PKV Debeka Angebot für Beamte

  • Hallo Zusammen,

    Ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich bin gerade verbeamtet (Ende Mai). Jetzt prüfe ich, ob für mich die PKV + 50% Beihilfe eine bessere Option als die GKV wäre. Aber für mich ist das nicht so einfach wegen meiner 'Vorerkrankung' (Schwerhörigkeit, zwei Cochlea Implantate).

    Ich habe ein Angebot von Debeka im Rahmen der „Öffnungsaktion“ erhalten. Folgende Tarife wurden mir angeboten: B30, B20K, WL30, WL20K, BG, EPG600, PVB. Die Tarife B + WL mit 30% Risikozuschlag wegen meiner Schwerhörigkeit. Der Tarif BC wurde mir verweigert.

    Für mich das Thema 'Hilfsmittel' (z.B. evtl. beim Ausfall Cochlea Implantat oder oder erneute Operation aufgrund der Infektion des Implantats) ist sehr wichtig.

    Tarif B: Kapitel 9. 'Hilfsmittel einschließlich Reparaturen – außer Sehhilfen Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Hilfsmittel. Als Hilfsmittel gelten medizinisch-technische Mittel, Körperersatzstü cke und Geräte, die am Patienten für diagnostische oder therapeuti sche beziehungsweise lebenserhaltende Zwecke angewandt werden, um Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen zu mildern oder auszugleichen. ......Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für die Erhaltung bezie hungsweise Wartung oder Inbetriebnahme von Hilfsmitteln, zum Beispiel: Pflegemittel, Ersatzbatterien, Ladegeräte sowie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Anschaffungszweck stehen des Zubehör).

    Tarif BC (wurde mir abgesagt): 9. 'Beihilfefähige Hilfsmittel Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung beihilfefähiger Hilfsmittel (außer Brillen, vergleiche die Nummern 10.1 bis 10.3), Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke bis zur beihilfefähigen Höhe'.

    Ich bin auch sicher das Beihilfe deckt alles ab, was mit Cochlea-Implantaten zu tun hat : 'Besonderheit Cochlear-Implantat: Bei einem Cochlear-Implantat handelt es sich um eine mehrteilige Innenohrprothese. Die für Hörgeräte geltenden beihilferechtlichen Beschränkungen gelten daher nicht. Die Aufwendungen für die einzelnen Bestandteile des Cochlear-Implantats sind in vollem Umfang beihilfefähig.'

    Jede GKV deckt auch alles ab.

    Jetzt bin ich nicht sicher, ob Debeka beim Ausfall Cochlea Implantat oder die erneute Operation aufgrund der Infektion des Implantats abdecken wird (in Rahmen nur Tarif B, da ich Tarif BC lebenslang nicht bekommen kann - das steht im Schreiben). Was halten Sie davon? Ich habe an den Debeka-Berater geschrieben, aber er hat mir nicht geantwortet.

    Daher ist mein Bauchgefühl diesbezüglich nicht gut. Ich prüfe andere Optionen - Barmenia scheint in meinem Augen ein besseres Angebot für Hillfsmittel zu haben (insb. Haupttarif).

    Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit anderen PKV, die gute Tarife für ‚Hillfsmittel‘ haben (z.B. Barmenia) oder hat andere Empfehlungen? Oder besser/sicherer, in der GKV zu bleiben (ohne 50% Arbeitsgeberzuschuss)?

    Es ist wirklich schwer für mich, vor allem, weil ich kein Deutscher bin, und alles, was sich auf die PKV bezieht, ist neu für mich.

    Für Ihre Ratschläge wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Karolina

  • Kater.Ka 27. Juni 2025 um 14:51

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es gibt Dinge bei den Finanzen, die man locker selber machen kann. Und es gibt Dinge, die man als Laie einfach nicht überblickt. Die Auswahl einer PKV gehört definitiv in die zweite Kategorie, heißt: Du tust wohl daran, einen Profi zu beauftragen. Es dürfte schon nicht einfach sein, den richtigen zu finden. Ich würde mich diesbezüglich nicht auf ein Forum verlassen.

