea Implantat oder die erneute Operation aufgrund der Infektion des Implantats abdecken wird (in Rahmen nur Tarif B, da ich Tarif BC lebenslang nicht bekommen kann - das steht im Schreiben). Was halten Sie davon? Ich habe an den Debeka-Berater geschrieben, aber er hat mir nicht geantwortet.
Daher ist mein Bauchgefühl diesbezüglich nicht gut. Ich prüfe andere Optionen - Barmenia scheint in meinem Augen ein besseres Angebot für Hillfsmittel zu haben (insb. Haupttarif).
Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit anderen PKV, die gute Tarife für ‚Hillfsmittel‘ haben (z.B. Barmenia) oder hat andere Empfehlungen? Oder besser/sicherer, in der GKV zu bleiben (ohne 50% Arbeitsgeberzuschuss)?
Es ist wirklich schwer für mich, vor allem, weil ich kein Deutscher bin, und alles, was sich auf die PKV bezieht, ist neu für mich.
Für Ihre Ratschläge wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Karolina