  • Soweit ich mich in der Thematik auskenne muss Dich die Barmenia im Rahmen der öffnungsaktion nicht mehr nehmen, da Du ja bereits ein Angebot eines anderen Versicherers hast. Vermutlich wird es also auf die Debeka oder GKV rauslaufen, wobei ohne Beihilfeergänzugstarif tatsächlich zu überlegen ist ob es nciht klüger ist in der GKV zu bleiben.

  • Wenn es „nur“ die Cochlea-Implantat Versorgung ist, empfehle ich tatsächlich anynome Riskovorabfragen bei anderen Krankenversicherer zu durchführen.


    Hat die Debeka die Öffnungsaktion im Rahmen des regulären Angebotes gemacht oder im Rahmen des Probeantrages?


    Falls es tatsächlich nur der Probeantrag war (steht so auf diesem bzw. dem Angebot) dann steht die Öffnungsaktion offen, falls nicht dann ist die Öffnungsaktion bei anderen Versicherungen versperrt.

    Jedoch geht immer noch die reguläre Aufnahme, daher ja der Weg mit den anynomen Risikovorabfragen.


    Jetzt mal zum Tarif der Debeka, hier jetzt auch selbst als Laie.

    Der Tarif B der Debeka würde meines Erachtens nach zusammen mit der Beihilfe alle notwendigen Leistungen im Zusammenhang mit dem CI leisten.

    Gegebenenfalls kann es zB für Akkus oder Batterien hier nur der Beihilfeanteil fällig werden. Dieser kann gegebenenfalls je nach Bundesland dann für diese beiden Leistungen um 20 weitere Prozentpunkte aufgestockt werden.


    Operation, Infekt, Ersatz, Austausch sollte alles dem Grunde nach abgedeckt sein.

    Keine Gewähr natürlich für diese Aussage, da fehlt es mir auch an Erfahrungswerten.

    Ein Verbleib in der GKV mit der Wette auf die pauschale Beihilfe (hoffentlich mal) wäre auch denkbar aber realitisch beachtet wohl zu teuer - da wäre der Basistarif günstiger aber den würd ich jetzt auch nicht empfehlen - höchstens in Not.

  • Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Sie ist wirklich hilfreich.

    Wie erkennt man, ob es um eine „Offnungsaktion“ geht?
    In dem Brief steht, dass es um „Ihr Versicherungsantrag“ mit dem Angebot X (Tarife X und Bausteine) geht. Hier steht, dass 'Nach Gesundheitsangaben können wir die versicherung nicht zu normalen Bedingungen anbieten. Deshalb unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot....'

    Ich habe eine Zettel mit der Option „Versicherungsangebot vom XX.XX (Datum)“ anzunehmen und zu unterzeichnen.

    Ist es möglich, dass eine andere Versicherung mir eine Versicherung unter normalen Bedingungen (z. B. aufgrund einer anderen Gesundheitsuntersuchung) anbieten kann? Oder ist sie bereits von der Debeka gesperrt?

    Die pauschale Beihilfe in Rheinland-Pfalz gibt es leider noch nicht, aber es ist möglich, dass sie in Zukunft geändert wir. Gemaß des Deutscher Gewerkschaftsbunds (GDB): Meinungsbildung in der Landesregierung noch nicht abgeschlossen.

  • Normalerweise würde auf dem Antrag auf dem Briefkopf so etwas stehen, siehe Abbildung

    Und beim Antwortschreiben steht so etwas in der Art:

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber der Beschreibung nach klingt nach einem tatsächlichen Angebot zur Öffnungsaktion. Vielleicht einfach mal bei der Debeka nachfragen. Gegebenenfalls ist hier also die Munition im Sinne der Öffnungsaktion schon verschossen.

    Man könnte auch bei der Debeka nachfragen, ob der Beihilfeergänzungstarif BC trotzdem geht, nur dass halt eben hier dann die Versorgung / Behandlung "der Ohren" bzw. Hilfsmitteln dazu ausgeschlossen wird. Also nur im Beihilfeergänzungstarif, im Grundtarif läuft es ja regulär weiter.

    Was man aber immer noch probieren kann ist bei anderen Krankenversicherer (anonym) die Normalaufnahme mit Risikovorabfragen zu versuchen. Das geht immer noch, die Aussage zur Öffnungsaktion gilt nur eben für den Fall dass man die Öffnungsaktion ziehen will.

    Daher ja: Anynome Risikovorabfragen bei anderen Krankenversicherern einholen.